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Energielabel ab Januar Pflicht für Pelletkaminöfen

Hersteller müssen ab Januar für jedes Gerät ein Energielabel bereitstellen, das Händler in der Verkaufsstelle deutlich sichtbar an den Öfen anbringen müssen. Außerdem müssen Ofenhersteller neben dem Energielabel ein Produktdatenblatt und eine technische Dokumentation mit den Geräten ausliefern. Ab April müssen Hersteller und Händler dann auch bei jeder Art von Werbung auf die Energieeffizienz hinweisen.

Verbraucher können anhand des Labels jedoch nur Unterschiede in der Energieeffizienz verschiedener Arten von Einzelraumfeuerungsanlagen (z. B. Pelletkaminöfen, Scheitholzöfen, Ölöfen und Gasöfen), nicht aber zwischen Geräten derselben Art verschiedener Hersteller feststellen. Pelletkaminöfen untereinander können damit also nicht verglichen werden. Auch zu Emissionen und CO2-Einsparungen einer Heizanlage macht das Label keine Angaben, genauso wenig wie über die zu erwartenden Kosten für den Betrieb der Anlage.

Das Energielabel kennen Verbraucher schon seit langem von Elektrogeräten wie Kühlschränken und Staubsaugern. Es wird nun auch mehr Transparenz über den Energieverbrauch von Einzelraumfeuerungsanlagen herstellen, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Holzzentralheizungen erhalten das Label bereits seit dem 1. April 2017 und Öl- und Gasheizungen seit September 2015.

Weitere Informationen:

DEPI-Infoblatt „Energieverbrauchskennzeichnung von Holzfeuerungen“

EU-Verordnung der EU zur Energieverbrauchskennzeichnung von Einzelraumheizgeräten

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