EU Data Act: Das kommt aufs Handwerk zu

Endlich ist es so weit. Ab 12. September gilt in der Europäischen Union (EU) der Data Act. Sind Sie vorbereitet? Falls nicht, ist jetzt höchste Zeit.
Denn das Gesetz gibt Nutzern vernetzter Endgeräte das Recht, von diesen erzeugte Daten mit jedem zu teilen. Hersteller von Smart-Home-Devices, Heizungs- oder Photovoltaikanlagen, selbst Autobauer können dann nicht mehr exklusiv auf die Daten zugreifen, die beim Betrieb ihrer Produkten entstehen. Sie dürfen sich dieses Vorrecht auch nicht mehr in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sichern. Das verbietet der Data Act.
Bessere Dienstleistungen und neue Geschäftsmöglichkeiten
Das Gesetz ermöglicht Handwerkern daher, bessere Dienstleistungen anzubieten. Kunden werden diese mit der Zeit immer mehr nachfragen. Jede Kfz-Werkstatt wird künftig beispielsweise den Fehlerspeicher eines Fahrzeugs vollständig auslesen können. Bislang haben oft nur Vertragswerkstätten Zugriff auf alle gespeicherten Informationen.
Klima- und Heizungsbetriebe können mit den Daten von ihnen verbauter Anlagen vorausschauende Wartungsdienste oder Services im Bereich des Energiemanagements anbieten. Der Data Act ermöglicht Handwerker so, sich neue digitale Geschäftsfelder zu erschließen.
IT-Expertise von Nöten
Um die Chancen des Data Acts nutzen zu können, brauchen Handwerksbetriebe allerdings IT-Know-how. Denn wer Geräte produziert oder bei deren Nutzung Daten sammelt, muss diese Informationen nach dem Data Act künftig in Echtzeit, kostenlos, in maschinenlesbaren Formaten wie XML, CSV oder JSON sowie in der gleichen Qualität wie die Originaldaten auch jedem anderen zur Verfügung stellen. Vorausgesetzt, der Eigentümer des entsprechenden Gerätes und damit der von diesem erzeugten Daten möchte das.
Hersteller müssen ihre Produkte dazu mit standardisierten Schnittstellen ausstatten. Das können APIs, Apps, Cloud-Anbindungen und – dienste oder lokale Schnittstellen am Geräte selbst sein. Wer zu seinen Produkten cloudbasierte Dienste wie beispielsweise Apps anbietet, muss Kunden zudem künftig ermöglichen, diese Dienste binnen 30 Tagen zu kündigen.
Die Daten des entsprechenden Gerätes müssen Hersteller dessen Eigentümer so zur Verfügung stellen, dass dieser sie auf einer anderen Plattform in einer anderen Cloud nutzen kann. Das könnte beispielsweise das Kundenportal sein, das ein größerer Handwerksbetrieb aufgebaut hat. Mit diesen technischen Möglichkeiten müssen Handwerksbetriebe aber umgehen können. Bisweilen werden sie dazu externe Hilfe benötigen.
Umfangreiche Dokumentationspflichten und hohe Strafen
Wie der Zugriff auf die Daten ihrer Geräte technisch möglich ist und welche Informationen bei deren Betrieb entstehen, müssen Hersteller der Produkte nach dem Data Act künftig dokumentieren und offenlegen. Verstoßen sie gegen ihre Verpflichtungen, müssen sie mit Strafen von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent ihres weltweiten Umsatzes rechnen.