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DIN 18008: VFF und BF bereiten Handlungsempfehlungen vor

Seitdem der zuständige Normenausschuss Ende Juli 2019 die Schlussfassungen zu den Teilen 1 und 2 der DIN 18008 zur Veröffentlichung freigegeben hat, wurden unterschiedliche Stellungnahmen zu der gefundenen Kompromisslösung abgegeben, die teilweise die bisher geäußerten „Extrempositionen“ wiederholen.

Der Verband Fenster + Fassade (VFF) und der Bundesverband Flachglas (BF) arbeiten zusammen mit anderen Verbänden derzeit an einem gemeinsamen Verbändepapier, in dem sie Handlungsempfehlungen und Hilfestellungen vorlegen, die aus dem scheinbaren Dilemma der zuvor im Rahmen der Normenfindung ausgetragenen Diskussion herausführen.

Basis dieses Papieres ist die Einigkeit der Verbände, die gefundene Kompromisslösung als konstruktiven Rahmen für die Branche zu nutzen. VFF und BF können also grundsätzlich mit dieser Lösung leben. Mit dem Hinweis auf § 37, Abs. (2) Musterbauordnung (MBO) bzw. die entsprechende Formulierung der jeweils geltenden LBO macht die Norm nun auf die schon bestehende gesetzliche Regelung aufmerksam, die bisher wenig im Blick der Baubeteiligten war. Sie ergänzt diese aber auch, indem sie zwei beispielhafte Schutzmaßnahmen nennt: Beschränkung der Zugänglichkeit (Abschrankung) oder Verwendung von Gläsern mit sicherem Bruchverhalten. Und sie definiert erstmals, was unter bruchsicherem Glas zu verstehen ist.

Da die Norm nicht erläutert, wie man bestimmt, ob etwas verkehrssicher ist oder nicht, werden die Verbände das genannte Papier mit Handlungsempfehlungen und Hilfestellungen vorlegen, die sie als nützlich für die ganze Branche ansehen. Vergleichbare Regelungen, zum Beispiel aus der ArbStättV und den DGUV-Schriften ersetzen sie damit nicht.

Verkehrssicherheit objektiv bewerten

Das Verbändepapier wird eine Möglichkeit zeigen, wie die Verkehrssicherheit bei Glasflächen objektiv bewertet und ggf. durch Anwendung von Schutzmaßnahmen hergestellt werden kann. Subjektive Empfindungen und unterschiedliche Erfahrungen können in der persönlichen Bewertung zu abweichenden Schlussfolgerungen führen, weshalb gewünschte Schutzmaßnahmen durch den Auftraggeber festgelegt werden müssen. Planer und Auftragnehmer unterstützen ihn dabei.

Es wird in manchen Fällen keine eindeutige Antwort geben, was richtig ist oder nicht. Die bisher zuweilen geäußerten „Extrempositionen“ bei der Auslegung der neuen Regelung können daher nicht richtig sein. Daher ist es das Ziel des Verbändepapiers, eine gemeinsame Basis für die Regel-Auslegung sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bauen anzubieten. Denn am Ende möchten alle das Gleiche, dass nämlich nach der allgemeinen Erfahrung in überschaubarer Zukunft keine schweren Verletzungen durch Glasbruch eintreten, ganz gleich, ob sich das Glas in einem öffentlichen oder privaten Bereich befindet.

Man kann dabei aufgrund der unterschiedlichen Personenkreise im öffentlichen oder privaten Bereich durchaus für ein Produkt zu unterschiedlichen Ergebnissen in der Bewertung der Verkehrssicherheit kommen. Unabhängig von § 37 MBO trifft natürlich jeden Betreiber eines Bauwerks auch die generelle Verkehrssicherungspflicht.

Es ist im Übrigen auch aus anderen Gründen erfreulich, dass die geänderte Norm nun kommt, denn sie bringt auch Änderungen bei der Glasdimensionierung und eine Erleichterung bei der Bemessung kleinformatiger Scheiben. Daher unterstützen VFF und BF ein ift-Projekt zur Erstellung von Typenstatiken für die Glasbemessung, um der Branche künftig eine einfache Nachweisführung zu ermöglichen.

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