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Montageleitfaden für Fenster und Haustüren auf Stand der Technik

Wolfgang Jehl und Jürgen Benitz-Wildenburg
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Inhalt
Der Leitfaden ist im Online-Shop des ift Rosenheim (mit Muster­seiten) oder der RAL-Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haus­türen zum Preis von 59 Euro erhältlich (www.ift-rosenheim.de/shop oder www.window.de)

Der Montageleitfaden für Fenster und Haustüren dokumentiert den Stand und die Regeln der Technik und beschreibt ausführlich und detailliert die theoretischen und baupraktischen Grundlagen für die Montage von Fenstern und Außentüren. Dies umfasst Infos zur Abdichtung, Dämmung und Befestigung sowie zu Statik und Bauphysik – wissenschaftlich fundiert und praxisnah mit vielen Standarddetails und Praxisbeispielen. 

Seit der Ausgabe 2014 haben sich etliche technische und normative Änderungen ergeben, die eine umfassende Überarbeitung des Montageleitfadens erforderten – insbesondere Änderungen der DIN 4108 (Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden), DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau), DIN 18542 (Fugendichtungsbänder), DIN 18531/18533 (Bauwerkabdichtungen), sowie neue Regelungen bei Anforderungen an die Einbruchhemmung und Absturzsicherung. Die wichtigsten Änderungen werden in diesem Artikel beschrieben.

Bodentiefe Elemente und barrierefreie Schwellen

Die Schnittstelle zwischen Bauwerksabdichtung und Baukörperanschluss bei bodentiefen Elementen ist eine anspruchsvolle Aufgabe für Planung und Ausführung, insbesondere bei barrierefreien Schwellen. Die Schwellenausbildung ist objektspezifisch unter Berücksichtigung der Nutzung, der Witterungsbelastung und baulichen Kompensationsmaßnahmen zu planen. Daher wurden die Hinweise in Tabelle 3.2 „Checkliste zur Planung“ ausführlicher beschrieben und auf die normativen Änderungen im Bereich der Bauwerksabdichtung angepasst. 

Ohne vorherige Planung der gewerkeübergreifenden Schnittstelle gibt es keine funktionierende Lösung. Folgende Kriterien sind dabei zu beachten:

  • Schutz der seitlich an Außen- und Fenstertüren angrenzenden Außenwand, wobei die Anschlüsse an die Wand die Abdichtungshöhe sicherstellen müssen.
  • Schutz der unten angrenzenden Außenwand, wobei die Anschlüsse auch im Übergang zum seitlichen Baukörperanschluss dauerhaft dicht sein müssen.
  • Konstruktive Ausbildung der Schwelle mit ausreichenden und geeigneten Kontaktflächen, um den fachgerechten Anschluss des Gewerks zu ermöglichen.
  • Planung der tatsächlich zu erwartenden Belastung bodentiefer Elemente durch nicht drückendes Wasser aus Niederschlag und Spritz- oder Schmelzwasser und den daraus ggf. abzuleitenden baulichen Kompensationsmaßnahmen.
  • Festlegung der zumutbaren Schwellenhöhe aus den Anforderungen der Raumnutzung, insbesondere beim barrierefreien Bauen.
  • Bei bodentiefen, nicht öffenbaren Elementen im Erdgeschoss und im Bereich von Balkonen und Dachterrassen sind ggf. die Anforderungen an die Bauwerksabdichtung sowie die Flachdachrichtlinien bei der Planung des unteren Anschlusses zu beachten.

Barrierefreie Schwellen (DIN 18040-1, -2) sind nach DIN 18531 und Flachdachrichtlinie abdichtungstechnische Sonderkonstruktionen und erfordern eine auf den Einzelfall abgestimmte Ausführungsart, die explizit geplant und ausgeschrieben werden muss. Im Neubau gibt es keine Rechtfertigung für Ausnahmen, weil sich hier eine bodenbündige Schwelle in Verbindung mit baulichen Kompensationsmaßnahmen (Überdachungen, Fassadenrücksprünge, entwässerte Rinnen, Gitterrost, Überläufe etc.) in der Regel realisieren lässt. Höhere Schwellen sind deshalb als Planungsfehler zu verstehen.

Bei Sanierungen kann in Ausnahmefällen die Schwelle max. 20 mm betragen, um auch weitere Anforderungen (Schlagregendichtheit, Schallschutz, Einbruchhemmung, Öffnungsart, Elementgröße) bei den baulichen Gegebenheiten im Bestand wirtschaftlich und technisch zu erfüllen. Dennoch ist bei nicht bodenbündiger Ausführung der Schwelle auf eine gute Überrollbarkeit zu achten. 

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