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Habecks Heizungsprüfung: So kommt die SHK-Branche nicht ins Schwitzen

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Diese Gassparmaßnahmen sind jetzt angeordnet

Pflicht zur Heizungsprüfung und -optimierung

Für erdgasbetriebene Heizungsanlagen gibt eine kurze Checkliste vier Prüfpunkte vor, deren Ergebnisse in Textform zu dokumentieren sind:

  1. Ist die verbaute Anlage auf einen effizienten Betrieb eingestellt?
  2. Ist ein hydraulischer Abgleich notwendig?
  3. Werden effiziente Heizungspumpen eingesetzt?
  4. Sind Rohrleitungen und Armaturen ausreichend gedämmt?

Wird Optimierungsbedarf festgestellt, steht ein Katalog mit Maßnahmen, wie die Absenkung der Vorlauftemperatur oder die Nachtabsenkung, zur Effizienzsteigerung bereit.

Pflicht zum hydraulischen Abgleich:

Diese Pflicht betrifft zentrale Gasheizsysteme in bestimmten Gebäudetypen und -größen: Nichtwohngebäude ab 1000 m² beheizter Fläche oder Wohngebäude ab zehn Wohneinheiten müssen bis zum 30. September 2023 hydraulisch abgeglichen werden. Wohngebäude ab sechs Wohneinheiten haben bis zum 15. September 2024 Zeit.

Welche Normen gelten?

Schaut man genau hin, fällt auf, dass die Heizungsprüfung in der EnSimiMaV kein normiertes Verfahren erfordert. Wer jetzt die DIN EN 15378 anführt, denkt an den durch diese Norm standardisierten Heizungsscheck aus dem Jahr 2008. Die EU-Richtlinie "Gesamteffizienz von Gebäuden", welche eine energetische Inspektion bestimmter Heizungsanlagen vorschrieb, wurde damals auf diese Weise in deutsches Recht implementiert. Wer nach ihr prüft, liegt nicht falsch, geht aber über die Schnellbewertung der EnSimiMaV hinaus.

Für den hydraulischen Abgleich existiert bislang keine Norm. Stattdessen verlangt die EnSimiMaV den hydraulischen Abgleich nach „Verfahren B“ der ZVSHK-Fachregel „Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand“. Das Berechnungsverfahren B ermittelt zumindest eine Teilhandlung des hydraulischen Abgleiches, die raumweise Berechnung der Heizlast, in Anlehnung an DIN EN 12831.

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