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Gesetze, Verordnungen & Co: Das ändert sich im März

Neue Mindestlöhne für Bau, Dachdecker und Gebäudereinigung

  • Im Baugewerbe, dem Dachdeckerhandwerk und der Gebäudereinigung gelten neue tarifliche Mindestlöhne. Im Dachdeckerhandwerk wird beim Mindestlohn erstmalig nach dem Qualifikationsniveau unterschieden. Die Lohnuntergrenzen in der Gebäudereinigung gleichen sich in Ost und West bis 2020 schrittweise an. Im Baugewerbe steigt bundesweit der Mindestlohn in allen Lohngruppen. Die Verordnungen treten am 1. März 2018 in Kraft.

Rauchen kostet mehr

  • Der größte Zigarettenhersteller Philip Morris erhöht ab dem 1. März 2018 seine Preise. Raucher finden dann z.B. in einer 7 € Packung Marlboro im Automatenverkauf nur noch 22 statt 23 Zigaretten. Auch bei den Marken L&M und Chesterfield müssen Raucher ab Monatsbeginn entweder mehr zahlen oder mit weniger Inhalt bei gleichem Preis rechnen. Möglicherweise ziehen auch andere Hersteller nach und erhöhen ihre Preise.

Urheberrecht wird für Wissenschaft und Forschung geändert

  • Zum 1. März 2018 werden die Regeln zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für Bildung und Forschung geändert. Ziel ist es, in Zeiten der Digitalisierung mehr Rechtssicherheit für Unis und Forscher zu schaffen.
    • Hochschullehrer können künftig einfacher urheberrechtlich geschützte Werke in einen elektronischen Semesterapparat einstellen.
    • Wissenschaftler können große Mengen an Texten mit entsprechender Software analysieren.
    • Zudem können Bibliotheken Kopien von wissenschaftlichen Artikeln auf Einzelbestellung digital versenden.

Streaming ab Ende März 2018 europaweit ohne Geoblocking möglich

  • Bezahlte Dienste wie Netflix, Sky Go oder Spotify lassen sich laut Verbraucherzentrale NRW ab dem 20. März auch im EU-Ausland nutzen, ohne dass die Anbieter dafür zusätzliche Gebühren erheben, oder gar den Zugang verhindern dürfen. Bisher gab es hier in vielen Fällen Ländersperren, das sogenannte Geoblocking.

Dies gilt aber nur, wenn man eine begrenzte Zeit im Ausland ist, etwa seinen Urlaub dort verbringt. Außerdem sind gratis im Netz verfügbare Inhalte, etwa Sendungen in den Mediatheken von ARD und ZDF, von der Verordnung nicht erfasst.

Neue Regelungen für die Nachnahme

  • Beim Bezahlen per Nachnahme gibt es ab 1. März 2018 eine Änderung. Bisher waren bei DHL zwei Gebühren fällig, ein Nachnahmeentgelt zusätzlich zum Paketpreis, sowie ein Übermittlungsentgelt. Die Aufteilung wird nun mit Genehmigung der Bundesnetzagentur abgeschafft. Diese Änderung ist allerdings vor allem für Online-Händler wichtig, für den Käufer selbst ändert sich im Ablauf wenig.

eCall-System für Autos wird verpflichtend

  • Nur noch bis 31. März 2018 dürfen Autos ohne sogenanntes eCall-System gebaut werden. Ab 1. April ist dieses System dann für alle Neuwagen verpflichtend. Das elektronische Notrufsystem besteht aus einem GPS-Empfänger für die Standortdaten und einer Mobilfunkeinheit. Bei einem Unfall übermittelt das System automatisch die Standortdaten an die Rettungsleitstelle, wodurch die Einsatzkräfte im Zweifelsfall schnell an den Unfallort gelangen. 

Antibiotika bei Tieren gezielter einsetzen

Tiere dürfen künftig nicht mehr mit Antibiotika behandelt werden, die für Menschen besonders bedeutsam sind. Regelungen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Antibiotika sollen dabei helfen, die Entwicklung von Resistenzen einzudämmen.

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