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Lohntransparenz wird Pflicht: EU-Richtlinie für deutsche Firmen

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Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Lohntransparenz stellt deutsche Unternehmen vor weitreichende Veränderungen. Bis spätestens Juni 2026 sind Betriebe mit mehr als 100 Mitarbeitenden verpflichtet, regelmäßig über Lohnunterschiede zu berichten und ihren Beschäftigten interne Gehaltsdaten zugänglich zu machen. 

Laut aktueller Zahlen ist ein transparenter Umgang mit Gehalt und Vergütung in Deutschland bisher wenig verbreitet: nur 43 Prozent der Unternehmen investieren aktiv in Lohntransparenz. Im europäischen Vergleich liegt der Wert bei 52 Prozent. Das zeigen die Ergebnisse der internationalen Studie HR & Payroll Pulse des HR-Dienstleisters SD Worx, für die im Februar 2025 insgesamt 5.625 Personalverantwortliche und 16.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in 16 europäischen Ländern befragt wurden.

Diese Herausforderungen gibt es bei Vergütung und Kommunikation

Vergütung und Sozialleistungen stellen für 22 Prozent der europäischen und 26 Prozent der deutschen Personalverantwortlichen die größten Herausforderungen dar. Die Wahrnehmung der Transparenz in der Lohnkommunikation ist gering: Nur 30 Prozent der europäischen Beschäftigten und 33 Prozent der deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer empfinden die Kommunikation ihres Unternehmens als transparent. Diese Diskrepanz zwischen Anspruch und Realität verdeutlicht den Handlungsbedarf, den die EU mit ihrer Richtlinie adressiert.

Gender Pay Gap bleibt bestehen

Trotz langjähriger Diskussionen: Frauen in Deutschland verdienen weiterhin durchschnittlich weniger als Männer. Nach Angaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beträgt der Unterschied 16 Prozent. Ein Drittel der befragten Arbeitgeber räumt diese Differenz ein (Europa: 35 Prozent, Deutschland: 33 Prozent). Besonders ausgeprägt ist der Gender Pay Gap in Norwegen (50 Prozent), Irland (44 Prozent) und Schweden (43 Prozent). 

Das sind die neuen Reporting-Vorgaben für Unternehmen

Die EU-Richtlinie sieht gestaffelte Berichtspflichten vor, abhängig von der Unternehmensgröße:

  1. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden: jährliche Berichterstattung ab 2027
  2. Unternehmen mit 150 bis 249 Mitarbeitenden: alle drei Jahre ab 2027
  3. Unternehmen mit 100 bis 149 Mitarbeitenden: alle drei Jahre ab spätestens 2031
  4. Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitenden: vorerst ausgenommen; Mitgliedstaaten können aber strengere Vorgaben festlegen

Die Richtlinie wird künftig auch auf den Europäischen Wirtschaftsraum ausgedehnt, sodass Island, Liechtenstein und Norwegen einbezogen werden. Unternehmen sind verpflichtet, sowohl intern als auch extern zu berichten: Extern werden Gesamtkennzahlen wie der unbereinigte Gender Pay Gap veröffentlicht. Intern erhalten Mitarbeitende Auskunft über ihre Gehaltsstufe und das Durchschnittsgehalt pro Kategorie. Sie haben das Recht, ihr eigenes Gehalt und das Durchschnittsgehalt von Kolleginnen und Kollegen mit gleicher oder gleichwertiger Tätigkeit, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, zu erfahren.

Flexible Vergütungspakete sind auf dem Vormarsch

Transparenz umfasst laut Studie nicht nur das Gehalt. Flexible Vergütungspakete gewinnen an Bedeutung: Bereits 34 Prozent der europäischen und 27 Prozent der deutschen Unternehmen ermöglichen ihren Beschäftigten, das Vergütungspaket innerhalb eines festen Budgets individuell zusammenzustellen. Dieser Anteil ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.

Zufriedenheit mit dem Gehalt bleibt niedrig

Obwohl 65 Prozent der Arbeitgeber in Europa angeben, fair zu bezahlen, teilen nur 49 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diese Einschätzung. Besonders Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen (Europa: 57 Prozent, Deutschland: 47 Prozent) sowie im Bildungswesen (Europa: 54 Prozent, Deutschland: 47 Prozent) fühlen sich unterbezahlt. Frauen geben dies häufiger an als Männer.

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