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Mieterstromgesetz ist beschlossen

Neue Mieterstrommodelle erhalten künftig je nach Größe der Anlage einen Zuschuss von 2,8 bis 3,8 Cent pro Kilowattstunde. Das hat der Bundestag am 29. Juni 2017 beschlossen. Das Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft, voraussichtlich noch im Juli. Die Förderung hat das Ziel, Mieterstrom wirtschaftlicher zu machen. Interessierte Vermieter sollten sich jedoch beeilen: Die neue Regelung ist auf 500 Megawatt pro Jahr begrenzt.

Bei Mieterstrom errichtet der Gebäudeeigentümer eine Solaranlage auf dem Dach und verkauft seinen Mietern den Solarstrom. Die Voraussetzungen dafür im urbanen Raum sind günstig: Die Netz-Infrastruktur ist gut ausgebaut, der Bedarf nach Strom hoch und zur Verfügung stehen viele Dächer. Die Mieter profitieren wiederum von einem geringeren Strompreis. Da der Strom nicht durch das allgemeine Stromnetz geleitet werden muss, entfallen eine Reihe von Strompreisbestandteilen wie Netzumlagen, Konzessionsabgaben, Netzentgelt und Stromsteuer. Der Mieter erhält zudem klimafreundlichen Strom zu Kosten, die langfristig gut kalkulierbar sind. Strompreissteigerungen gibt es hier praktisch nicht.

Das Problem bisher: Für solare Mieterstrommodelle fällt die volle EEG-Umlage in Höhe von aktuell 6,88 Cent pro Kilowattstunde an. Viele Projekte bewegten sich infolgedessen nah an der Grenze zur Wirtschaftlichkeit. Die neue Regelung soll die Wirtschaftlichkeit jetzt verbessern. Immerhin rund die Hälfte der zu zahlenden EEG-Umlage wird durch den Zuschuss gedeckt.

Auch Quartierslösungen sind erlaubt

Kurz vor der Gesetzesverabschiedung hatten die Regierungsfraktionen noch eine letzte Änderung vorgenommen: Der Strom aus Mieterstromanlagen kann jetzt auch an Bewohner in benachbarten Gebäuden geliefert werden, sofern der Strom nicht durch das öffentliche Netz geleitet wird. Quartierslösungen sind damit künftig möglich. Die Gebäude müssen zu mindestens 40% aus Wohnungen bestehen. Vermieter von Büro- und Verwaltungsgebäuden kommen also nicht in den Genuss der Förderung. Mit dieser Forderung konnten sich Verbände und Experten nicht durchsetzen.

Kostenloser Leitfaden für Mieterstromprojekte

Um Mieterstromprojekte voranzubringen, hat das Solar Cluster Baden-Württemberg im Frühjahr 2017 mit mehreren Partnern einen Leitfaden erstellt. Der Leitfaden hilft bei der Planung, minimiert den Aufwand für Anlagen- und Netzbetreiber und soll kontinuierlich aktualisiert werden. Er ist auf www.solarcluster-bw.de, Rubrik Downloads, kostenfrei erhältlich.

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