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Das ändert sich bei der Vergütung für privaten Solarstrom

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Für private Bauherren ändern sich im Punkt Energie im Eigenheim die finanziellen Regeln. Das betrifft nicht nur den Heizungstausch und andere energetische Maßnahmen, sondern ab 2027 auch Solarstrom. Der Bund fährt die Förderung für die Erzeugung von Photovoltaik zurück.

Vergütung endet nach drei Jahren

Ab 1. Januar 2027 wird die Einspeisung von Strom aus privaten Photovoltaik-Anlagen ins Stromnetz auf rund 60 Prozent gedeckelt. Wer ab 2027 an der eigenen Immobilie eine neue Solaranlage mit weniger als 50 Kilowatt Leistung installiert, soll nur noch drei Jahre eine feste Zahlung vom Netzbetreiber erhalten. „Danach muss man den Strom direkt selbst veräußern“, sagt Burkhard Touché, Fördermittelberater aus dem Netzwerk des VPB. „Dies geschieht dann in der Regel wohl über einen Direktvermarkter.“

Bis 10 Kilowatt-Peak liegt die Einspeisevergütung bei 7,78 Cent, bis 40 Kilowatt-Peak bei 6,7 Cent je Kilowattstunde. Die Übergangszahlung soll einen Cent unter der bisherigen regulären Vergütung je Kilowattstunde liegen. Für Anlagen, die 2028 in Betrieb gehen, gilt sie nur noch bis zu einer Leistung von 25 Kilowatt, 2029 bis sieben Kilowatt. Ab 2030 ist nach dem aktuellen Entwurf der Bundesregierung eine solche Übergangszahlung nicht mehr vorgesehen.

Bestandsschutz gilt bis Ende 2026

Doch was, wenn dieses Jahr noch PV aufs Dach kommt? „Für jene, die bereits erwägen PV am Haus zu ergänzen, ist interessant, dass es für Anlagen, die bis Ende 2026 installiert wurden, Bestandsschutz geben soll“, erläutert Touché.

Ab 2030 macht die gedeckelte Einspeisung den Einbau eines Speichers und eines Smart Meters für die Direktvermarktung erforderlich. „Das wären höchstens 5.000 Euro zusätzlich“, betont Touché. „Damit ließe sich theoretisch immerhin trotzdem noch ein Gewinn über 20 Jahre in Höhe von über 5.000 Euro realisieren, was einer Amortisationszeit von ungefähr 15 Jahren entsprechen würde.“

Wirtschaftlichkeit bleibt schwer kalkulierbar

Ob eine Investition sich für private Bauherren rechnet, ist nicht leicht zu beantworten. „Voraussichtlich weiter sinkende Kosten von PV-Anlagen und Speichern, unklare Strompreisentwicklungen und die durchschnittliche Lebensdauer eines Speichers – von 10 bis 20 Jahren – sind Faktoren, die sichere Prognosen zur Wirtschaftlichkeit schwierig machen“, wägt Touché ab. „Das gilt auch für die Frage, ob man vor Inkrafttreten des neuen EEG 2027 noch schnell eine PV-Anlage einbaut.“

Die Verwendung von selbst erzeugtem Solarstrom als Mieterstrom dürfte wirtschaftlich bleiben, denn Fördermittel außerhalb der Einspeisevergütung können die Wirtschaftlichkeit von Dachanlagen erhöhen.

Förderung und Technik sind wichtig

Das KfW-Kreditprogramm „Erneuerbare Energien – Standard“ hat einen Zinssatz von rund 4,0 Prozent, Stand Juli 2026, und ist „zwar nicht besonders attraktiv, aber leicht über die Hausbank zu beantragen“, fasst Touché zusammen. Einige Bundesländer bieten Zuschüsse oder günstige Kredite für Dachanlagen oder Speicher an. Auch einzelne Kommunen haben entsprechende Förderprogramme.

Das Netzwerk des VPB unterstützt bei finanziellen, steuerlichen und technischen Fragen. Wer kurz- oder mittelfristig eine Photovoltaik-Anlage plant, sollte prüfen, ob das Hausdach eine effiziente Solarstromanlage ermöglicht und welche Kapazität nötig ist, um etwa ein Ladegerät für E-Mobilität oder eine Wärmepumpe zu versorgen. Fachleute aus dem Netzwerk des VPB geben dabei Orientierung und machen potenzielle Risiken transparent. 

www.vpb.de 

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