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Neu im Juli 2025: Pflicht zum Energiemanagement

Energiemanagement Pflicht

Gemäß dem Energiemanagementgesetz müssen Unternehmen mit einem Energieverbrauch ab 7,5 GWh im Jahr ein Energiemanagementsystem (EnMS) einführen. Dies soll dabei helfen, den Energieverbrauch in der Industrie zu verbessern. Bis zum 18. Juli 2025 muss ein EnMS etabliert werden.

Ausbildung in der Bauwirtschaft

Ab 1. Juli tritt ein neuer Tarifabschluss im Bau in Kraft. Entsprechend der Vereinbarung soll mehr in die Ausbildung investiert werden – gleichzeitig sollen die Betriebe entlastet werden. Entsprechend sieht der Abschluss eine Erhöhung der Kostenerstattungssätze für die überbetriebliche Ausbildung um rund 13 Prozent vor. Im gleichen Zug wurde die Umlage gesenkt und Baubetriebe müssen nur noch 1,9 Prozent für ihre Azubis abführen, statt 2,2 Prozent.

Streitbeteiligungsplattform eingestellt

Die Online-Streitbeteiligungsplattform der Europäischen Union wurde wieder eingestellt. Diese sollte einfacher eine Lösung bei Konflikten zwischen Verbrauchern und Unternehmen ermöglichen. Da die Plattform aber kaum genutzt wurde, ist am 20. Juli das Ende vorgesehen. Unternehmen mussten in ihrem Impressum auf die Streitbeteiligungsplattform und sollten diesen Hinweis jetzt wieder rausnehmen. Ansonsten besteht die Möglichkeit für Abmahnungen.

Höhere Renten und Nachzahlung für Rentner

Rentner erhalten ab 1. Juli 3,74 Prozent mehr Rente. Somit ist ein Entgeltpunkt 40,79 Euro wert. Wer eine Rente von 1.000 Euro im Monat erhält, bekommt im August 37,40 Euro mehr pro Monat. Die höhere Rente kann jedoch dazu führen, dass mehr Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen, da die Erhöhung zu einer Überschreitung des Grundfreibetrags führen kann.

Ferner wird Rentnern im Juli einmalig 4,8 Prozent Pflegebetrag abgezogen. Das liegt daran, dass zum Jahresbeginn der Beitragssatz für die Pflegeversicherung von 3,4 auf 3,6 Prozent erhöht wurde.

Steuererklärung

Bis zum 31. Juli 2025 müssen Arbeitnehmer, die zu einer Steuererklärung verpflichtet sind, diese für das Jahr 2024 an das Finanzamt übermitteln. Wer sich Hilfe von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerverein holt, erhält eine verlängerte Frist bis zum 30. April 2026. Verpflichtet zu einer Steuererklärung sind:

  • Selbstständige und Gewerbetreibende
  • Personen mit unversteuerten Einnahmen
  • Verheiratete Personen in Steuerklassen drei und fünf
  • Rentner bei Überschreitung des Grundfreibetrags
  • Personen mit Einnahmen aus einer Nebentätigkeit mit Steuerklasse 6 Bezieher von Lohnersatzleistungen über 410 Euro pro Jahr

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