Direkt zum Inhalt
Anzeige
Anzeige
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Print this page

Masterplan Ladeinfrastruktur 2030: VDIK fordert verbindliche Ziele

Inhalt

Ende Oktober 2025 hat das Bundesministerium für Verkehr (BMV) den Entwurf des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 veröffentlicht. Der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) bewertet diesen Schritt als wichtigen Beitrag für ein flächendeckendes, nutzerfreundliches und wettbewerblich organisiertes Ladenetz in Deutschland. 

Hintergrund: Das enthält der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat unter Leitung von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder den Entwurf des neuen Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 vorgelegt. Der Entwurf umfasst rund 40 Maßnahmen in fünf zentralen Handlungsfeldern:

  1. Nachfrage und Investitionen stärken
  2. Umsetzung vereinfachen und beschleunigen
  3. Wettbewerb und Preistransparenz erhöhen
  4. Integration ins Stromnetz verbessern
  5. Nutzerfreundlichkeit und Innovation steigern

Mit diesen Maßnahmen will das BMV Genehmigungsprozesse vereinfachen, Investitionen beschleunigen und Innovationen gezielt fördern. Das Ziel ist ein einfaches und zuverlässiges Laden überall in Deutschland.

Bundesminister Schnieder erklärt: „Der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 ist unser neuer Fahrplan, um die zentrale Voraussetzung für den Umstieg auf die Elektromobilität für alle zu schaffen – und die heißt: Wer laden will, muss laden können! Dieses Ziel erreichen wir nur gemeinsam – mit den Ländern und Kommunen, den Unternehmen und Investoren und mit der Aufgeschlossenheit der Bürgerinnen und Bürger. Deshalb haben wir diese Perspektiven auch von Anfang an bei der Erarbeitung des Masterplans einbezogen und werden sie auch in die Umsetzung eng einbinden.“

Bundesminister Schnieder: „Wer laden will, muss laden können!"

Das sind die Kritikpunkte des VDIK: Mehr Verbindlichkeit und mehr Tempo

Im Masterplan Entwurf bekennt sich die Bundesregierung zu Technologieneutralität und Preistransparenz. Allerdings vermisst der VDIK konkrete Fristen, quantitative Zielwerte und messbare Erfolgsindikatoren. VDIK-Präsidentin Imelda Labbé erklärt: „Im Entwurf des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 finden sich viele Anregungen des VDIK wieder. Dennoch bleibt der Vorschlag in zentralen Punkten wenig verbindlich. Es fehlen klare Ausbauziele, verbindliche Zeitpfade und überprüfbare Indikatoren auf kommunaler Ebene. Auch werden wichtige Hemmnisse, etwa lange Netzanschlusszeiten, bürokratische Genehmigungsverfahren, unzureichende Anreize für private Ladepunkte und dem Quartiersladen, nur unvollständig adressiert.“

Labbé appelliert: „Wenn aus dem Masterplan Ladeinfrastruktur ein wirksamer Masterplan zum Hochlauf der Elektromobilität werden soll, wie vom VDIK gefordert, dann müssen wir auch die Stromerzeuger mit einem quantifizierten Plan hin zu günstigem Ladestrom einbinden. Nur mit klaren Zielen, belastbaren Fristen und fairen Rahmenbedingungen kann der Markthochlauf der Elektromobilität gelingen – und der Automobilstandort Deutschland gestärkt werden. Wir brauchen jetzt Tempo, Verbindlichkeit und Transparenz statt weiterer Absichtserklärungen. Der VDIK steht bereit, diesen Prozess mit seiner internationalen Erfahrung aktiv zu begleiten.“

VDIK erhebt fünf Forderungen an Politik und Verwaltung

In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf hebt der VDIK folgende fünf Kernforderungen hervor:

  1. Priorisierung des Lkw-Ladens mit verbindlichem Ausbau- und Netzfahrplan für Megawatt Charging System-Korridore, Depots und Off-Highway-Laden sowie klaren Fristen für Netzanschlüsse.
  2. Stärkung der kommunalen Verantwortung durch einen bundesweiten Ladeindikator und KPI-basierte Mindestziele für Kommunen.
  3. Einführung eines Transparenzpakets 2026 mit zentraler Veröffentlichung von Preisen und Verfügbarkeiten, einheitlicher Regelung der Blockiergebühren und Echtzeit-Preisweitergabe an Service Provider.
  4. Förderung privater Ladeinfrastruktur durch Investitions-, Steuer- und Rechtsanreize, darunter ein Recht auf Wallbox, ermäßigte Umsatzsteuer und steuerfreies Arbeitgeberladen sowie verbindliche Anforderungen für Ladeinfrastruktur an Mehrfamilienhäusern.
  5. Sicherung der Technologieoffenheit durch Öffnung der Förderlinien für Induktiv-, Plug & Charge-, bidirektionale und wechselbare Systeme und verbindliche Interoperabilität nach DIN/ISO-Standard.

Ausblick

Mit dem Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 liegt erstmals eine umfassende Strategie für den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland vor. Ob die Umsetzung ausreichend verbindlich erfolgt, wird maßgeblich davon abhängen, ob die von Branchenverbänden wie dem VDIK geforderten konkreten Ziele und Zeitpläne in die finale Fassung einfließen. Den Entwurf des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 finden Sie hier.

Mehr zu diesem Thema
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder