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Neu im September 2025: Erneuerbare Energien schneller genehmigen

Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien beschleunigt

Anlagen für Erneuerbare Energien wie Wind- und Solarenergie, Geothermie und Wärmepumpen werden deutlich beschleunigt. Das betrifft in erster Linie die immissionsschutzrechtliche und wasserrechtliche Genehmigungsverfahren.

Wichtiges Element ist die Ausweisung sogenannter Beschleunigungsgebiete für Windenergieanlagen an Land einschließlich zugehöriger Energiespeicher am selben Standort nach den neuen Bestimmungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz.

Höhere Mindestausbildungsvergütung

Bereits zum Jahresbeginn wurde für Auszubildende die Erhöhung der Mindestausbildungsvergütung beschlossen. Diese tritt mit Start des neuen Ausbildungsjahres im September 2025 in Kraft. Künftig müssen ausbildende Betriebe ihren Azubis mindestens 682 Euro brutto bezahlen – das entspricht einem Plus von 33 Euro.

Wärmepumpen: Frist für Stromzähler läuft ab

Bis zum 30. September haben Betreiber von zentralen Wärmepumpen noch Zeit, einen Stromzähler einzubauen, der verbrauchsabhängig erfassen kann. Dadurch sind eine Abrechnung nach Fläche oder eine pauschale Umlage nicht mehr möglich. Zu beachten ist, dass nur zentrale Wärmepumpen betroffen sind, die mehrere Einheiten versorgen. Das ist in der Regel in Mehrfamilienhäusern der Fall. Ziel ist es, mehr Transparenz zu schaffen und sparsames Heizen zu fördern.

Abstimmung über EU-Batterieverordnung

Seit 2023 gilt die EU-Batterieverordnung und Deutschland muss sie nun in nationales Recht umsetzen. Hierfür ist eine Abstimmung am 11. September im Bundestag angesetzt. Erst durch die Überführung in deutsches Recht, können die EU-Vorgaben richtig umgesetzt und Zuständigkeiten sowie Strafen geregelt werden.

Die EU-Verordnung nimmt Hersteller und Händler stärker in die Pflicht. Altbatterien lassen sich einfacher entsorgen und Wertstoffhöfe nehmen Akkus von E-Bikes und E-Scootern kostenlos entgegen.

Bundesweiter Warntag am 11. September

Am 11. September gegen 11 Uhr ertönt auf unterschiedlichen Wegen eine Probewarnung im Rahmen des Bundesweiten Warntags. Sie Warnung erfolgt über Apps, Radiosender und direkt aufs Smartphone. Mit dem Warntag werden die Warnsysteme getestet.

EU-Data-Act tritt in Kraft

Zum 12. September haben Verbraucher, die ein vernetztes Auto, E-Bike oder andere vernetzte Geräte wie Smart-TV oder Kühlschränke nutzen, mehr Kontrolle über ihre Gerätedaten. Der EU-Data-Act verpflichtet Hersteller dazu, offenzulegen, welche Informationen sie sammeln und wie Verbraucher darauf zugreifen können.

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