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Überprüfen von Gasleitungen nach TRGI 2018: Automatisch normgerecht

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Die Sicherheit der Hausbewohner ist oberstes Gebot bei allen Arbeiten des Fachhandwerkers im Gebäude. Das gilt natürlich vor allem für die Gasinstallation. Der Monteur prüft Gasleitungen und Anschlüsse, beurteilt, ob eine Gefährdung vorliegt, und teilt dem Kunden anschließend mit, welcher Handlungsbedarf gegeben ist.

Damit diese Gefährdungseinschätzung nicht von der persönlichen Risikobereitschaft des Handwerkers abhängt, gibt es genaue Vorgaben über

  • den Zeitpunkt der Überprüfung,
  • den Ablauf der Messung sowie
  • die Bewertung des Ergebnisses.

Und das ist gut so, denn Sicherheit muss sich auf vergleichbare Messdaten stützen.

Nur so sind gegebenenfalls Sanierungsmaßnahmen gegenüber dem Kunden zu rechtfertigen. Die entsprechenden aktuell gültigen Vorgaben sind in den Technischen Regeln für Gasinstallationen DVGW – TRGI 2018, Arbeitsblatt 600 zusammengestellt.

Wer ist für die Sicherheit der Gasinstallation verantwortlich?

Für die Sicherheit der Gasinstallation ist zunächst der Betreiber selbst zuständig, also in der Regel der Hausbesitzer. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch muss er nämlich dafür sorgen, dass von seiner Anlage für niemanden eine Gefahr ausgeht.

Bei neuverlegten Gasleitungen sollte er sich darauf verlassen können, dass die Gasleitung fehlerfrei installiert und dicht ist, denn der Installateur hat eine mängelfreie Werkleistung abzuliefern. Jeder SHK-Betrieb muss daher vor der Übergabe eine Belastungs- und Dichtheitsprüfung zum Nachweis der Materialbeständigkeit und der Dichtheit durchführen.

Aber auch bei im Betrieb befindlichen Gasleitungen ist der Hausbesitzer auf einen SHK-Fachmann angewiesen, denn nur der kann erkennen, ob Rohre feine Risse aufweisen, Korrosionsschäden vorhanden sind oder ob ein Gewinde undicht ist. Der Fachmann trägt somit immer auch eine Mitverantwortung.

Dichtheitsprüfungen nach TRGI 2018

Die Technischen Regeln für Gasinstallationen (TRGI) schreiben Dichtheitsprüfungen je nach Baufortschritt bzw. Alter der Gasleitung vor. An neuverlegten Leitungen ist zunächst eine Belastungsprüfung durchzuführen.

Dabei werden die Leitungen einem im Vergleich zum Betriebsdruck hohen Prüfdruck ausgesetzt, um so die Festigkeit der Verbindungen zu prüfen.

Im Anschluss daran und unmittelbar vor der Montage des Gaszählers ist die neue Gasleitung einer Dichtheitsprüfung zu unterziehen, bei der auch kleine Undichtigkeiten erkannt werden. Das gilt grundsätzlich auch nach jeder Änderung an der Gasleitung.

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