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Neue Gesetze und Regelungen: Das kommt im Februar 2022

Kürzere "Gültigkeit" der Impfung

Eine doppelte Impfung gegen Covid-19 verschaffte bislang für zwölf Monate den Status "vollständig geimpft". Ab dem 1. Februar 2022 gelten zweifach geimpfte Personen (also solche ohne Booster-Impfung) nur noch neun Monate lang als vollständig geimpft. Eine Gültigkeitsdauer der Impfung von Personen mit Booster-Impfung wurde bislang noch nicht für die EU festgelegt.

Die Gültigkeitsdauer ist entscheidend, da von ihr bestimmte Rechte (wie z. B. die Einreise in verschiedene Länder) abhängt.

​Änderungen durch das EU-Mobilitätspaket

Durch das neue EU-Mobilitätspaket werden im Februar einige Neuerungen im Kraftfahrtbereich umgesetzt. Dazu gehört:

  • Bei Grenzübertritten müssen die Fahrer das Symbol des Landes, in das sie einfahren, im Fahrtenschreiber vermerken. Seit 2020 gilt dies bereits für analoge Fahrtenschreiber. Ab dem 2. Februar 2022 wird die Pflicht auf digitale Geräte ausgeweitet.
  • Fahrer im grenzüberschreitenden Verkehr bekommen nun den Mindestlohn des Landes, in dem sie die Arbeit leisten. Transitfahrten und Transporte von und nach Polen sind davon ausgenommen.
  • Zwischen zwei Aufträgen gilt für ausländische Fahrer ein Kabotage-Verbot von vier Tagen.
  • Fahrer im grenzüberschreitenden Verkehr müssen alle acht Wochen zu einem Betrieb im Land der Niederlassung zurückkehren.

Ausbildungsprämie (plus) noch bis 15. Februar 2022

Das Regierungsprogramm "Ausbildungsplätze sichern" soll die berufliche Entwicklung junger Menschen auch in Zeiten der Pandemie unterstützen. Das Programm beinhaltet eine wirtschaftliche Unterstützung der Ausbildungsbetriebe. Sie soll die Unternehmen motivieren, auch weiterhin auszubilden. Zu dem Programm gehört die Ausbildungsprämie. 

Ausbildungen, die zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 15. Februar 2022 beginnen, werden mit 4.000 bzw. 6.000 Euro pro Vertrag gefördert. Den höheren Betrag im Rahmen der Ausbildungsprämie (plus) gibt es, wenn zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen werden. Der Antrag auf die Unterstützung muss spätestens drei Monate nach der bestandenen Probezeit bei der Bundesagentur für Arbeit eingereicht werden.

Bundespräsidentenwahl

Die Amtszeit Frank-Walter Steinmeiers als Bundespräsident neigt sich dem Ende entgegen. Am 13. Februar 2022 wird daher die Bundespräsidentenwahl abgehalten und ein neuer Bundespräsident gewählt. Die Wahl erfolgt alle fünf Jahre durch die Bundesversammlung.

Zur Wahl für das Amt stehen derzeit:

  • der amtierende Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD), 
  • der Mediziner und Autor Gerhard Trabert (parteilos) sowie
  • Max Otte (CDU).

Soziale Netzwerke müssen Strafbares dem BKA melden

Soziale Netzwerke mit mehr als zwei Millionen Nutzern müssen ab dem 1. Februar 2022 strafbare Inhalte, IP-Adressen sowie Passwörter von Verdächtigen an Sicherheitsbehörden wie das Bundeskriminalamt (BKA) aushändigen. Das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität verpflichtet z. B. Facebook, YouTube und Twitter dazu. 

Neben der Weitergabe der Informationen sind die Netzwerke auch zur Löschung verpflichtet. Facebook und YouTube haben dagegen beim Verwaltungsgericht Köln Klage erhoben. Bis zum Urteilsspruch sind die Unternehmen verpflichtet, die Inhalte zu melden.

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