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Neu im August 2025: Weniger Solarförderung, mehr Wachstumsbooster für Firmen

Einspeisevergütung sinkt

Alle sechs Monate sinkt die Einspeisevergütung für Solarstrom um ein Prozent. Zum 1. August ist die nächste Absenkung vorgesehen. Für Anlagen zwischen zehn und 40 Kilowatt Leistung beträgt die Vergütung 7,87 Cent pro Kilowattstunde. Davor lag sie bei 7,94 Cent. Die neue Einspeisevergütung gilt nur für Anlagen, die nach dem 1. August 2025 aufgestellt werden oder vor dem 1. August 2005 – denn die Vergütung ist jeweils für 20 Jahre gültig.

Wachstumsbooster für Anschaffungen

Der im Juli beschlossene Investitionsbooster startet. Das Sofortprogramm für mehr Wirtschaftswachstum enthält Steuerentlastungen und Anreize für Investitionen in Ausrüstung – etwa von Maschinen, Geräten und Fahrzeugen. Diese Ausrüstungsinvestitionen  können mit 30 Prozent pro Jahr schneller abgeschrieben werden, wenn sie vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027 getätigt werden.

Darüber hinaus können Unternehmen 75 Prozent der Anschaffungskosten für Elektrofahrzeuge bereits im Investitionsjahr abschreiben, wenn sie zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 31. Dezember 2027 neu angeschafft werden. Dabei liegt die Bruttopreisgrenze für die besondere steuerliche Förderung elektrischer Dienstwagen bei 100.000 Euro. Zuvor waren es 70.000 Euro.

Mehr Vogelschutz bei Elektrifizierung von Bahnschienen

Damit Bahnstrecken schneller elektrifiziert werden können, gilt eine neue Verwaltungsvorschrift. Diese schafft bundesweit einheitliche Standards für Vogelschutzmaßnahmen.

Wertstoffhof: Batterien kostenlos entsorgen

Bislang können Verbraucher kleine Batterien in vielen Super- und Drogeriemärkten entsorgen. Aber wohin mit größeren Akkus – etwa von E-Bikes? Diese können ab dem 18. August kostenfrei bei Wertstoffhöfen abgegeben werden. Hersteller müssen zudem QR-Codes auf den Batterien anbringen, die über Umweltverträglichkeit, Recyclingfähigkeit und verwendeten Rohstoffen informieren.

Geräte mit Funkverbindung: Strengere Regeln in der EU

Zum 1. August gelten in der EU neue Cybersicherheitsregeln für alle Geräte mit Funkverbindung. Dazu zählen alle Geräte, die WLAN, Bluetooth oder Mobilfunk nutzen – also Smartphones, Tablets, smarte Haushaltsgeräte oder vernetzte Drucker. Künftig ist das CE-Kennzeichen für diese vorgeschrieben. Es gibt an, dass die Geräte grundlegende Cybersicherheitsanforderungen zum Schutz von Netzwerken, der Privatsphäre und vor Betrug erfüllen.

Neue Regeln für die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI)

Für Anbieter von KI-Modellen gelten ab dem 2. August die Informationspflichten aus der europäischen KI-Verordnung. Diese betrifft in erster Linie KI-Modelle, die flexibel Texte, Audios, Bilder oder Videos erzeugen. Leistungsstärkere Modelle, die ein sogenanntes systemisches Risiko darstellen, gelten zusätzliche Pflichten zur Risikoabschätzung und -minderung.

Mietpreisbremse verlängert

In diesem Jahr sollte die Mietpreisbremse auslaufen, doch die Bundesregierung hat eine Verlängerung um vier Jahre bis 2029 beschlossen.

Digitale Passbilder

Wer einen neuen Personalausweis oder Reisepass benötigt, muss die Passbilder künftig digital vorlegen. Konkret gilt dies für Reisepässe, Personalausweise, elektronische Aufenthaltstitel und Reiseausweise des Ausländerrechts. Behörden dürfen Bilder in Papierformat nicht mehr akzeptieren. Bürgerbüros und Fotodienstleister bieten die digitale Fotoerstellung an.

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