Netzentgelte ab 2029: Fraunhofer fordert Gleichbehandlung von Power-to-Heat
Fraunhofer-Forschende fordern, dass elektrische Wärmeerzeuger wie Großwärmepumpen und Elektrodenkessel bei den künftigen Stromnetzentgelten genauso begünstigt werden wie Anlagen zur Wasserstoff-Herstellung. In einer Stellungnahme an die Bundesnetzagentur warnen sie vor einem „blinden Fleck" bei der Elektrifizierung von Wärme.
Worum geht es?
Netzentgelte sind ein Teil des Strompreises. Mit ihnen bezahlen Stromkunden die Nutzung der Stromnetze – vom großen Übertragungsnetz bis zum örtlichen Verteilnetz. Wie hoch diese Entgelte ausfallen und wer davon eventuell entlastet wird, regelt die Bundesnetzagentur (BNetzA). Aktuell arbeitet sie an einer neuen Systematik namens AgNes (Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom), die ab 2029 gelten soll.
In dem Entwurf ist eine Sonderregel für sogenannte Elektrolyseure vorgesehen – das sind Anlagen, die aus Strom Wasserstoff herstellen. Stammt der Wasserstoff aus grünem oder CO₂-armem Strom, sollen diese Anlagen von einem Teil der Netzentgelte befreit werden. Damit will die Behörde belohnen, dass solche Anlagen flexibel arbeiten und sich dem Stromangebot anpassen können.
Die Forderung: Wärme-Technologien nicht benachteiligen
Das Fraunhofer IEG und der Fraunhofer-Exzellenzcluster CINES kritisieren, dass diese Vergünstigung nicht auch für Power-to-Heat-Anlagen gilt. Der Begriff „Power-to-Heat" bedeutet, dass Strom in Wärme umgewandelt wird – etwa mit Großwärmepumpen oder Elektrodenkesseln, die in der Industrie oder in Fernwärmenetzen zum Einsatz kommen.
Auch diese Anlagen können flexibel betrieben werden und so das Stromnetz entlasten – besonders dann, wenn sie mit Wärmespeichern kombiniert werden. Die Forschenden fordern deshalb, Power-to-Heat und Elektrolyse bei den Netzentgelten gleichzustellen. Prof. Dr. Mario Ragwitz, Sprecher von Fraunhofer CINES und Leiter des Fraunhofer IEG, bemängelt, dass es im AgNes-Entwurf an passenden Anreizen für diese Flexibilität fehlt.
Sein zentrales Argument: Netzentgelte sollten technologieneutral sein. Es sollte also ein „Level-Playing-Field" – gleiche Bedingungen – für alle Technologien geben, die eine vergleichbare Funktion im Energiesystem erfüllen. Nach den Energiesystemstudien von Fraunhofer CINES ist die direkte Elektrifizierung von Fern- und Prozesswärme in vielen Fällen die kostengünstigste Möglichkeit, um klimaschädliche Emissionen zu vermeiden – und hilft zugleich, fossile Brennstoffe zu verdrängen.
Zusätzlich schlagen die Forschenden vor, sogenannte dynamische Netzentgelte – also Entgelte, die sich je nach Netzauslastung ändern – möglichst früh und zeitgleich mit Großbatteriespeichern einzuführen.
EU-Plan als neues Argument
Die BNetzA begründet die fehlende Begünstigung von Power-to-Heat damit, dass die nationalen Klima- und Energiepläne Deutschlands bislang keine ausdrücklichen Ziele für solche Technologien enthalten – erst dann würde EU-Recht eine Sonderbehandlung erlauben.
Genau hier setzen die Forschenden an: Sie verweisen auf den kürzlich vorgelegten Electrification Action Plan der EU-Kommission. Darin schlägt die Kommission vor, den europäischen Endenergieverbrauch bis 2040 zu 46 Prozent zu elektrifizieren – auch in Industrie und Gebäuden. Deshalb sei zu erwarten, dass entsprechende Ziele für die direkte Elektrifizierung von Wärme künftig auch in die deutschen Pläne aufgenommen werden. Die Begründung der Bundesnetzagentur müsse vor diesem Hintergrund neu bewertet werden.
Die Stellungnahme wurde am 18. September 2026 bei der Bundesnetzagentur eingereicht.
