Abfindung: Das sollten Sie bei Aufhebungsverträgen beachten

Ein Blick auf die Nachrichtenseiten löst heutzutage bei Vielen leichte bis mittlere Panikattacken aus: Das Wirtschaftswachstum stagniert und große Unternehmen wie SAP, ZF oder VW bauen Stellen ab. Viele Stellen. Das lässt auch das Handwerk nicht kalt: In immer mehr Betrieben geht das Kurzarbeit-Gespenst um und manchmal sogar der Chef mit Abfindungsverträgen.
Sozialplan vs. Aufhebungsvertrag
Nicht immer liegt das an der aktuell schlechten Wirtschaftslage. Vielmehr ist ein grundlegender Wandel, eine strukturelle Disruption, verantwortlich dafür, dass alte Geschäftsmodelle nicht mehr so gut funktionieren. Die Energiekosten sind gestiegen, hinzukommt, dass Künstliche Intelligenz die Art verändert, wie wir arbeiten.
Aufgrund ihrer geringeren Größe kommen Sozialpläne bei Handwerksbetrieben eher selten zum Einsatz, wahrscheinlicher sind Aufhebungsverträge im Fall von betriebsbedingten Entlassungen. Doch dabei müssen sowohl Angestellte als auch Unternehmen einiges beachten, um teure Fehler zu vermeiden.
Oft legen Arbeitgeber recht schnell einen Aufhebungsvertrag vor. Mit einer solchen Vereinbarung beenden Mitarbeiter und Unternehmen das Arbeitsverhältnis einvernehmlich, ohne Kündigung. Das klingt für beide Seiten erst einmal harmonisch, birgt aber Risiken.

