Gründerlandschaft stärken: KfW erhöht ERP-Gründerkredit

„Gründungen sind Treiber unserer Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft. Mit der Anhebung des Höchstbetrags unterstützen wir Gründerinnen und Gründer in Deutschland mit finanziellen Mitteln, die sie benötigen, um ihre Ideen erfolgreich umzusetzen“, sagt Melanie Kehr, für Inländische Förderung zuständige Vorständin der KfW.
„Den Zugang zum Förderkredit erleichtern wir durch eine Übernahme des Kreditausfallrisikos in Höhe von 80 Prozent. Damit leisten wir einen sichtbaren Beitrag zur Belebung des Gründungsgeschehens und zeigen: Die KfW steht fest an der Seite der Unternehmerinnen und Unternehmer. Jetzt ist die Zeit für mutige Schritte!“
Kredit auch bei Unternehmensnachfolge
Der Kredit richtet sich an Gründerinnen und Gründer, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie junge Unternehmen, die nicht älter als fünf Jahre sind. Zur Stärkung des Mittelstandes steht der Kredit auch im Rahmen einer Unternehmensnachfolge offen.
Antragsberechtigt sind kleine gewerbliche Unternehmen im Haupt- oder Nebenerwerb. Alle Berechtigten können den Kredit über ihre Hausbank beantragen. Hervorzuheben ist, dass die KfW 80 Prozent des Ausfallrisikos für die Hausbank übernimmt. Dies erleichtert den Unternehmen den Zugang zum Kredit.
Um auch den Gründungsprozess von der Vorbereitung bis hin zur Umsetzung zu unterstützen, bietet die KfW mit der Gründerplattform eine interaktive Plattform mit nützlichen Tipps an: Gründerplattform - Der Baukasten für dein Business.
