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So reduzieren Sie als Geschäftsführer Haftungsrisiken

Haftet ein Unternehmer persönlich, ist er mit seinem gesamten Privatvermögen für alle geschäftlichen Entscheidungen zuständig. Teil des Privatvermögens sind Geldersparnisse, Autos, Wertpapiere, geschäftliche Ausstattung, Immobilien, etwaige bewegliche Gegenstände und sonstige Positionen.

Ist ein Geschäftsmann durch gesetzliche Bestimmungen im Rahmen einer Gesellschaft geschützt, hat eine eintrittspflichtige Versicherung abgeschlossen oder mit Kunden und Gläubigern eine Regelung zur Haftungsbeschränkung vereinbart, haftet er in der Regel nicht mit dem Privatvermögen.

Folgende Gesellschafsformen schützen das Privatvermögen: Unternehmensgesellschaft, Aktiengesellschaft und die GmbH. Wird keine der Gesellschaften gegründet ist der Unternehmer Einzelunternehmer.

Wie entstehen Pflichtverletzungen?

Arbeitsunfall aufgrund Pflichtverletzung

Haben Ihre Mitarbeiter beispielsweise einen Arbeitsunfall, kann der Verdacht auf Pflichtverletzung aufkommen und eine Anklage erfolgen. Sie müssen dann nachweisen diese nicht begangen zu haben. Ein anschließendes Gerichtsverfahren kann sich über mehrere Jahre hinziehen und ist mit hohen Kosten verbunden. In solch einem Fall sind Sie einem großen persönlichen Haftungsrisiko ausgesetzt.

Es muss offiziell nachgewiesen werden, dass es sich bei dem Arbeitsunfall um ein nicht kalkulierbares Risiko handelt, auf welches der Unternehmer keinen direkten Einfluss hat. Als Unternehmer haften Sie auch für Nachteile gegenüber unbeteiligten Dritten.

Mangelnde Arbeitssicherheit und Missachtung der Vertragsrechte

Immer häufiger verlieren Gesellschafter Ihr Vermögen an Ihr Unternehmen oder an Dritte. Sorgfältige Dokumentationen reduzieren das Risiko einer Haftbarkeit nicht. Fahrlässig herbeigeführte Ereignisse stellen eine große Gefahr da. Maßnahmen im Arbeitsschutz, die Arbeitssicherheit oder das Umwelt- und Werkvertragsrecht spielen dabei eine maßgebliche Rolle.

Verletzung der Pflichten eines Kaufmanns

Gerade mittelständige Unternehmer verlieren durch Fehlentscheidungen immer häufiger ihr Vermögen. Die sogenannte Durchgriffshaftung hat bereits viele Handwerker in die Insolvenz geführt. Die Verletzung von Pflichten eines ordentlichen Kaufmanns sind ein gängiges Beispiel. Der Unternehmer muss demnach Sorgfalt bei allen Geschäften anwenden, den Gesellschaftszweck fördern und Schaden abwenden. Handelt er pflichtwidrig, kann das gegenüber dem Unternehmen zu Schadensersatzzahlungen führen.

Die Insolvenzverschleppung

Wird eine Insolvenz verschwiegen oder verschleppt und Haftungsansprüche von dritten verheimlicht ist das besonders gefährlich. Eine Insolvenzverschleppung kann bis zu drei Jahre Haft mit sich bringen.

Der Unternehmer ist gegenüber dem Sozialversicherungsträger verantwortlich für fehlende Arbeitnehmerbeiträge. Auch Gesellschafter die im Handwerk tätig sind werden vor einer Haftung nicht geschützt. Ein Gesellschafter kann zum Beispiel durch Privatentnahmen großen Einfluss auf die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens nehmen. Riskante Geschäfte verletzen die Pflicht des sorgfältigen Umgangs mit dem Geschäftsvermögen ebenfalls.

Wie minimieren Sie das Haftungsrisiko?

Unterstützung von Experten

Ein Unternehmer muss das Geschäft jederzeit überblicken. Die größten Risiken entstehen im Umgang mit der Umsatzsteuer und Buchhaltung. Ist man nicht vom Fach kann das schnell überfordern. Eine Verletzung der Haftungspflicht passiert in den meisten Fällen schlichtweg aus mangelnder Kenntnis. Ein Steuerberater kann das Risiko minimieren und Sie mit Fachwissen unterstützen.

Um Fehler, aufgrund von Überlastung oder Nachlässigkeit, nicht zu übersehen, hilft es stets alle Vorgänge von mehreren Personen überwachen zu lassen.

Auch neue Gesetze sollten nicht außer Acht gelassen werden. Es gilt stets zu prüfen welche Auswirkungen diese für das Unternehmen mit sich bringen. Rechts- und Steuerexperten können Ihnen dabei helfen den Überblick zu bewahren. Das Auftreten sollte stets professionell und rechtssicher sein, nur so lässt sich ein möglicher Schaden vom Unternehmen fernhalten. Hierfür benötigt es eine genau Arbeitsweise und die Einhaltung steuerlicher und rechtlicher Pflichten. Bedeutende Entscheidungen sollten durch eine fachliche Beratung unterstützt werden.

Steuer Compliance-Management-Systeme reduzieren Risiken

Unternehmer sind auch für steuerliche Fehler verantwortlich und benso für Fehler seiner Mitarbeiter. Das betrifft beispielsweise die Umsatzbesteuerung oder die Rechnungsausstellung. Ein Steuer-Compliance-Management-Systeme kann Sie darin unterstützen, Verstöße zu vermeiden. Das System beinhaltet Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen für die Umsetzung und die Einhaltung aller steuerlichen Pflichten.

Mitarbeiter Schulen um Fehler zu vermeiden

Sie sind als Unternehmer für Ihre Mitarbeiter verantwortlich. Um Risiken zu vermeiden sollten Sie ihre Mitarbeiter stetig schulen, um haftungsträchtige Fehler konsequent zu vermeiden. Ein Vorsatz der Mitarbeiter kann natürlich nicht vermieden werden, aber Fehler welche das Unternehmen nachhaltig schädigen in jedem Fall.

Eine gewisse Akzeptanz Risiken einzugehen sollte vorhanden sein. Allerdings sollte die Vielzahl der Risiken kontrollierbar sein. Rechtliche und steuerliche Beratung kann Ihnen dabei helfen diese zu minimieren.

Die Handwerksammer steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Als Unternehmer können Sie die Arbeitsverträge auch mit Haftungsbegrenzungen für Fahrlässigkeit und Höchstsummen gestalten. Wer vorsätzlich handelt macht sich unmittelbar strafbar, Fahrlässigkeit ist diskussionsfähig.

Mit diesen Tipps können Sie Haftungsrisiken vermeiden

Sie müssen Ihre Sorgfaltspflicht immer im Auge behalten. Halten Sie diese nicht ein, sind Sie als Unternehmer mit Ihrem Privatvermögen verantwortlich.

§ 43 GmbH-Gesetz beschreibt, dass der Unternehmer zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn er die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns bei der Ausübung seiner Pflichten missachtet. Folgende Pflichten müssen erfüllt werden:

  • Gewinnbringende Geschäfte führen
  • Den Ruf und Namen der GmbH nicht nachhaltig schaden und zu verbessern
  • Ein Handeln ohne Eingehen von Geschäftsrisiken
  • Die Interessen der Firma stehen über den Eigenen

Wann haften Sie als Unternehmer mit dem Privatvermögen?

In folgenden Fällen haften Sie mit Ihrem Privatvermögen:

  • Eintritt eines Schadens für die GmbH oder ein Vermögensnachteil
  • Verschulden des Geschäftsführers, durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz
  • Verschulden eines möglichen Schadens durch den Geschäftsführer durch Missachtung der Sorgfalt oder durch Gutglaube
  • Vorsatz ist immer dann der Fall, wenn der Schaden hingenommen wird oder geplant war
  • Die Pflichtverletzung und der Schaden müssen in direktem Zusammenhang stehen

Wann haftet der GmbH-Gesellschafter?

Für eine Haftung des Gesellschafters bestehen mehrere Möglichkeiten:

  • Gesellschaftsschuld gegenüber Gläubigern, bei vertraglichen Pflichten
  • Keine Trennung von Privatvermögen und Gesellschaftsvermögen
  • Verursachung der Insolvenz aufgrund Entzug von Vermögensgegenständen
  • Mangelndes Kapital der Gesellschaft
  • Verletzung der Rechtsform GmbH

Fazit

Um sich vor einem Haftungsrisiko zu schützen benötigt es, seitens des Unternehmers, einiges an Aufmerksamkeit. Der Gesellschafter muss stets im Sinne eines ordentlichen Kaufmannes agieren. Eine Haftbarkeit entsteht beispielsweise auch bei Missachtung steuerlicher und gesetzlicher Änderung, bei mangelnder Sorgfalt für die Sicherheit der Mitarbeiter oder bei einer Insolvenzverschleppung. Es ist stets hilfreich, sich professionell unterstützen zu lassen. Steuerberater stehen Ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite. Außerdem kann es durchaus sinnvoll sein nach dem 4-Augenprinzip zu arbeiten. So können zumindest Flüchtigkeitsfehler reduziert werden.

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