Neue UBA-Empfehlung: Systemische Untersuchungen von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen

Das Umweltbundesamt (UBA) hat mit einer neuen Empfehlung seine Vorgaben zur systemischen Untersuchung von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) überarbeitet. Damit kommt es unter anderem zu wesentlichen Änderungen bei der Definition von Untersuchungsstellen. Bis diese Empfehlung mit einer überarbeiteten Version der TrinkwV irgendwann 2026 in Kraft tritt, sollte die Lage der bisherigen Probennahmestellen überprüft und ggf. neu festgelegt werden. Dr. Peter Arens erläutert, warum das für Betreiber, Fachplaner, Fachhandwerker und Labore relevant ist.
Die neue UBA-Empfehlung „Systemische Untersuchungen von Trinkwasserinstallationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung – Probennahme, Untersuchungsgang und Angabe des Ergebnisses“ vom 13. Oktober 2025 „dient der Festlegung und Beschreibung des Vorgehens bei der systemischen Untersuchung auf Legionellen nach § 31 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und beschreibt die Probennahme, den Untersuchungsgang und die Angabe des Ergebnisses“. Sie ist damit die einzige verbindliche Vorgehensweise, wenn es um die Erfüllung dieses Paragrafen der TrinkwV geht.
Über die TrinkwV hinaus gibt es jedoch weitere Rechtspflichten, je nach Art der Nutzung der Gebäude. Dazu gehören vor allem die Verkehrssicherungspflicht und/oder die Technische Regel für Arbeitsstätten „Gefährdungsbeurteilung“ (ASR V3). Auf dieser Basis sind zusätzliche Untersuchungen auf Legionellen auch in der Peripherie von Trinkwasser-Installationen durchzuführen, die als weitergehende Untersuchungen bezeichnet werden. Warum sie von Bedeutung sind, erläutert Rechtsanwalt Hartmut Hardt, dessen juristischer Schwerpunkt auf dem Betreiberrecht liegt, in einem ergänzenden Interview.




