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Markisenbefestigung: Warum die Diskussion nicht abreißt

Olaf Vögele
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Die Richtlinie für Beratung, Verkauf und Montage von Markisen wurde im November 2018 herausgebracht und stellt die anerkannten Regeln der Technik dar.

DIN EN 13561 und DIN EN 13659 schaffen einheitliche Richtlinien

Mit den Neuerungen in den Neufassungen der Markisen- (DIN EN 13561) und der Rollladen-Normen (DIN EN 13659) aus 2015 ist viel neuer technischer Input auf die Industrie und Fachbetriebe zugekommen. Die Einhaltung einer harmonisierten Europäischen Norm für die Markisenbefestigung bietet Herstellern und damit auch den Auftragnehmern den Vorteil, dass die grundlegenden Anforderungen der entsprechenden Normen und Richtlinien erfüllt werden. So weit so gut. In der Praxis und damit in der realen Welt sieht es momentan leider etwas anders und vor allem unterschiedlich bei der Befestigung von Markisen aus.

Grundsätzlich müssen eigentlich nur folgende Bedingungen erfüllt sein, damit die Konformitätsvermutung in der R+S Branche zum Tragen kommen kann:

  • Es gibt eine harmonisierte Europäische Norm.
  • Die Norm wurde in mindestens einem EU-Mitgliedstaat umgesetzt.
  • Die Norm wurde im europäischen Amtsblatt (OJEU) öffentlich bekanntgemacht.

Das kann bzw. sollte natürlich kein Freibrief für die Branchenakteure sein, einfach munter drauflos zu planen, herzustellen, zu liefern und zu montieren. Frei nach dem Motto, Hauptsache ein CE-Zeichen ist auf den Markisen und gut ist es.

Der Auftragnehmer als Fachunternehmer hat hier gegenüber dem Auftraggeber eine Pflicht, regelmäßig zu überprüfen, ob die Anforderungen des Auftraggebers und die allgemein anerkannten Regeln der Technik bezüglich Produkt „und“ Montage nach der DIN EN 13561 eingehalten werden. Das umfasst neben den mitgelieferten Begleitpapieren der entsprechenden Produkte natürlich auch die Technik der Markisenbefestigung.

DIN EN 13561 regelt Windwiderstandsklassen nicht ausreichend

Und genau hier liegt seit März 2017 eine gewisse Problematik und damit auch eine große Verunsicherung bei der Erstellung der erforderlichen Begleitpapiere und dem CE-Zeichen. Nehmen wir einmal eine Gelenkarmmarkise mit Motor. Hier muss bei der Erstellung der Konformitätserklärung (nach Maschinenrichtlinie) der Normenstand der DIN EN 13561:2015 zugrunde gelegt werden. Bei der Leistungserklärung hingegen, muss der Normenstand DIN EN 13561:2009 angewendet werden. Das betrifft insbesondere die mandatierte Eigenschaft Wind und die Angabe der daraus resultierenden Windwiderstandsklassen. Eine CE-Zertifizierung, zwei anzuwendende Normen, das ist schon für so manchen Hersteller nicht so ganz einfach zu verstehen, aber momentan die blanke Realität.

Der Fachbetrieb wird diesem Thema fast immer hinterherlaufen, da er in der Regel in die Veränderungen der Normenprozesse nicht aktiv eingebunden und damit auf klare Informationen seiner Vorlieferanten angewiesen ist.

Eine kurzfristige Entscheidung der zuständigen Personen in der europäischen Kommission wegen Diskussionen um die Windwiderstandsklassen ist zumindest bei der DIN EN 13561 (Markisennorm) nicht so schnell zu erwarten, da hier ein sogenannter „delegierter Akt“ notwendig wird, um die Änderungen von der EU absegnen zu lassen.

Es sollte also herstellerseitig darauf geachtet werden, dass die aktuellen formellen Vorgaben der Normung DIN EN 13561 auch eingehalten werden. Einen Bezug auf die 2015-Version der Normen bei der Leistungserklärung ist ausdrücklich nicht erlaubt und kann sogar mit einem Bußgeld belegt werden.

Was für die Markisennorm gilt, hat seine Gültigkeit übrigens auch bei der DIN EN 13659 für Rollläden, Abschlüsse und Außenjalousien.

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