Direkt zum Inhalt
Anzeige
Anzeige
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Print this page

Gesetze und Änderungen im März 2022: Corona-Lockerungen und Kurzarbeit

Lockerungen der Corona-Maßnahmen

Ab 4. März tritt der zweite Schritt der Corona-Lockerungen in Kraft. In Restaurants und Hotels gilt ab diesem Tag nur noch die 3G-Regel. Es dürfen also auch wieder ungeimpfte Personen mit einem negativem Test hinein. Außerdem dürfen Diskotheken und Clubs wieder öffnen. Es gilt die 2G+Regel - also dreifach geimpft oder zweifach geimpft mit negativem Test.

Bei Großveranstaltungen gilt künftig die 3G-Regel. Im Innenraum ist einen Auslastung von 60 Prozent und maximal 6.000 Personen erlaubt. Im Außenbereich darf die Auslastung 75 Prozent und maximal 25.000 Personen betragen. Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht.

Ab 20. März fallen alle tiefergreifenden Maßnahmen. Die Maskenpflicht beim Einkaufen sowie in Bussen und Bahnen bleibt erhalten. Zudem wird die Homeoffice-Pflicht zurückgenommen. Arbeitgeber können von ihren Beschäftigen eine Rückkehr ins Büro verlangen.

Verlängerte Kurzarbeit

Die meisten Corona-Regeln zur Kurzarbeit fallen Ende März. Übrig bleibt das erleichterte Kurzarbeitergeld. Unternehmen dürfen Kurzarbeit beantragen, wenn mindestens zehn Prozent der Angestellten von Arbeitsausfall betroffen sind. Ebenfalls verlängert wurden die erhöhten Leistungssätze und die Anrechnungsfreiheit von geringfügigen Einkommen.

Impfpflicht

Wer in gesundheitsbezogener Einrichtungen wie Altenheimen, Arztpraxen, Pflegeheimen oder Tageskliniken arbeitet, muss ab 15. März einen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung, eine Genesung oder ein Attest über eine nicht Impfbarkeit vorweisen können. 

Corona-Bonus

Bis Ende März können bestimmte Berufsgruppen noch einen steuer- und abgabenfreien Bonus in Höhe von 1.300 Euro erhalten. Auszubildende und Studierende bekommen die Hälfte - 650 Euro. Berechtigt sind Beschäftigte aus folgenden Bereichen:

  • Abfallbetriebe
  • Feuerwehr
  • Polizei
  • Landesbehörden
  • Straßenmeisterei
  • Schulen und Kita
  • Tarifbeschäftigte in Unikliniken

Grünes Kennzeichen für Rollen und Mopeds

Ab 1. März ersetzt das grüne Kennzeichen das bisherige blaue Nummernschild für E-Scooter, Roller, Mofas, Mopeds und S-Pedelc bis 50 Kubik.

Keine automatische Verlängerung von Verträgen

Ab 1. März dürfen sich Verträge nicht mehr automatisch verlängern, ohne eine Kündigungsfrist von einem Monat zu bieten. Unter anderem gilt dies für Mobilfunkverträge, Fitnessstudios, Zeitungsabos, Streaming-Dienste sowie Strom- und Gasverträge.

Gehölz- und Heckenschutz

Vom 1. März bis 30. September gilt in Deutschland der Gehölz- und Heckenschutz. Während dieser Zeit dürfen Bäume und Hecken nicht geschnitten werden, da sie wichtige Lebensräume für Wildtiere und Pflanzen sind.

Zeitumstellung

In der Nacht vom 26. auf den 27. März werden die Uhren um 2 Uhr um eine Stunde vorgestellt. Es gilt dann wieder die Sommerzeit.

Das könnte Sie auch interessieren

Mehr zu diesem Thema
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder