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Gesetze und Änderungen im April 2022: Neue Corona-Regeln

Mehr Lohn für Beschäftigte im Baugewerbe

Der Lohn steigt gemäß des Tarifvertrages von 2021 um 2,2 Prozent im Westen und um 2,8 Prozent im Osten.

Neue Corona-Regeln ab 3. April

Die bisherigen Corona-Maßnahmen enden zum 2. April. Ab diesem Zeitpunkt können Bundesländer sogenannte Hotspots mit strengeren Regeln definieren. In allen anderen Regionen fallen fast alle Beschränkungen wie die Maskenpflicht im Einzelhandel. Der Mund-Nasen-Schutz muss allerdings weiterhin im öffentlichen Nahverkehr sowie in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern getragen werden. Bestehen bleibt auch die Testpflicht im Pflegebereich, in Schulen und Kitas.

Zeitarbeiter bekommen mehr Mindestlohn

Ab 1. April steigt der Mindestlohn für Zeitarbeiter von 10,45 Euro auf 10,88 Euro. Bis Oktober 2022 soll der Mindestlohn auf 12 Euro steigen.

Überprüfung von Scheinselbstständigkeit

Im April gibt es Änderungen am Statusfeststellungsverfahren. Mit diesem wird überprüft, ob ein Auftragnehmer als Selbstständiger oder als Beschäftigter eingestuft wird. Konkret ändert sich § 7a SGB IV:

  • Feststellung des Erwerbsstatus (selbstständig oder beschäftigt) anstelle der Versicherungspflicht
  • Mündliche Anhörung im Widerspruchsverfahren
  • Mögliche Statusfeststellung vor Beginn eines Auftragsverhältnisses durch eine Prognoseentscheidung
  • Gruppenentscheidung: Statusfeststellung für mehrere, gleiche Vertragsverhältnisse
  • Statusprüfung auch für Vertragsverhältnisse, an denen mehr als zwei Parteien beteiligt sind

Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer-Voranmeldung

Ist die Abgabe einer vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung notwendig, kann die Abgabe künftig um einen Monat verlängert werden - und damit auch die Zahlung. Dafür ist ein Antrag auf Dauerfristverlängerung an das Finanzamt notwendig. Stimmt das Amt zu, kann die Voranmeldung einen Monat später abgegeben werden.

Umzugspauschale steigt

Ab 1. April erhalten Angestellte eine höhere Umzugspauschale, wenn sie aus beruflichen Gründen umziehen müssen. Für Singles beträgt die Pauschale 886 Euro, für Verheiratete und Lebenspartner 1.476 Euro und für Kinder sowie sonstige Angehörige 590 Euro.

Corona-Prämie ist steuerpflichtig

Bislang konnten Arbeitgeber eine pandemiebedingte Prämie an ihre Angestellten steuerfrei auszahlen. Diese Möglichkeit wird gestrichen und die Prämienzahlungen müssen wieder versteuert werden.

DHL-Packstation nur noch mit App

Wer häufig Päckchen bestellt, aber nicht zu Hause ist, kann die Sendungen an eine DHL-Packstation liefern. Künftig ist für die Nutzung die Post & DHL App zwingend vorgeschrieben. Die alten Kundenkarten mit vierstelligem Abholcode können nicht mehr verwendet werden.

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