EEG und Netzpaket: Hat das Kabinett einen Jobkiller beschlossen?

Der Kabinettsbeschluss zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und zum Netzpaket vom 29.07.2026 sendet nach Einschätzung des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) fatale Signale für die Energiewende und den Wirtschaftsstandort Deutschland. Statt den erfolgreichen Ausbau der Solarenergie zu beschleunigen, würden neue Hürden aufgebaut, die Investitionen ausbremsen und die Planungs- und Investitionssicherheit für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen erheblich verschlechtern. Der BSW-Solar appelliert an Bundestag und Bundesrat, die geplanten Einschnitte bei der Solarenergie im Herbst zu kippen.
"Die vorgesehenen Einschnitte gefährden Investitionen in Milliardenhöhe und setzen Zehntausende Arbeitsplätze entlang der solaren Wertschöpfungskette aufs Spiel. Gleichzeitig droht Deutschland länger von teuren und klimaschädlichen Energieimporten abhängig zu bleiben. Wer heute in Solarenergie investieren will, braucht verlässliche Rahmenbedingungen – die Regierungspläne schaffen im Falle ihrer Umsetzung jedoch Unsicherheit und eine massive Investitionszurückhaltung", erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft.
Besonders kritisch sei die geplante Neuregelung für kleine Photovoltaikanlagen. Die vorgesehene dreijährige Übergangszahlung sei eine "Mogelpackung" und könne einen Wegfall der bislang über 20 Jahre gewährten festen Einspeisevergütung nicht ansatzweise ersetzen. Die Investitionssicherheit für neue Solaranlagenbetreiber werde zudem dadurch massiv beschnitten, dass Betreiberinnen und Betreiber kleiner Solarstromanlagen ihren überschüssigen Solarstrom künftig selbst an der Strombörse vermarkten müssen. "Das ist absehbar für sie weder technisch noch wirtschaftlich darstellbar. Zusammen mit der Förderstreichung droht hier eine massive solare Investitionsbremse", so Körnig.
Das Interesse an der Solarenergie bei Privathaushalten und mittelständischen Unternehmen ist in den letzten Jahren spürbar gewachsen. Sie eint der Wunsch, ihre Stromkosten mit Hilfe der Solarenergie zu senken und unabhängiger von steigenden Energiepreisen zu werden. Sollten die Regierungspläne umgesetzt werden, drohe genau dieses Engagement ausgebremst zu werden. Wissenschaftliche Analysen zeigen zudem, dass ein verlangsamter Photovoltaik-Ausbau auch gesamtwirtschaftlich erhebliche Kosten verursacht, weil Deutschland länger auf teurere und klimaschädliche Erdgas-Kraftwerke und Energieimporte angewiesen bleibt.
"Deutschland hat beim Ausbau der Solarenergie in den vergangenen Jahren endlich an Dynamik gewonnen. Diese Entwicklung jetzt zu bremsen, wäre ein herber energie- und wirtschaftspolitischer Rückschritt. Solarenergie ist heute die günstigste Form der Stromerzeugung. Wer ihren Ausbau ausbremst, verteuert langfristig den Strom für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für die Wirtschaft", so Körnig.
Der Bundesverband Solarwirtschaft appelliert daher an Bundestag und Bundesrat, die vorgesehenen Regelungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren grundlegend zu überarbeiten. Vor dem Hintergrund der sich zuspitzenden Wirtschafts-, Energie- und Klimakrise brauche Deutschland mehr Tempo beim Ausbau Erneuerbarer Energien, Speichern und Netzen – nicht neue Hürden für eine bezahlbare, sichere und klimafreundliche Energieversorgung. Die Bundesregierung habe sich in ihrem Koalitionsvertrag zudem darauf verständigt, Bürgerinnen und Bürger bei der Energiewende künftig mitzunehmen und sie nicht von dieser auszusperren.
Weitere Branchenstimmen zum Kabinettsbeschluss
Deutsche Umwelthilfe warnt vor neuen Hürden für dezentrale Energiewende
Mit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und dem Netzanschlusspaket droht die Bundesregierung, neue Hürden für den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu schaffen. Beide Gesetzentwürfe will das Bundeskabinett am Mittwoch, den 29. Juli, nach monatelanger Verzögerung verabschieden. Statt jedoch endlich Rechtssicherheit und verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen zu schaffen, drohen neue Hürden für Bürgerenergie und regionale Wertschöpfung. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) warnt deshalb vor einem Rückschritt für Klimaschutz und dezentrale Energiewende.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Die Bundesregierung darf den Menschen nicht ausgerechnet jetzt die Tür zur Energiewende vor der Nase zuschlagen. Besonders fatal ist die vorgesehene Abschaffung der Förderung für neue kleine Photovoltaikanlagen auf Dächern. Damit trifft die Bundesregierung ausgerechnet diejenigen, die die Energiewende seit Jahren mit eigenen Investitionen voranbringen: Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Mieterstromprojekte, Bürgerenergiegesellschaften und das lokale Handwerk. Auch eine verpflichtende Direktvermarktung wäre für viele Kleinanlagen weder wirtschaftlich noch praktisch umsetzbar. Wir fordern die Bundesregierung auf, den Weg für ein zukunftsfähiges EEG freizumachen, das Klimaschutz und Investitionen stärkt, die Energiewende für alle öffnet und dauerhaft niedrige Strompreise ermöglicht.”
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Dass die Bundesregierung im Rahmen des sogenannten Redispatch-Vorbehalts die Grenzwerte für einen Netzengpass abschwächt, ist ein Erfolg des öffentlichen Drucks. Doch an der politischen Schieflage ändert dies wenig: Die Risiken eines verschleppten Netzausbaus werden auf Betreiber von Wind- und Solaranlagen abgewälzt. Das Netzpaket adressiert zwar eines der größten Hemmnisse der Energiewende: Netzanschlüsse sind längst zum Nadelöhr geworden. Doch unverbindliche Statusmeldungen beschleunigen keinen Netzanschluss und regional unterschiedliche Verfahren drohen einen neuen Flickenteppich zu schaffen. Wir fordern bundesweit einheitliche Standards, verbindliche Entscheidungsfristen und Sanktionen bei vermeidbaren Verzögerungen. Spätestens im parlamentarischen Verfahren muss entscheidend nachgebessert werden. Gut gemeint reicht nicht – das Netzpaket muss auch gut gemacht sein.“
Agora Energiewende
Julia Bläsius, Direktorin von Agora Energiewende Deutschland: „Heute hat die Bundesregierung die Kabinettsbeschlüsse für die EEG-Reform und das Netzpaket vorgelegt. Die Gesetzesänderungen müssen sich an drei Prüfsteinen messen lassen: Treiben sie den Ausbau der Erneuerbaren Energien ambitioniert voran und reduzieren so Deutschlands fossile Importabhängigkeit? Machen sie die Energiewende durch mehr Markt und die Vermeidung unnötiger Investitionsrisiken günstiger und effizienter? Und beseitigen sie Hindernisse beim Netzausbau? In allen drei Punkten gibt es bei den nun vorliegenden Entwürfen Nachholbedarf: Die vorgeschlagene EEG-Reform und das Netzpaket würden die Investitionsbedingungen für Erneuerbare Energien verschlechtern und damit die Energiewende verteuern. Zudem vergibt die Regierung die Chance, Kosten durch eine bessere Marktintegration von Erneuerbaren zu sparen und lässt zentrale Probleme beim Netzausbau ungelöst. Dabei führt die anhaltende Blockade der Straße von Hormus wieder vor Augen, wie wichtig der Ausbau von Erneuerbaren Energien ist, um Deutschland unabhängiger von fossilen Energieimporten und resilienter in geopolitischen Krisen zu machen.
Die Koalition sollte im parlamentarischen Verfahren zentrale Punkte der Gesetzesentwürfe korrigieren. Dafür kommt es erstens darauf an, den Redispatch-Vorbehalt zu einem echten Hotspot-Instrument zu machen. Dafür muss es sich auf tatsächliche Engpassgebiete, mit einer Abregelungsquote von mindestens zehn Prozent, beschränken. Gleichzeitig muss das Instrument verbindliche Transparenz- und Netzausbauverpflichtungen auf Betreiberseite schaffen – nur so werden Engpässe auch zügig behoben, statt einseitig den Erneuerbaren Ausbau einzuschränken. Zweitens gilt es, für kleine PV-Dachanlagen eine hinreichende Übergangszeit in die Direktvermarktung von vier Jahren zu gewährleisten und die Finanzierung für kleinere Anlagen unter 25kW auf Wohnhäusern genauso abzusichern wie für größere Anlagen auf Gewerbe- und Industriegebäuden.
Drittens sollte das reformierte EEG die Marktintegration stärken, statt sie zu schwächen. Das gelingt durch Anreize für die Kombination von staatlichen Differenzverträgen mit langfristigen Abnahmeverträgen (PPAs) mit Stromversorgern oder Unternehmen. Und viertens sollte die Bundesregierung das Netzpaket schnell um das angekündigte Verteilnetzpaket ergänzen, um die drängenden Probleme beim Verteilnetzbetrieb und -ausbau zu lösen.“
BDEW: Solide Datengrundlage für das parlamentarische Verfahren schaffen
Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:
„Die Bundesregierung hat lange gerungen, jetzt liegen mit dem Netzanschlusspaket und der EEG-Novelle die Gesetzesentwürfe für zwei zentrale Energiereformen auf dem Tisch. Das ist ein wichtiger Schritt für die Erneuerbaren Energien und ein modernes Netzanschlussregime. Entscheidend wird sein, wie sich die Maßnahmen in der Praxis auswirken und ob es gelingt, den Netzausbau und den Ausbau der Erneuerbaren kosteneffizient zu verzahnen. Eine Anpassung des Netzanschlussregimes ist angesichts der Dynamik im Energiemarkt, des kosten- und systemeffizienten Aus- und Umbaus sowie der verschiedenen lokalen und regionalen Netzsituationen notwendig.
Um 80 Prozent Erneuerbare im Stromsystem bis 2030 zu erreichen, muss der Ausbau der Erneuerbaren Energien konsequent vorangehen. Mit der jetzigen Verabschiedung kann die beihilferechtliche Genehmigung bis Januar 2027 gelingen. Die Ausbaupfade werden beibehalten. Die zusätzlichen Ausschreibungsvolumina von zwölf Gigawatt für Wind an Land sind wesentlich, um Windenergieanlagen gerade auch in Süddeutschland zur Umsetzung zu bringen.
Der BDEW unterstützt Regelungen, die den Ausbau der Erneuerbaren Energien und des Stromnetzes besser aufeinander abstimmen und mehr Systemeffizienz erreichen. Es ist richtig, dass Netzengpässe bei der Standortwahl berücksichtigt werden müssen. Allerdings muss gleichermaßen sorgsam geprüft sein, dass der weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien wirtschaftlich bleibt und nicht durch überlagernde Effekte anderer Maßnahmen wie die beschlossene allgemeine Leistungsbeschränkung eingeschränkt wird. Diese Prüfung steht aus.
In jedem Fall richtig ist die Aufnahme einer Evaluierungsklausel zum 30. Juni 2029, die der BDEW gefordert hat. Auch im Sinne der Resilienz muss sichergestellt sein, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien mit hohem Tempo weitergeht und die gewünschten Lenkungswirkungen für die Standortentscheidung eintreten.
Die vom Kabinett beschlossenen Detailregelungen zu kapazitätslimitierten Netzgebieten und entschädigungslosen Anteilen bei der Abregelung müssen so schnell wie möglich im Hinblick auf die Folgewirkungen mit der Branche geprüft werden. Für das parlamentarische Verfahren braucht es Transparenz über die zugrundeliegenden Annahmen, belastbare Daten und eine fundierte Folgenabschätzung. Diese Datengrundlage und der notwendige Dialog müssen zeitnah organisiert werden.
Zudem ist die Bundesregierung aufgefordert, schnellstmöglich ein wirksames Beschleunigungspaket für den Ausbau der Verteilnetze vorzulegen. Nur so kann der exponentiell gestiegene Netzanschlussbedarf von Industrie, Rechenzentren, Ladeinfrastruktur für Elektromobilität, Erneuerbaren Energien, Speichern und Wärmepumpen zügig gedeckt und die Elektrifizierung Deutschlands erfolgreich vorangebracht werden. Der BDEW hat hierzu bereits konkrete Vorschläge vorgelegt.“
