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Verbote und Beschränkungen: Das muss man über die neue F-Gase-Verordnung wissen

Martin Schellhorn

Die F-Gase-Verordnung ist eine europäische Regelung, die darauf abzielt, den Einsatz fluorierter Treibhausgase (F-Gase) zu reduzieren. F-Gase sind künstlich hergestellte Gase, die in verschiedenen Anwendungen wie Klimaanlagen, Kühlschränken und Schaumstoffen verwendet werden. Die generelle Herausforderung bei ihrer Verwendung: Gelangen F-Gase in die Umwelt, haben sie einen Treibhauseffekt.

Dieser Treibhauseffekt wird als Global Warming Potential (GWP) beziffert und beträgt bei R410A beispielsweise 2088 (nach dem Vierten Sachstandsbericht der IPCC, „Weltklimarat“). Das heißt: Eine Tonne R410A hat einen 2088-fach höheren Treibhauseffekt als eine Tonne CO2. In der Klima- und Kältebranche ist das seit jeher kaum ein Thema. Das liegt an extrem geringen Leckageraten der Anlagen und Produkte sowie am besonders hohen Ausbildungsstandard in der Branche.

Der Phase-out ozonschädlicher Gase in den 90er Jahren wurde durch Kältemittel mit einem teils hohen Treibhausgas-Äquivalent erkauft.

Die EU-Verordnung zu F-Gasen wurde deswegen in den letzten Jahren mehrmals geändert, um die (potenziellen) Treibhausgasemissionen der F-Gase weiter zu verringern. Die wichtigsten Änderungen beinhalten eine schrittweise Reduzierung der dem Markt zur Verfügung stehenden Menge an F-Gasen, noch strengere Vorschriften für die Dichtheit von Klima- und Kälteanlagen sowie die Einführung von Zertifikaten für Experten, die mit F-Gasen arbeiten. Diese Änderungen sollen dazu beitragen, den Klimawandel zu begrenzen und ab 2050 ein treibhausgasneutrales Wirtschaften der Europäischen Union zu ermöglichen.

Lagen in den letzten Jahren teils Forderungen des Umweltausschusses im EU-Parlament auf dem Tisch, die mit dem heutigen technischen Wissen kaum umsetzbar gewesen wären, können alle Marktbeteiligten nun verbindlich und sicher auf dem Boden der Vorschriften der neuen F-Gase-Verordnung planen. Dennoch stellen die Änderungen die gesamte Branche vor neue Herausforderungen. Dies gilt nicht nur für die Hersteller, sondern vor allem auch für TGA-Planer und die Kälte-Klima-Wärmepumpen-Handwerke.

Alle F-Gase-Verwender in einem Boot

Wichtig zu wissen ist, dass die F-Gase-Verordnung nicht nur Kältemittel und nicht nur die Kälte-Klima-Wärmepumpen-Branche, sondern alle fluorierten, synthetischen Gase für verschiedenste Anwendungen betrifft, zum Beispiel auch pharmazeutische Treibmittel. Größtenteils eingeführt wurden die betroffenen F-Gase mit dem Phase-out der ozonschädlichen Gase in den 1990er-Jahren. Die teilfluorierten Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW) hatten und haben den Vorteil, dass sie nicht die Ozonschicht abbauen.

Neben den sehr guten thermophysikalischen Eigenschaften zeichnen sich die HFKW durch einen sicheren Umgang mit den Gasen aus. Ein Großteil der HFKW-Kältemittel Reinstoffe und Mischungen (Blends) fallen unter die Kategorie A1 (nicht brennbar, nicht toxisch). Erkauft wurden diese Vorteile mit einem teils hohen Treibhausgas-Äquivalent (GWP). Durch den Klimawandel gerieten deshalb die HFKW in den Fokus des Gesetzgebers.

Service, Wartung und Reparatur von Bestandsanlagen

2015 wurde erstmals ein Quotenmechanismus für das Inverkehrbringen von F-Gase auf den Weg gebracht. Die Gewichtung dieser Quoten ist das jeweilige CO2-Äquivalent des Kältemittels. Dies hatte zur Folge, dass quasi automatisch Kältemittel mit einem geringeren GWP im Vorteil waren. Diese Quoten werden in einem 3-Jahres-Rhythmus immer weiter gesenkt – bis im Jahr 2050 der HFKW-Ausstieg komplett abgeschlossen sein soll. Wichtig: Es gibt nur eine europaweit geltende Quote – sie wird nicht nach den Mitgliedstaaten, den Anwendungsgebieten oder den F-Gasen untergliedert.

Mit der am 11. März 2024 in Kraft getretenen Novelle der F-Gase-Verordnung sind die Quoten deutlich reduziert worden – von rund 80 Mio. t aktuell bis auf 42 Mio. Tonnen im Jahr 2025. Kältemittel wie R404A mit einem GWP von 3900 oder R410A mit einem GWP von 2088 geraten dadurch unter Druck. Um für die nachgefragte Menge an Kältemaschinen die erforderliche Menge an Kältemitteln zur Verfügung stellen zu können, müssen die Hersteller auf Kältemittel mit einem geringeren GWP ausweichen. Und dies muss aufgrund des notwendigen Entwicklungsvorlaufs strategisch vorbereitet werden.

Verbote und Beschränkungen: Das muss man wissen

Zusätzlich zum Quotenmechanismus hat die Novelle die Anforderungen an Dichtheitskontrollen verschärft und es werden weitere Zertifizierungen für Fachhandwerker, die mit Kältemittel umgehen, festgeschrieben. Zudem: Für Neuanlagen wurden für die EU Inverkehrbringungsverbote erlassen, die in verschiedenen Anlagenkategorien bezogen auf die Anlagenleistung eine GWP-Obergrenze beinhalten. Und auch bei Anlagen im Bestand definiert die neue F-Gase-Verordnung Verwendungsbeschränkungen, bis wann Kältemittel mit einem bestimmten GWP als Frischware oder recycelt eingesetzt werden dürfen.

Das Resultat: Die Marktteilnehmer sind verunsichert, was künftig noch möglich bzw. erlaubt ist und was nicht. „Diese Verunsicherung ist nachvollziehbar, wird aber im Laufe dieses Jahres durch die klaren Informationen seitens der Hersteller weichen“, so Michael Lechte, Manager Produktmarketing bei Mitsubishi Electric, Living Environment Systems. „Im gesamten F-Gase-Transformationsprozess spielt R32 eine wichtige Rolle. Denn anhand der jeweiligen GWP-Obergrenzen bei Inverkehrbringungsverboten lässt sich erkennen, dass diese den Einsatz von R32 berücksichtigen. Dies gilt auch mit Sicherheit noch in 10 Jahren.

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