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EU erhöht das Klimaziel auf ein Minus von 55 Prozent

Die Erhöhung des EU-Klimaziels ist fix. Bis zum Jahr 2030 sollen mindestens 55 Prozent weniger CO2 ausgestoßen werden als im Vergleichsjahr 1990. Das hat die Europäische Union am Freitag beschlossen und das Klimaziel damit deutlich verschärft: Bislang war lediglich eine Reduktion des CO2-Ausstoßes von 40 Prozent vereinbart gewesen.

Polen sperrte sich zunächst

Die Verhandlungen zum neuen Ziel hatten sich lange gezogen. Ein Grund dafür war auch, dass vor allem einige Staaten im Osten der EU sehr auf die Energiegewinnung aus Kohle angewiesen sind. Ihnen fällt die Reduzierung des CO2-Ausstoßes daher ungleich schwerer als anderen Staaten. Sie forderten daher finanzielle Hilfen für die nötige Energiewende. 

Vor allem Polen sperrte sich gegen die Vereinbarung des neuen Klimaziels. Das Land forderte weitere Zusicherungen. Letztlich wurde ein Kompromiss erzielt. 

Verfügbare Fonds für die Umsetzung

Für die Finanzierung des Vorhabens sind verschiedene Maßnahmen geplant. Dazu gehören ein Modernisierungsfonds, ein Fonds für gerechten Wandel und auch der Corona-Aufbaufonds soll für das Ziel herangezogen werden. Er soll zu mindestens 30 Prozent für die Umsetzung der Klimaziele genutzt werden.

Die derzeitige EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zeigte sich mit den Beschlüssen zufrieden: "Es gibt nun einen klaren Weg hin zu Klimaneutralität", ließ sie verlauten.

DUH: Mindestens 65 Prozent wären notwendig gewesen

Sascha Müller-Kraenner, der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH) kommentiert die Beschlüsse wie folgt: „Auch wenn das jetzt beschlossene Ziel einen Schritt in die richtige Richtung darstellt, so reicht es als Europas Beitrag nicht aus, um die Erderhitzung auf maximal 1,5 Grad zu begrenzen, so wie es der Pariser Vertrag anstrebt. Dafür wäre ein Klimaschutzziel von mindestens 65 Prozent notwendig gewesen.

Für die Bundesrepublik bedeutet die Einigung: Deutschland muss jetzt seine nationale Kraftanstrengung intensivieren und die im Klimaschutzgesetz verankerten Sektorenziele, vor allem für die Bereiche Energie, Gebäude, Verkehr und Landwirtschaft nach oben anpassen. Die Bundesregierung muss die verbleibenden neun Monate ihrer Amtszeit nutzen, um kurzfristig wirksame Maßnahmen wie den konsequenten Ausbau der Windenergie, die Sanierung öffentlicher Gebäude und ein Tempolimit auf allen Straßen voranzubringen.“

BDEW: Abbau von Hemmnissen ist nun wichtig

Die Vorsitzende des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW), Kerstin Andreae, bezieht zum gefassten Beschluss wie folgt Stellung: „Der BDEW unterstützt das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 und das neue EU-Klimaziel. Die Anpassung ist ambitioniert und stellt große Herausforderungen an die Energiewirtschaft.

Um die notwendigen Investitionen anzustoßen, muss die Politik aber unbedingt die richtigen Rahmenbedingungen schaffen. Dazu gehören insbesondere der Abbau von Hemmnissen für den Ausbau Erneuerbarer Energien unter Einbeziehung von natürlichen Kohlenstoffsenken sowie der Aus- und Umbau der Energieinfrastruktur und ein flexibler europäischer Beihilferahmen. Es gilt, alle Potenziale zur CO2-Einsparung auszuschöpfen. Auch im Verkehrs- und Gebäudesektor gibt es noch erhebliche Einsparmöglichkeiten."

DENEFF fordert Anpassung der EU-Richtlinien

Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) sieht den zusätzlichen Rückenwind aus Brüssel positiv, stellt aber auch Forderungen. Martin Bornholdt, geschäftsführender Vorstand der DENEFF: „Konkret sollte die Bundesregierung eine ambitionierte Umsetzung der europäischen Renovierungswelle anstreben.

Zudem müssen die EU-Energieeffizienzrichtlinie und die EU-Gebäuderichtlinie nächstes Jahr novelliert werden – hier muss das neue Klimaziel in ambitionierte Gesetzesvorhaben gegossen werden. Auf nationaler Ebene sollte die Bundesregierung auch in der Industrie energiesparende und klimafreundliche Technologien weiter voranbringen. Leider werden diese wichtigen Investitionen im aktuellen Erneuerbare-Energien-Gesetz sogar bestraft.“

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