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Entwässerung: Ausführungssicherheit für bodengleiche Duschen

Christian Schmalzel
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Bei bodenebenen Duschen mit Duschrinnen (Bild 1) oder Punktabläufen ist es in der Vergangenheit zwischen Fliesenlegern und SHK-Installateuren aufgrund einer unklaren Normenlage immer wieder zu Schwierigkeiten gekommen. Diese Unklarheiten dürften auch dazu geführt haben, dass SHK-Handwerker die Installation der Entwässerung des Duschbereiches in manchen Fällen den Fliesenlegern überlassen haben, um ein eventuelles Haftungsrisiko zu vermeiden.

Die Veröffentlichung der neuen DIN 18 534 im Juli 2017 hat jedoch zu klaren Verhältnissen geführt, sodass heute kein Grund mehr besteht, dass sich das SHK-Handwerk aus dem wertschöpfungs- und wachstumsstarken Teilgewerk der bodenebenen Duschen zurückzieht.

Die Bedenken der Sanitärinstallateure in der Vergangenheit waren nicht ganz unberechtigt, denn während der Entwurfsphase der DIN 18 534 gab es zum Beispiel divergierende Auffassungen, ob Duschrinnen zusätzliche Sekundärentwässerungen aufweisen müssen oder ob diese zu Hygieneproblemen und Geruchsbelästigungen durch Abwasser führen, das über die Öffnungen unter die Fliesen eindringt. Die Grafik in der Entwurfsversion der DIN 18 534 (auch Gelbdruck genannt) zeigt zwei Varianten (Bild 2).

Zu diesem Thema gab es viele und zum Teil heftige Auseinandersetzungen zwischen Herstellern untereinander und Fachleuten aus der Branche. Wer Schulungen oder Vorträge verschiedener Veranstalter besuchte, bekam zum Teil konträre Ansichten präsentiert.

Bild 2: Bodenaufbau für eine Duschrinne. Oben eine Variante mit Sekundär­entwässerungsöffnung, wie sie zunächst im Gelbdruck vorgeschlagen wurde. Unten dann der geschlossene Rinnenkörper, wie ihn die gültige Norm jetzt ausschließlich darstellt.

Unter den Fliesen wirken vor allem Kapillarkräfte

Grundsätzlich sagt die nun geltende Norm für Abläufe, die eine Abdichtungsschicht durchdringen, aus, dass „je nach Abdichtungsbauweise sowohl die Belagsebene als auch die Abdichtungsebene dauerhaft zu entwässern sind“. Dabei gibt es in der Norm jedoch eine entscheidende Klarstellung: „Auf die Entwässerung der Abdichtungsschicht kann verzichtet werden, sofern diese nicht wasserführend ist.“

Die Entwässerung der Abdichtungsebene soll zum Beispiel für Außenbereiche sicherstellen, dass Wasser, welches durch die Fugen in den Bodenaufbau geraten ist, oberhalb der Abdichtungsebene abfließen kann und über den Ablauf entsorgt wird. Ist das nicht gewährleistet, ist mit Frostschäden zu rechnen. Um ein Abfließen physikalisch zu ermöglichen, wird in solchen Fällen oberhalb der Abdichtung eine Drainage aufgebracht, beispielsweise in Form von Drainagematten oder Drainagemörtel.

Den Gedanken der Entwässerung der Abdichtungsebene haben einige Hersteller auf die Konstruktion von Duschrinnen übertragen, um Wasser, das zum Beispiel durch schadhafte Fugen unter die Fliesen gerät, ebenfalls über die Entwässerungsrinne zu entsorgen. Sekundärentwässerungen in der Duschrinne sollen dies leisten.

Aktuelle Forschungsergebnisse wie die des Österreichischen Prüfinstituts OFI (www.ofi.at) zeigen aber, dass das so nicht funktioniert: In den Kleberschichten zwischen der Verbundabdichtung und den Fliesen fließt eingedrungenes Wasser mitnichten über ein Gefälle ab. Vielmehr verteilt es sich unter den Fliesen ausschließlich durch Kapillarkräfte – und das weitgehend gleichmäßig, wie das Bild des Prüfkörpers mit Glasfliesen aus dem Labor des Instituts zeigt (Bild 3).

Dies ist auch nicht verwunderlich, da in Duschen keine Drainageebene aufgebracht wird, sondern lediglich der Fliesenbelag im Dünnbettverfahren verlegt wird.

Bild 3: In Versuchsreihen mit Glasfliesen wies das Österreichische Forschungsinstitut (OFI) in Wien nach, dass Wasser, das über beschädigte Fugen unter die Fliesen gelangt, nicht in Richtung eines Gefälles abfließt.

Verzicht auf Sekundärentwässerungen sinnvoll

Der Kapillareffekt führt bei Duschrinnen mit Sekundärentwässerungen zu Problemen, denn im Betrieb staut sich Wasser auf, was aber zum ordnungsgemäßen Betrieb gehört: Die Staudruckhöhe bestimmt nach den einschlägigen Gesetzen der Strömungsmechanik die Fließgeschwindigkeit im Abfluss und somit die Ablaufleistung. Steigt der Wasserspiegel über die Sekundärentwässerungen, so sorgt der Kapillareffekt dafür, dass das Abwasser tief unter die Fliesen eindringt (Bild 4).

Bild 4: Duschrinne mit Sekundärentwässerung: Bei der Beaufschlagung mit Wasser dringt dieses deutlich sichtbar aufgrund der Kapillarkräfte weit unter die Fliesen ein.

Da das Abwasser Schmutz, Fett und Seifenreste enthält, sind Hygieneprobleme dann nur eine Frage der Zeit. Auch wenn die Stauhöhe unterhalb der Öffnungen liegen sollte, wird der gleiche Effekt eintreten, weil das Abwasser an den Wänden der Duschrinne in Form eines Films mehr oder weniger flächendeckend herunterfließt. Deshalb sollte bei Duschrinnen konsequent auf Sekundärentwässerungen verzichtet werden. Produkte mit geschlossenem Rinnenkörper sind eindeutig zu bevorzugen, auch wenn nach der Norm beide Varianten zulässig sind.

Produktkonzepte

Es gibt noch weitere Aspekte, die für die sichere Entwässerung der bodenebenen Dusche zu berücksichtigen sind. So ist der Übergang zwischen den Flanschen von Duschrinnen und der Verbundabdichtung eine Gewerkeschnittstelle, für die keine normative Regelung existiert. Dennoch gibt es hier praktische und handwerkstaugliche Lösungen, die von unabhängigen Instituten geprüft wurden. Bewährt hat sich das Seal-System-Klebeband, mit dem sich der Flansch der Duschrinne mit allen marktüblichen Verbundabdichtungen sicher verbinden und abdichten lässt.

Die Prüfinstitute haben diese Abdichtungen im Verbund für die jeweiligen Produktpaarungen einzeln geprüft und die Funktion durch Prüfzeugnisse bestätigt, sodass sowohl der SHK-Installateur als auch der Fliesenleger an diesem Punkt der Gewerkeübergabe auf der sicheren Seite sind.

Eine Weiterentwicklung von Seal System sind werkseitig angebrachte Dichtmanschetten, um die Abdichtung einfacher und noch sicherer zu machen. Für die Dichtigkeit der Verbindung zwischen Dichtmanschette und Rinnenkörper haftet jetzt der Hersteller – ein weiterer Punkt zur Absicherung von Sanitärinstallateur und Fliesenleger. Weiterhin sind Duschrinnen mit werkseitig befestigten Dichtmanschetten ohne Einschränkung für alle Wassereinwirkungsklassen (W0-I bis W3-I) zulässig.

Änderungen auch bei den Wassereinwirkungsklassen

Bei den Wassereinwirkungsklassen gab es in der Vergangenheit ebenfalls Unsicherheiten. Diese sind durch die neue DIN 18 534 aber geklärt. Demnach sind Fußböden in bodenebenen Duschen im privaten Bad in die Wassereinwirkungsklasse W2-I eingestuft, Wände hingegen stuft die Norm in W1-I ein. W2-I steht für hohe Einwirkung im Innenbereich (-I), mit häufiger Einwirkung von Brauchwasser, zeitweise intensiviert durch anstauendes Wasser. W1-I ist steht für mäßige Einwirkung.

Für professionelle Anwendungen wie Schwimmbäder, Sportstätten, Großküchen oder Brauereien gibt es noch die Wassereinwirkungsklasse W3-I, bei der ein zusätzlicher Einsatz intensiver Reinigungsverfahren zu berücksichtigen ist. Die Einstufung in die Wassereinwirkungsklassen steht dem Installateur und Planer frei, die Norm will hier nur konkrete Richtwerte angeben. Für W2-I und W3-I sind bestimmte Flanschgrößen bei den Entwässerungsrinnen oder Abläufen erforderlich, die vom Handwerker zu berücksichtigen sind (Bild 5). Die Maße sind in der Tabelle für die Wassereinwirkungsklassen dargestellt.

Bild 5: Abhängig von der Wassereinwirkungsklasse stellt die DIN 18 534 Anforderungen an Flanschbreiten bei der Durchdringung von Dichtebenen.

Zum Gürtel jetzt auch einen Hosenträger

Jetzt gerade im April dieses Jahres brachte Tece mit der Duschrinne Tecedrainline-Evo (Bild 6) ein in Details weiterentwickeltes Produkt auf den Markt, das auf der ISH erstmals vorgestellt wurde. Eine der Neuerungen ist die Bauzeitenschutzabdeckung, die sowohl die Dichtmanschette als auch den polierten Edelstahlkörper während der Bauzeit sicher vor Beschädigungen und Verunreinigungen schützt.

Die Dichtigkeitsprüfung durch den Installateur ist ohne Öffnen des Schutzes möglich. Erst beim Aufbringen der Verbundabdichtung ist die Abdeckung abzunehmen. Ein Originalitätssiegel dokumentiert bei der Gewerkeübergabe den Auslieferungszustand ab Werk. Auf dem Bauzeitschutz befindet sich ein Aufkleber mit Höhenangabe der Aufkantung, sodass dieser nicht geöffnet werden muss.

Sollte ein Planer oder Fliesenleger auf eine Sekundärentwässerung bestehen, so kann die Tecedrainline-Evo auch diesen Wunsch erfüllen: Durch Herausziehen des Tauchrohres lässt sich dieser Rinnentyp optional und rückstausicher entwässern, ohne dass der Nutzer auf die hygienischen Vorzüge des geschlossenen Rinnenkörpers mit Kapillarschutzkante verzichten muss. Erreicht wird dies durch eine ausgeklügelte Dichtungstechnik mit einer zweiten Ebene, die den Fliesenkleberbereich vor Duschwasser schützt.

Bild 6: Die neue Tecedrainline­Evo hat eine Bauzeitenschutzabdeckung, die sowohl die Dichtmanschette als auch den polierten Edelstahlkörper während der Bauzeit vor Beschädigungen und Verunreinigungen schützt.

Sicherheit bei Wanddurchdringungen

Der Ort der stärksten Wassereinwirkung im Bad ist in der Regel der Duschbereich. Auch in der Wand gibt es Schnittstellen zwischen den Gewerken des Fliesenlegers und des SHK-Installateurs, bei denen es auf langfristige Dichtigkeit ankommt.

Im besonderen Fokus stehen die Wanddurchdringungen für Armaturenanschlüsse. Die neue DIN 18 534-3 fordert, dass eine Dichtmanschette, welche vom Fliesenleger in die Abdichtungsebene integriert wird, die Rohrleitung wasserdicht umschließt. Die Rohrleitung muss etwa 5 mm über die Abdichtungsebene hinausragen.

In der Praxis montiert der Installateur einen Bauschutzstopfen als Platzhalter, an den der Fliesenleger seine Dichtmanschette andichtet (Bild 7). Später bei der Feininstallation entfernt der Installateur die Baustopfen und ersetzt sie durch Hahnverlängerungen.

Bild 7: Die Dichthülse (schwarz) wird beim Einschrauben des Bauschutzstopfens (grau) mit auf die Wand­scheibe geschoben und dichtet nach außen ab.

Die Dichtheit der Dichtmanschette zur Wanddurchführung kann dadurch beeinträchtigt werden. Das Problem ist, dass der Installateur in der Haftung steht, sobald er den Bauschutzstopfen herausdreht, weil er dabei die Abdichtung des Fliesenlegers beschädigen könnte.

Alternativ zum Baustopfen könnten regelkonform zum Beispiel lange Wandscheiben eingesetzt werden. Sie ragen nach vorne über die Abdichtungsebene hinaus und der Fliesenleger kann normkonform die Dichtmanschette einbauen (Bild 8).

Leider sind die langen Wandscheiben in der Praxis aber oft zu lang oder zu kurz. Muss der Installateur die Wandscheiben kürzen, können die Fliesen in Mitleidenschaft gezogen werden. Hier bietet beispielsweise das Abdichtungsset von Tece für Wanddurchführungen eine Lösung, damit der Fliesenleger normgerecht abdichten und der Installateur wie gewohnt mit Baustopfen arbeiten kann.

Zunächst wird eine Dichthülse beim Einschrauben des Baustopfens auf die Wandscheibe geschoben und dichtet nach außen ab. Der Fliesenleger passt seine Abdichtung mit der Dichtmanschette, die dem Set ebenfalls beiliegt, an die Dichthülse an. Die Dichthülse verbleibt nach dem Herausdrehen des Baustopfens in der Wand und die Abdichtung bleibt unangetastet. Die Hahnverlängerung wird anschließend durch die Dichthülse geführt. Dabei ist die Gewindeverbindung zwischen Hahnverlängerung und Wandscheibe abgesichert: Sollte sie undicht werden, dann läuft das Leckwasser nach vorne aus der Wand.

Bild 8: Vor der Montage der Armatur wird der wiederverwendbare Bauschutzstop­fen herausgeschraubt und die Dichthülse wandbündig gekürzt. Anschließend lässt sich die Hahnverlängerung eindrehen, ohne dass dabei die Dichtman­schette berührt wird.

Fazit

Durch die ständige Weiterentwicklung der Produkte und die mittlerweile eindeutige Normenlage sind die beschriebenen Risiken an den kritischen Schnittstellen zwischen den Gewerken des Sanitärinstallateurs und des Fliesenlegers weitestgehend entschärft. Der SHK-Installateur kann seinen Kunden also ohne Einschränkung eine bodenebene Dusche mit Linienentwässerung empfehlen, unabhängig davon, ob Sekundärentwässerungsöffnungen verlangt sind oder nicht.

Die Vorteile dieser Lösung – vor allem die eingebaute Barrierefreiheit des Bades und mehr noch die Ästhetik einer durchgängig einheitlichen Bodengestaltung im kompletten Raum – können somit auch im Verkaufsgespräch mit den Kunden stets ihr emotionales Moment entfalten.

Dieser Artikel von Christian Schmalzel ist zuerst erschienen in SBZ/10-2019. Dipl.-Ing. (FH) Christian Schmalzel ist Produktmanager für Entwässerungstechnik bei Tece.

Überblick DIN 18 534

Die DIN 18 534 Teil 1 setzt sich mit Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätzen zur Abdichtung von Innenräumen auseinander und gilt für alle nachfolgenden Normenteile.

Die DIN 18 534 Teil 2 bis Teil 6 behandeln jeweils einzelne Abdichtungsstoffgruppen und konkretisieren die Anforderungen und Grundsätze aus Teil 1.

Nach der DIN 18 534 Teil 1 sind Abläufe zur Entwässerung grundsätzlich mit und ohne Sekundärentwässerungsöffnungen zulässig.

Die in Bädern und Duschen heute üblichen Abdichtungen im Verbund mit Fliesen und Platten (AIV) – auch Verbundabdichtungen genannt – werden in den Teilen DIN 18 534-3, -5 und -6 geregelt.

Teil 3 behandelt AIV mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen, Teil 5 AIV mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen und Teil 6 AIV mit plattenförmigen Abdichtungsstoffen.

Bei AIV schreibt die Norm die Verlegung im Dünnbettverfahren nach DIN 18 157 vor (siehe z. B. 18 534-3, 7.5.4). Beim Dünnbettverfahren ist das Fliesenkleberbett 3 bis maximal 5 mm dick. Bei Fliesenkleberstärken größer 5 mm spricht man von Mittel- bzw. Dickbettverfahren.

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