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Brandschutz: Die richtigen Produkte erleichtern die Arbeit

Geprüfte Geberit-Rohrabschottungen mit Nullabständen nach dem Verguss mit der zementgebundenen Geberit- Vergussmasse FSH90.

Bei einem Brand nutzen Feuer, Rauch und Hitze vorhandene Schwachstellen im Gebäude gnadenlos aus. Der Fokus baulicher Brandschutzmaßnahmen liegt daher auf der Sicherung von Flucht- und Rettungswegen sowie darauf, die Ausbreitung des Brandes zu vermeiden. Sind Decke oder Wand als Brandabschnitt definiert, dürfen beispielsweise weder Schächte noch Durchdringungen von Leitungen zu einem benachbarten Brandabschnitt Feuer und Rauch frühzeitig durchlassen.

Produkte mit Brandschutzanforderungen

Die zu treffenden Brandschutzmaßnahmen regeln die jeweiligen Bauordnungen und eingeführten technischen Baubestimmungen wie beispielsweise die Leitungsanlagen-Richtlinie. Die deutsche Sanitärindustrie entwickelt kontinuierlich Produkte, die die Brandschutzanforderungen mit praktischer Anwendbarkeit in der Installation kombinieren. Dazu zwei Beispiele aus der Praxis:

Rohrabschottungen von Viega

So bietet beispielsweise Viega eine Vielzahl an Rohrabschottungen an, die mit angrenzenden Systemen geprüft wurden. Der Verwendbarkeitsnachweis in Form eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses liegt laut Anbieter vor und soll eine praxisgerechte Installation unter Berücksichtigung der Anforderungen an den Brandschutz ermöglichen.

Variables Schacht- und Vorwandsystem von Geberit

Ein weiteres praktikables Beispiel liefert das variable Schacht- und Vorwandsystem von Geberit. Hier wurde die Wirkung des Brandschutzes sowohl in puncto vertikaler als auch horizontaler Ausbreitung durch Brandprüfungen für die komplette Bauaufgabe nachgewiesen. Mit der Zusammenführung von Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs-, Abwasser- und Elektroleitungen sowie dem Tragsystem soll das System den Bauablauf vereinfachen und beschleunigen und zudem alle relevanten Brand- und Schallschutzanforderungen erfüllen.

Mindestabstände sind vorgeschrieben

Die Vorschriften des Deutschen Instituts für Bautechnik in Berlin (DIBt) und der Muster-Leitungsanlagenrichtlinie (MLAR) regeln Mindestabstände zwischen Kabel- und Rohrabschottungen, Öffnungen und Einbauten. Werden die Abstände unterschritten, kann die angegebene Feuerwiderstandsklasse deutlich vermindert werden. Im Bereich der Medienleitungen untereinander und zu anderen Durchführungen sind nach MLAR und/oder den jeweiligen Anwendbarkeitsnachweisen bestimmte Mindestabstände einzuhalten. Diese beziehen sich auf Durchführungen von Leitungsanlagen und Installationsschächten durch feuerwiderstandsfähige Bauteile in Keller- und Obergeschossen.

Besonders in Objekten, in denen die nutzbare Wohnfläche im Vordergrund steht, erreicht ein klassischer F90-Schacht beim Einhalten der Mindestabstände unerwünschte Ausmaße. Hersteller von Bauprodukten lassen daher bestimmte Systeme zueinander prüfen und weisen nach, dass die geforderten Abstände nicht notwendig sind. Viega bietet beispielsweise Brandabschottungen an, die sich zu allen marktüblichen Rohrsystemen im Nullabstand verlegen lassen.

Geprüfter Brandschutz mit Nullabstand einer Mischinstallation zu Viega-Rohrsystemen
Geprüfter Brandschutz mit Nullabstand im Versorgungsschacht: Brennbare Abwasserleitung, Viega Versorgungsleitungen und WC- Abluftleitungen.

Verwendbarkeits- und Übereinstimmungsnachweise prüfen

Durch den langen Weg von der Prüfung eines Brandschutzproduktes bis zum Verwendbarkeitsnachweis ist es schwierig, schnelle Anpassungen vorzunehmen. Zusätzlich zu den Verwendbarkeitsnachweisen sind Übereinstimmungserklärungen für Bauprodukte und Bauarten notwendig, die bestätigen, dass diese mit technischen Regeln, Prüfzeugnissen und Zulassungen konform sind. Eine Bauart, z. B. eine Rohrleitung, ihre Befestigung oder Dämmung, setzt sich aus verschiedenen Bauprodukten zusammen. Hersteller der Bauart ist in der Regel der Installateur, es können jedoch auch mehrere Hersteller an der Erstellung der Bauart beteiligt sein.

Der Hersteller des Bauproduktes geht aus dem aufgebrachten Ü-Zeichen oder aus der CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung des Verwendungsnachweises hervor. In der Praxis sind Abweichungen von Verwendbarkeitsnachweisen kaum zu vermeiden. Die Übereinstimmung oder Abweichung eines Bauproduktes festzustellen, ist Aufgabe des Herstellers des Bauproduktes. Bewertet er die Abweichung als nicht wesentlich, so gilt dies als Übereinstimmung mit dem Verwendbarkeitsnachweis. Für Bauarten gilt dies analog und wird vom Hersteller der Bauart, also dem Installateur, umgesetzt. Ist der Installateur bei der Bewertung unsicher, kann er sich an den Inhaber des Verwendbarkeitsnachweises oder an eine Prüfstelle wenden.

Brandschutz als Chance für Planer und Installateure

Häufig wird der Brandschutz von den ausführenden Gewerken als kompliziert empfunden. Das liegt sowohl an zahlreichen Schnittstellen mit unterschiedlichen Gewerken als auch an einer Flut an europäischen Regeln und unzureichenden Kapazitäten in den zuständigen Behörden. Planer und Installateure sollten den Brandschutz nicht als notwendiges Übel betrachten, sondern als Chance, sich durch umfassendes Know-how am Markt zu profilieren.

Auch Wolfgang Burchard, Sprecher der Nachhaltigkeitsinitiative Blue Responsibility, bestätigt: „Nur richtig umgesetzte Brandschutzmaßnahmen und deren korrekte Dokumentation sichern die Einhaltung des erforderlichen Brandschutzniveaus und die Nachweisführung über die richtige Verwendbarkeit. Brandschutzmaßnahmen in der Installation tragen so maßgeblich zum nachhaltigen Werterhalt der Immobilie sowie zur Sicherheit seiner Bewohner und Besucher bei.“

Weitere Informationen finden Sie unter www.blue-responsibility.net.

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