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Können ältere PV-Anlagen mit einem Stromspeicher nachgerüstet werden?

Die Bundesregierung hat mit dem „Erneuerbare Energien Gesetz“, EEG seit dem Inkrafttreten im April 2000 und durch verschiedene Gesetzesnovellierungen völlig unterschiedliche Förderungssituationen für die Betreiber von Photovoltaikanlagen geschaffen. War es zu Beginn des EEGs für die Betreiber von Photovoltaikanlagen noch das Ziel, Strom auf dem eigenen Hausdach herzustellen und mit einer über 20 Jahren garantierten Vergütung an den regionalen Stromnetzbetreiber zu verkaufen, so beabsichtigen heutige Betreiber den Strom selbst zu verbrauchen und damit die eigene Stromrechnung zu reduzieren.

Anlagenbetreiber haben seit der Gesetzesänderung die Wahlmöglichkeit zwischen Voll- oder Teileinspeisung des Solarstroms erhalten. „Mit der Gesetzesänderung und der möglichen Eigennutzung hat der Gesetzesgeber den Anreiz bei Hausbesitzern schaffen wollen, den Strom vom Hausdach selbst zu nutzen“ erläutert Peter Knuth, Gründungsgesellschafter der Fachbetriebskette enerix. „Neben der Vergütung für den verkauften Strom erhalten Betreiber, die vor dem 31.04.2012 ihre Anlage in Betrieb genommen haben sogar eine Vergütung für jede selbstgenutzte Kilowattstunde. Diese liegt zwar unter dem Vergütungssatz für die Netzeinspeisung, rechnet man aber die Strombezugskosten dazu, liegt man über der Vergütung für die Volleinspeisung.“

So refinanziert sich der Speicher durch den Eigenverbrauch noch schneller. Die Höhe der jeweiligen Eigenverbrauchsvergütung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Ein Großteil bestehender Anlagen wurde bei der Inbetriebnahme als Volleinspeiseanlagen installiert und der Solarstrom wurde bisher zu 100 Prozent ins öffentliche Stromnetz eingespeist.

Übersicht der Speicherförderung und Solarvergütung

Seit Januar 2013 wird die Installation oder Nachrüstung von Stromspeicher über verschiedene Programme der Bundesländer oder des Bundes finanziell gefördert. Ziel ist es den Ausbau der dezentralen Energieversorgung in Deutschland stärker voranzutreiben. Alle Photovoltaikanlagen, die nach dem 1.1.2013 in Betrieb genommen wurden, erhalten beispielsweise eine Investitionsförderung über das KfW-Speicherprogramm.



Nur wer seine Anlage vor dem 1.1.2009 installiert hat, erhält weder eine Eigenverbrauchsvergütung, noch eine Speicherförderung. Betreiber solcher Photovoltaikanlagen müssen noch bis zum Auslaufen ihres Stromliefervertrages mit dem regionalen Netzbetreiber warten und können erst dann den eigenen Strom verbrauchen und die Vorteile eines Stromspeichers nutzen.

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