KfW senkt Zinsen für die meisten gewerblichen Förderkredite

Die KfW hat zum 3. November 2026 die Zinsen in zahlreichen gewerblichen Förderprogrammen geändert. In den meisten Fällen werden die Kredite günstiger. Damit nimmt die Förderbank einen Teil der Erhöhungen vom 17. und 28. September zurück. In einigen Programmen für Energie- und Umweltvorhaben steigen die Zinsen allerdings.
Unternehmensfinanzierung und Gründungen
In der allgemeinen Unternehmensfinanzierung sinken die Zinsen für das ERP-Beteiligungsprogramm (100), den ERP-Förderkredit KMU (365, 366) und den KfW-Förderkredit großer Mittelstand (375, 376).
Auch wer ein Unternehmen gründet oder übernimmt, zahlt jetzt weniger. Das gilt für den ERP-Gründerkredit – StartGeld (067) und den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077).
Energie und Umwelt: Senkungen und Erhöhungen
Bei den Energie- und Umweltprogrammen geht es in beide Richtungen.
Günstiger werden:
- Umweltinnovationsprogramm (230)
- KfW-Umweltprogramm (240, 241)
- Kredit der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (295)
- Erneuerbare Energien – Plus (570)
Teurer werden:
- KfW-Energieeffizienzprogramm für Produktionsanlagen und -prozesse (292)
- Klimaschutzoffensive für Unternehmen (293)
Beim Programm Erneuerbare Energien „Standard“ (270) steigen die Zinsen zum Teil und sinken zum Teil.
Innovationsvorhaben
Auch Digitalisierungs- und Innovationsprojekte werden günstiger. Das betrifft den ERP-Förderkredit Digitalisierung (511, 512) und den ERP-Förderkredit Innovation (513, 514).
Für Vorhaben an Nichtwohngebäuden, zum Beispiel den BEG-Nichtwohngebäude-Kredit (263) oder den BEG-Einzelmaßnahmen-Ergänzungskredit für Nichtwohngebäude (523), ändern sich die Zinsen diesmal nicht.
