Die Aktivrente ist ein Steuerfreibetrag, der es ermöglicht, nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze bis zu 2.000 Euro monatlich aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung steuerfrei hinzuzuverdienen.
Die Regelung gilt für alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben. Sie greift ab dem Folgemonat nach Erreichen dieser Altersgrenze, unabhängig davon, ob bereits eine Rente bezogen wird oder der Rentenbeginn aufgeschoben wurde.
Nein, ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Der Arbeitgeber berücksichtigt den steuerfreien Betrag automatisch direkt bei der monatlichen Lohnabrechnung.
Ja, die Aktivrente ist lediglich von der Lohnsteuer befreit, aber weiterhin sozialversicherungspflichtig. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sowie als Arbeitgeber führen Sie daher wie gewohnt Beiträge in die Sozialsysteme ab.
Nein, der Freibetrag von 2.000 Euro ist strikt monatsbezogen und kann nicht auf andere Monate übertragen werden. Wenn Sie in einem Monat weniger als 2.000 Euro verdienen, verfällt der nicht genutzte Teil des Freibetrags für diesen Zeitraum.
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