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Berechnung des Verbrennungsluftverbundes nach TRGI 2018

Christian Moll
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Mit dem Erscheinen des Weißdrucks der Technischen Regel für Gasinstallationen, kurz TRGI, von Oktober 2018 werden neue Anforderungen an die Berechnung der Verbrennungsluftversorgung gestellt. Die Anforderungen an Schutzziel 1 haben sich nicht geändert. Wir erinnern uns, dass das Schutzziel 1 sicherstellen soll, dass bei Abgasaustritt über die Strömungssicherung im Anfahrzustand des raumluftabhängigen Gasgerätes eine ausreichende Durchmischung von Abgas und Raumluft stattfinden kann.

Das Schutzziel 1 besagt, dass je Kilowatt (kW) Leistung 1 Kubikmeter (m³) Raumluftvolumen zur Verfügung stehen muss. Es wird auch von einem Raum-Leistungs-Verhältnis von 1 gesprochen. Mathematisch wird dies als Bruch 1 m³/1 kW = 1 dargestellt.

Kann der Aufstellraum dies nicht gewährleisten, so ist mittels zwei Öffnungen, eine obere und eine untere, mit einem freien Querschnitt von je 150cm² ein Luftverbund herzustellen. Hier können alle Räume, also auch ohne Fenster und/oder Tür, hinzugezählt werden. Dies gilt weiterhin und unverändert.

Änderungen bei Schutzziel 2

Ganz anders sieht es jedoch mit dem Schutzziel 2 aus, das die Verbrennungsluftversorgung im Betriebszustand sichert. Galt bisher, dass ein Verhältnis von 4m³ Raumluft pro kW Gasgeräteleistung ausreichend waren, so müssen jetzt die gebäudespezifischen Luftwechsel anhand einer Typologie ermittelt werden. Für Anlagenmechaniker und Installateure bedeutet das, dass man ein differenziertes Verfahren anwenden muss. Das gilt auch für den Bestand, sofern sich die Gebäudehülle geändert hat oder davon auszugehen ist, dass ein 0,4-facher Luftwechsel nicht erreicht werden kann.

Sicher ist hier derjenige, der nach der Wartung die Verbrennungsluftversorgung nach dem neuen Verfahren berechnet. Nach der neuen TRGI müssen folgende Bedingungen erfüllt sein. Gleichung 1 gibt uns die Rahmenbedingung in Abhängigkeit einer Geräteleistung oder mehrerer Geräteleistungen an.

Gleichung 1
qVL.anr ≥ qBed   in m³/h

Dies bedeutet, der anrechenbare Verbrennungsluftvolumenstrom muss größer oder gleich dem Verbrennungsluftbedarf sein. Der anrechenbare Verbrennungsluftvolumenstrom ist der Luftvolumenstrom, der in den Aufstellraum strömt.

In der Regel strömt in die Nutzungseinheit mehr Luftvolumenstrom als Luft, welche den Aufstellraum erreicht. Dies liegt an den Widerständen der Türen und der Beschaffenheit von Türen. Eine Tür, welche nicht gekürzt ist oder welche eine dreiseitig umlaufende Dichtung hat, reduziert die überströmende Luft. Daher ist der in die Nutzungseinheit hineinströmende Luftvolumenstrom nicht der dem Aufstellraum zugeführte Luftvolumenstrom.

Der formelle Ablauf

Wir beginnen unsere Berechnung mit der Ermittlung des Verbrennungsluftbedarfs, dieser wird mit dem 1,6-Fachen der Gasgerätenennleistung bzw. der Summe aller Gasgeräte-nennleistungen in der Nutzungseinheit berechnet. Entsprechend der Formel:

Gleichung 2
qBed = Σ Q˙NL x 1,6    in m³/ h

Wir halten somit fest: Bei 1 kW Geräteleistung benötigen wir 1,6 m³/h Verbrennungsluftvolumenstrom. Die pauschale Aussage, 4 m³ Raumluft wären ausreichend, hat keine Gültigkeit mehr. Bei einer Therme mit 23,3 kW wird somit 37,28 m³/h Verbrennungsluftvolumenstrom benötigt. Gibt der Aufstellraum diesen Verbrennungsluftvolumenstrom nicht her, ist ein Verbrennungsluftverbund zu erzeugen. Zu dem Verbrennungsluftverbund können nur Räume mit Fenstern oder Tür ins Freie gezählt werden. Der rechte Teil der Gleichung 1 ist jetzt der begrenzende Faktor, der nicht unterschritten werden darf.

Nun werden wir den linken Teil der Gleichung 1 berechnen. Hierzu müssen wir ermitteln, wieviel Luftvolumenstrom durch Infiltration in unser Gebäude hineinströmt. Und erst im nächsten Schritt wird ermittelt, wieviel von dem hineinströmenden Luftvolumenstrom über die Zimmertüren in den Aufstellraum strömt. Dieser Volumenstrom wird als anrechenbar (qVL anr.) bezeichnet.

Gleichung 3
qv,inf = VR × fwirk.komp. × n50 × 0,1857     in m³/h

Der durch Infiltration in einen Raum der Nutzungseinheit einströmende Luftvolumenstrom qv,inf kann nach Gleichung 3 berechnet werden, jedoch nur, wenn ein n50-Wert vorliegt. Dies ist jedoch in den meisten Gebäuden bzw. Nutzungseinheiten, in denen raumluftabhängige Gasgeräte installiert sind, nicht der Fall, sodass wir diese Gleichung in der Regel nicht nutzen werden.

Gleichung 4
qs = qv,inf + z × qALD     in m³/h

Der Einbau von neuen Fenstern hat meistens zur Folge, dass weniger Außenluft ins Gebäude hineinströmen kann. Deshalb lässt sich in den meisten Fällen der Einbau von Außenluftdurchlässen, kurz ALD, nicht vermeiden. Die Einbeziehung in die Berechnung der Verbrennungsluft ist aber wesentlich leichter geworden. Das Kürzel „z“ steht hierbei für die Anzahl der im jeweiligen Raum installierten ALD. qALD ist der vom Hersteller je ALD angegebene Luftvolumenstrom bei einem Differenzdruck von 4 Pa. Die Summe aus diesem Produkt und qv,inf ergibt den im Verbrennungsluftraum vorhandenen Luftvolumenstrom qs.

Da in den meisten Fällen aber kein n50 vorliegt, können wir qv,inf vorerst nicht berechnen. Die richtige Vorgehensweise sieht dann so aus, dass wir zuerst eine Skizze der Nutzungseinheit anfertigen müssen. Dort ist die Lage der Räume inklusive des Rauminhalts in m³ anzugeben und ob Fenster oder Außentüren vorhanden sind sowie die Beschaffenheit, insbesondere Dichtheit, der Innentüren. Außerdem ist es wichtig, die Nutzungsart des Aufstellraums zu benennen und die Gasgeräteart sowie die jeweilige Nennleistung darzulegen.

Im Zweifel wesentliche Änderungen annehmen

Diese Vorarbeiten waren allerdings schon in der alten TRGI gefordert. Gemäß der TRGI 2018 muss neuerdings geklärt werden, ob eine Nutzungseinheit über ein oder mehrere Geschosse verläuft, ob sie über eine freie oder ventilatorgestützte Lüftung verfügt und ob das Gebäude bis 2002 oder ab 2002 erbaut worden ist.

Wenn es bis 2002 erbaut worden ist, ist die Info wichtig, ob bereits wesentliche Änderungen im Zuge der Luftdurchlässigkeit vorgenommen wurden. Hier reicht es schon aus, wenn 1/3 der Fenster innerhalb der Nutzungseinheit erneuert worden sind. Tipp: Im Zweifel sollte man wesentliche Änderungen annehmen. Damit würde man nämlich den ungünstigeren Fall einer luftdichteren Wohnung unterstellen.

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