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Rückstauschutz: Damit der Keller nicht baden geht

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Solange man selbst (noch) im Trockenen sitzt, ist den meisten Menschen das Thema Hochwasser nicht besonders gegenwärtig. Für SHK-Betriebe liegt darin eine große Chance: Ihre erste Aufgabe – noch vor Beratung, Planung und Einbau einer Rückstausicherung – ist die Sensibilisierung für die Gefahren und Warnung vor dem Schadenspotenzial. Weisen Sie Ihre Kunden darauf hin, dass es kein Jahrhundert-Hochwasser sein muss, um rückgestautes Wasser in tiefliegende Keller-, Wasch- und Hobbyräume eindringen zu lassen. Außerdem: Versicherungen haften im Falle einer Überflutung nur dann , wenn eine Rückstausicherung, sprich Hebeanlage oder Rückstauverschlüsse, vorhanden ist. Wer zudem einfach und verständlich erklären kann, warum und wie eine Überschwemmung durch Rückstau entsteht, zeigt als SHK-Handwerker Kompetenz und gewinnt das Vertrauen neuer Auftraggeber.

Ursachen von Rückstau

Rückstau entsteht, wenn das Abwasser wegen Überlastung oder Beeinträchtigung der öffentlichen Kanalisation nicht mehr richtig abgeleitet werden kann. Überlastung entsteht in der Regel durch Starkregen, d. h. wenn innerhalb eines kurzen Zeitraumes große Mengen von Niederschlag auftreten. Der Deutsche Wetterdienst definiert Starkregen als ein meteorologisches Ereignis, bei dem Niederschlagsmengen von über 10 mm pro Stunde oder über 20 mm innerhalb von sechs Stunden auftreten. Laut Max-Planck-Institut für Meteorologie beobachten Forscher seit Mitte der 1970er-Jahre eine Zunahme von Hochwasserereignissen. Vor allem in den Sommermonaten sind Starkregenereignisse planmäßig zu erwarten. Selbst wenn die Flüsse dabei nicht über die Ufer treten, besteht bei plötzlichem Starkregen die Gefahr einer Überlastung der Kanalisation. Denn die Kanalnetze sind aus wirtschaftlichen Gründen und zur Sicherstellung der Selbstreinigungsfähigkeit nur für mittlere Regenereignisse ausgelegt.

Wenn die Kapazität der Kanalschächte überschritten ist, folgt das Abwasser dem Naturgesetz der kommunizierenden Röhren: Es fließt zurück in das Gebäude. Zwar müssen die Gemeinden für den sicheren Betrieb der Kanalisation sorgen und im Normalfall auch für verursachte Schäden haften; das gilt aber nicht bei einem „ganz ungewöhnlichen und seltenen Katastrophenregen“, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH). Die Verantwortung zum Schutz gegen Rückstau liegt damit beim Hausbesitzer, Bauherren oder Altbausanierer.

Zu den Beeinträchtigungen der Kanalisation gehören unter anderem Querschnittsverengungen durch Ablagerungen oder Verstopfungen, Rohrbrüche und Pumpenausfälle im öffentlichen Kanalsystem. Auch sie führen dazu, dass das Abwasser nicht mehr richtig abfließen kann und sich folglich über die häuslichen Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene (wie Bodenabläufe, Waschbecken, WCs, Waschmaschinen und Duschen) in das Gebäude zurückstaut. Eine Überschwemmung lässt sich dann nur mit einer funktionierenden Rückstausicherung verhindern.

Lesen Sie hier, was nach dem Hochwasser zu tun ist.

Plötzlicher Starkregen birgt die Gefahr einer Überlastung der Kanalisation. Ist die Kapazität der Kanalschächte erschöpft, fließt das Wasser in die umliegenden Gebäude zurück.

Aktiver und passiver Rückstauschutz

Die Planung, Ausführung und Wartung von Rückstausystemen ist durch eine Reihe von DIN-Normen geregelt, die es bei der Bedarfsermittlung und Auswahl der richtigen Rückstau-Lösung zu beachten gilt. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen aktiver und passiver Rückstausicherung. Unter aktiven Rückstausicherungen versteht man Abwasserhebeanlagen mit Rückstauschleife. Aktiv daher, weil Abwasser auch bei Rückstau aus dem Gebäude gepumpt werden kann. Rückstauverschlüsse hingegen gelten als passiver Rückstauschutz. Die Bezeichnung passiv leitet sich aus der Tatsache ab, dass nur der Durchfluss des Abwassers gestoppt wird. Eine aktive Entwässerung ist bei Rückstau nicht möglich. Rückstauverschlüsse gibt es für durchgehende Rohrleitungen und als Bestandteil moderner Bodenabläufe. Welches Produkt zum Einsatz kommen soll, unterliegt stets einer Einzelfallbetrachtung und ist streng normativ, teils auch in der Ortssatzung, geregelt. Bei der Planung und Ausführung gilt es jedes Detail zu beachten, da bereits kleinste Fehler die Funktionalität stark beeinträchtigen können – und im Extremfall ein gerade saniertes Untergeschoss bis zur Decke geflutet wird.

Aktiver Rückstauschutz

Maßgebend für den aktiven Rückstauschutz mittels Abwasserhebeanlagen sind die Normen DIN EN 12056 und DIN 1986-100 (Entwässerung). Gemäß diesen Normen sind Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene durch aktive Rückstausicherungen gegen Rückstau aus dem Kanal zu sichern, sprich mit einer automatisch arbeitenden Abwasserhebeanlage mit Rückstauschleife. Die genannten Normen regeln die grundsätzliche Planung und Dimensionierung von Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden. DIN 1986-100 ist bis zur Grundstücksgrenze gültig. Für die Grundstücksentwässerung gilt zusätzlich die Normenreihe DIN EN 752 „Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden“. Ihr Geltungsbereich erstreckt sich von der Gebäudeperipherie bis zum Klärwerk und ist damit überwiegend auf die kommunale Entwässerung zugeschnitten. Die Regeln für Betrieb und Wartung von Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke sind in der DIN 1986-3 festgelegt.

Passiver Rückstauschutz

Passive Rückstausicherungen bzw. Rückstauverschlüsse können verwendet werden, wenn

  • das Abwasser im natürlichen Gefälle abgeführt werden kann
  • die Räume von untergeordneter Nutzung sind, d. h. bei Überflutung der Räume kein wesentlicher Gesundheits- oder Sachschaden entstehen kann
  • der Benutzerkreis klein ist und diesem ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung steht
  • bei Rückstau auf die Benutzung der betroffenen Ablaufstelle verzichtet werden kann.

Für den passiven Rückstauschutz ist die DIN EN 13564 maßgebend. Für Abläufe in Gebäuden mit Rückstauverschluss und Abläufe mit Leichtflüssigkeitssperren gilt zudem die DIN EN 1253. Im ersten Teil der DIN EN 13564 sind die Anforderungen an Rückstauverschlüsse für Gebäude definiert: Sie müssen temperaturbeständig sein und dürfen unter Einfluss von häuslichem Abwasser keinen Verschleiß zeigen; im Rückstaufall müssen sie selbsttätig schließen und nach Ende des Rückstaus den ungehinderten Wasserablauf gewährleisten. Zudem dürfen die Klappen bei Rückstau nicht aufschwimmen. Wenn der Rückstauverschluss ins häusliche Ablaufsystem integriert ist, muss er gemäß DIN EN 13564 zweimal jährlich von Fachpersonal gewartet werden. Zu den erforderlichen Wartungsarbeiten gehören unter anderem das Entfernen von Schmutz und Ablagerungen, die Prüfung und gegebenenfalls der Austausch von Dichtungen sowie eine Kontrolle der Abdichtmechanik. Die strengen Wartungsvorgaben erklären sich damit, dass Rückstausysteme zwar ständig funktionsfähig sein müssen, aber nicht – wie etwa Dusche oder Heizung – täglich im Gebrauch und vor Augen sind. Der Ausfall eines Rückstauverschlusses wegen mangelhafter oder unterlassener Wartung wird folglich meist erst bei einer Überschwemmung erkannt – also zu spät. Anders bei einer Abwasserhebeanlage: Fällt diese aus, wird das eigene Abwasser nicht abgepumpt und dadurch der Fehler schnell erkannt; Rückstauschutz ist weiterhin gegeben und ein möglicher Schaden hält sich in Grenzen.

Lösungen für umfassenden Rückstauschutz

Die Auswahl der richtigen Lösung für den Rückstauschutz erfolgt entsprechend der gültigen Normen, nach den Maßgaben der Einbausituation und anhand technischer Leistungsmerkmale. Hinsichtlich Technik und Einbau gilt es, bei der Auswahl der richtigen Rückstausicherung zunächst drei grundsätzliche Fragen zu berücksichtigen:

  1. Besteht ein Gefälle von der Entwässerungsebene zum Kanal oder liegt die Ebene unterhalb der Kanalisation? Wenn ein Gefälle besteht, ist ein Rückstauverschluss grundsätzlich möglich; sofern kein Gefälle besteht, ist eine Hebeanlage erforderlich.
  2. Welche Bereiche sind zu schützen? Handelt es sich um Räume von untergeordneter Nutzung (keine Sachwerte, z. B. einfache Lagerräume) oder um Räume mit Sachwerten (z. B. Vorratslager, Technikräume)? Für Räume von untergeordneter Nutzung kann ein Rückstauverschluss ausreichen; für Räume mit Sachwerten erweist sich eine Hebeanlage als erforderlich.
  3. Kann auf die Ablaufstelle während eines Rückstaus verzichtet werden oder muss die Abwasserableitung durchgängig gewährleistet sein (z. B. bei Räumen mit Fettabscheidern, fremdvermietete Einliegerwohnung)? Wenn die Ablaufstelle vorübergehend entbehrlich ist, kann ein Rückstauverschluss ausreichen; ist die Abwasserstelle durchgehend unverzichtbar, ist eine Hebeanlage erforderlich, weil sie mittels Rückstauschleife ein Abpumpen auch während des Rückstaus zulässt.

Im Falle der Notwendigkeit einer Abwasserhebeanlage sind zwei weitere Fragen zu klären: Zum einen, ob in dem zu sichernden Bereich fäkalienfreies oder fäkalienhaltiges Wasser anfällt; zum anderen, ob die Bausituation eine Installation der Anlage direkt im Gebäude erlaubt oder die Installation im Erdreich außerhalb des Gebäudes erfolgen muss. Die Auswahlkriterien für Hebeanlagen lauten Nutzvolumen des Behälters, Art des Schmutzwasserzuflusses, Pumpenleistung sowie Flexibilität (Einbauoptionen und Zubehörumfang).  Weitere Infos zum Thema Rückstauschutz und Abwasserhebeanlagen unter

www.aco-haustechnik.de

Lesen Sie hier außerdem, was nach dem Hochwasser zu tun ist.

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