Verbände legen neue Handlungsempfehlung für das Abschleppen von E-Autos vor

Bisher herrschte Unsicherheit darüber, wie havarierte E-Autos nach einem Unfall oder einer Panne zu behandeln sind – beispielsweise, wie lange ihre Batterien überwacht werden müssen oder welche Qualifikation das Abschlepppersonal benötigt. Die jetzt veröffentlichten Empfehlungen bringen Klarheit für Feuerwehren, Abschleppdienste und Werkstätten, heißt es beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Dadurch wird die Abwicklung von Unfällen mit E-Autos effizienter und kostengünstiger, zum Vorteil der Fahrerinnen und Fahrer“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.
Abschleppen von E-Autos: Keine Sonderbehandlung bei intakter Batterie
Der neue Leitfaden empfiehlt, Elektrofahrzeuge beim Abschleppen grundsätzlich wie Autos mit Verbrennungsmotor zu behandeln – sofern die Batterie äußerlich nicht schwer beschädigt ist. Eine besondere Gefahr bestehe nur, wenn die Hochvolt-Batterie so stark beschädigt wurde, dass von ihr ein Brandrisiko ausgeht, betont der GDV.
Quarantänezeiten werden verkürzt – Kosten für Versicherer und Verbraucher sinken
Eine erste Risikoeinschätzung soll weiterhin direkt am Unfallort erfolgen. Die eigentliche Diagnose und Entscheidung über Reparatur oder Ersatz trifft dann eine qualifizierte Fachwerkstatt. Fahrzeuge sollen künftig möglichst direkt dorthin transportiert und nicht mehr unnötig lange bei Abschleppunternehmen abgestellt werden, was zusätzliche Kosten verursacht. Wird eine Überwachung der Batterie notwendig, soll die Quarantänezeit durch kontinuierliche Temperaturüberwachung möglichst kurz gehalten werden. Steigt die Temperatur nicht an, kann die Quarantäne schnell beendet werden – das spart Kosten für Versicherer und Verbraucher, so der GDV.
