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3 Tipps zur Heizungsprüfung und -optimierung

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Gemäß der neuen Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) müssen Eigentümer von erdgasbetriebenen Zentralheizungen (auch Etagenheizungen) seit dem 01. Oktober 2022 eine Überprüfung ihrer Anlage von einem Heizungsbauer, Energieberater oder Schornsteinfeger durchführen lassen. Diese Tipps sollten Sie beachten:

Tipp 1: Normen für die Heizungsprüfung

Technikprofis haben oft die DIN EN 15378 von 2008 im Kopf. Die Heizungsprüfung in der EnSimiMaV erfordert allerdings kein normiertes Verfahren. Stattdessen gibt die Verordnung eine knappe Checkliste mit vier Prüfpunkten vor:

  1. Ist die verbaute Anlage auf einen effizienten Betrieb eingestellt?
  2. Ist ein hydraulischer Abgleich notwendig?
  3. Werden effiziente Heizungspumpen eingesetzt?
  4. Sind Rohrleitungen und Armaturen ausreichend gedämmt?

Die Schnellbewertung dieser energetischen Effizienzkriterien ist verpflichtend; ebenso die Text-Dokumentation der Ergebnisse. Wer dennoch nach dem DIN-Verfahren prüft, liegt nicht falsch, sondern geht lediglich über die EnSimiMaV-Anforderungen hinaus.