BDEW will StromVKG nachschärfen

Bei der Ausschussanhörung zum Entwurf des Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (Strom VKG) drängt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) auf einen schnellen Beschluss mit Änderungen.
Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, erklärt: „Die Bundesregierung hat mit Ihrem Entwurf konkrete Vorschläge für den Zubau gesicherter Stromerzeugungsleistung auf den Weg gebracht. Diesen Ball müssen die Parlamentarier jetzt aufnehmen und dabei stellenweise nachbessern. Zur Absicherung von Dunkelflauten und des Ausstiegs aus der Kohleverstromung brauchen wir steuerbare, wasserstofffähige Gaskraftwerke, genauso wie Batteriespeicher, Sektorkopplung sowie Flexibilitäten auf Verbrauchsseite. Mit dem StromVKG kann der Bundestag dafür die Grundlage schaffen.“
Ausschreibungen sollen Entscheidungen ermöglichen
Der Verband setzt den Schwerpunkt auf den schnellen Start der ersten Ausschreibungen für H2-ready Gaskraftwerke. Andreae betont: „Entscheidend ist, dass die ersten Ausschreibungen für H2-ready Gaskraftwerke zügig starten und noch im Jahr 2026 finale Investitionsentscheidungen auf Grundlage klarer Rahmenbedingungen getroffen werden können. Wichtig ist frühzeitige Klarheit über die Netzentgeltsystematik, da Kosten auf Erzeugerseite eingepreist und andernfalls geschätzt werden müssen.“
Netzentgelte sollen Verzerrungen vermeiden
Bei einer stärkeren Beteiligung der Einspeiser bevorzugt der BDEW einen regional differenzierten Baukostenzuschuss. Die Vorsitzende erläutert: „Sowohl dynamische als auch kapazitative Einspeiseentgelte lehnt der BDEW ab. Sie würden neue Kosten und neue Verzerrungen schaffen. Wenn Einspeiser stärker beteiligt werden sollen, ist ein regional differenzierter Baukostenzuschuss das zielgenauere und systematisch bessere Instrument.“
Einen Höchstpreis knüpft der BDEW an drei Bedingungen. Er soll die realen Kosten abbilden, Projekte nicht von vornherein ausschließen und eine Unterzeichnung der Ausschreibungen infolge eines zu niedrigen Höchstpreises verhindern.
Genehmigungen sollen Risiken begrenzen
Vor dem Ausschreibungsbeginn soll die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission vorliegen. „Sollte dennoch vorher ausgeschrieben werden, muss eine verlustfreie Rückgabe der Zuschläge möglich sein. Zudem sollte Akteursvielfalt gewährleistet sein: Die Sicherheit für die Verfügbarkeit der Anlage sollte erst bei Inbetriebnahme der Anlagen hinterlegt werden müssen, statt schon bei Erhalt des Zuschlags. Hinterlegte Sicherheiten müssen nicht höher ausfallen als es zur Entfaltung ihrer Wirkung notwendig ist“, führt Andreae aus.
Regionale Steuerung soll den Bedarf treffen
Bei der regionalen Steuerung begrüßt der BDEW die geforderte Einführung einer Komponente grundsätzlich. Aus Netz- und Systemsicht soll sie sich an den von den Übertragungsnetzbetreibern identifizierten regionalen Bedarfen für gesicherte Erzeugungsleistung orientieren. Andreae appeliert: „Es ist jedoch wichtig, dass die regionale Steuerung auch tatsächlich zu der angestrebten Verteilung im ganzen Bundesgebiet führt.“
