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PV-Anlagen: Bessere Konditionen für Privathaushalte

Bereits seit Mitte 2022 gelten höhere Vergütungssätze für Strom aus Anlagen, die seitdem in Betrieb genommen wurden. Es wird zwischen Anlagen zur Eigenversorgung und Anlagen zur Volleinspeisung unterschieden:

Für die Einspeisung der Überschüsse aus Anlagen zur Eigenversorgung gilt folgende Vergütung:

  • bei bis zu 10 Kilowatt Leistung 8,2 Cent pro Kilowattstunde,
  • bei 10 bis 40 Kilowatt Leistung 7,1 Cent pro Kilowattstunde,
  • bei 40 bis 100 Kilowatt Leistung 5,8 Cent pro Kilowattstunde

Für die Einspeisung des Stroms aus Anlagen zur Volleinspeisung gilt diese Vergütung:

  • bei bis zu 10 Kilowatt Leistung 13,0 Cent pro Kilowattstunde,
  • bei 10 bis 40 Kilowatt Leistung 10,9 Cent pro Kilowattstunde,
  • bei 40 bis 100 Kilowatt Leistung 10,9 Cent pro Kilowattstunde

Nicht vergessen: Für die dauerhafte höhere Vergütung muss die Anlage vor Inbetriebnahme sowie jährlich jeweils bis zum 30. November als Volleinspeise-Anlage dem zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden.

„Für die meisten Verbraucher ist es am wirtschaftlichsten, ihren Solarstrom selbst zu nutzen“, betont allerdings Carina Vogel, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Verbraucher können zudem über eine Kombination mehrerer Anlagen nachdenken. Es ist möglich, eine kleine Anlage mit hohem Eigenverbrauchsanteil mit einer großen Anlage zur Volleinspeisung zu kombinieren. 
Neu ist zudem, dass kürzlich in Betrieb genommene Anlagen mit einer Leistung von bis zu 25 Kilowatt sowie ältere Anlagen mit einer Leistung von bis zu sieben Kilowatt ihr volles Potenzial ausschöpfen dürfen. Sie können nun den gesamten erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen und müssen nicht wie bis Ende 2022 auf 70 Prozent der Nennleistung gedrosselt werden.

Finanzierung von PV

Mit Krediten aus dem KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard können Kauf und Installation einer neuen PV-Anlage sowie die Anschaffung eines Stromspeichers finanziert werden. Einzelne Bundesländer und Kommunen unterstützen die Anschaffung von Batteriespeichern mit Förderprogrammen.  

Wichtig ist: Förderanträge müssen stets vor dem Beginn einer Maßnahme gestellt werden.

Weitere Erleichterungen

Auch in der Einkommensteuer erwarten Verbraucher ab 2023 Erleichterungen: PV-Anlagen mit einer Leistung bis zu 30 Kilowatt sind ab 2023 steuerfrei, damit müssen weder Einkommensteuer noch Mehrwertsteuer gezahlt werden. Das gilt sowohl für Anlagen auf oder an Einfamilienhäusern als auch für Garagen, Carports und andere Nebengebäude. 

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