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Schimmel in der Wohnung: Wann Mietminderung erlaubt ist

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Schimmelbefall in Mietwohnungen stellt für Mieter und Vermieter eine erhebliche Herausforderung dar. Die rechtliche Bewertung, die Ursachenforschung und die fachgerechte Beseitigung erfordern fundiertes Wissen, um Schäden und Streitigkeiten zu vermeiden. 

Die ARAG Experten geben einen Überblick zu den wichtigsten Fragen rund um Mietminderung, Verantwortlichkeiten und Präventionsmaßnahmen.

Mietminderung erfolgt nur bei tatsächlichem Mangel

Eine Mietminderung ist gemäß Paragraf 536 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nur dann zulässig, wenn der Schimmelbefall einen nachweislichen Mangel der Mietsache darstellt. 

Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Ausmaß und der Schwere des Befalls. Geringfügige Schimmelstellen führen meist nur zu einer Mietminderung von etwa fünf Prozent. Bei großflächigem oder gesundheitsgefährdendem Schimmel kann die Minderung deutlich höher ausfallen. Ist die gesamte Nutzbarkeit der Wohnung beeinträchtigt, etwa durch Schimmel im Schlafzimmer, Bad und Wohnzimmer, kann im Einzelfall sogar eine Mietminderung von 100 Prozent in Betracht kommen.

Lesen Sie hierzu auch: Basiswissen: Schimmel an der Wand

Schimmelbefall: Gutachten einholen 

Mieter dürfen die Miete bei Schimmelbefall nicht sofort einbehalten. Zunächst muss der Vermieter über den Mangel informiert werden und Gelegenheit zur Abhilfe erhalten. 

Bleibt der Vermieter untätig oder verweigert er die Beseitigung, empfehlen die ARAG Experten, einen Gutachter hinzuzuziehen. Die Kosten für das Gutachten trägt zunächst der Auftraggeber. 

Wird festgestellt, dass Baumängel oder eine defekte Dämmung den Schimmel verursacht haben, muss der Vermieter die Kosten übernehmen. Ergibt das Gutachten jedoch, dass falsches Lüftungs- oder Heizverhalten des Mieters ursächlich war, kann der Mieter haftbar gemacht werden und eine Mietminderung ist ausgeschlossen.

Keine Mietminderung bei bloßer Schimmelgefahr möglich

Die bloße Möglichkeit eines künftigen Schimmelbefalls rechtfertigt keine Mietminderung. Dies bestätigt ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Im verhandelten Fall hatten Mieter die Miete gekürzt, weil aufgrund unzureichender Wärmedämmung Schimmel drohte. Da das Gebäude jedoch den zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden Bauvorschriften und technischen Normen entsprach, lag kein Mangel vor, der eine Mietminderung begründen würde.

Effektive Schimmelprävention erfolgt durch richtiges Lüften

Zur Vorbeugung von Schimmel empfehlen die ARAG Experten regelmäßiges und korrektes Lüften. Das sogenannte Stoßlüften – Fenster vollständig öffnen, für Durchzug sorgen und nach wenigen Minuten wieder schließen – ist besonders effektiv, um überschüssige Feuchtigkeit schnell abzuleiten. 

Dauerhaft gekippte Fenster sind dagegen kontraproduktiv, da sie zu einer Auskühlung der Wände führen und Feuchtigkeit kondensieren lassen. Dies erhöht das Risiko für Schimmelbildung.

Richtiges Heizen als zentrale Maßnahme

Neben dem Lüften spielt auch das richtige Heizen eine entscheidende Rolle bei der Schimmelprävention. Kalte Räume begünstigen die Entstehung von Schimmel, da sich warme, feuchte Luft an kalten Wandflächen niederschlägt. 

Die ARAG Experten empfehlen eine Raumtemperatur von etwa 19 bis 21 Grad Celsius und eine relative Luftfeuchtigkeit zwischen 40 und 60 Prozent. Möbel sollten mit einem Abstand von rund zehn Zentimetern zu Außenwänden aufgestellt werden, um eine ausreichende Luftzirkulation zu gewährleisten.

Lesen Sie hierzu auch: Effizient heizen und lüften: 4 Irrtümer

Schimmelbeseitigung: Eigenleistung und Grenzen kennen

Kleinere Schimmelflecken bis zu einer Fläche von einem halben Quadratmeter können in der Regel selbst entfernt werden. Dabei ist auf geeigneten Schutz zu achten: Atemmaske, Handschuhe und Schutzbrille schützen vor dem Einatmen oder der Aufnahme von Schimmelsporen. 

Für die Reinigung eignen sich siebzigprozentiger Alkohol, Wasserstoffperoxid oder spezielle Schimmelentferner aus dem Fachhandel. Essig sollte nur auf unempfindlichen Oberflächen wie Keramik oder Metall eingesetzt werden, da er auf Kalkputz oder Mörtel kontraproduktiv wirken kann. 

Nach der Reinigung sind alle verwendeten Schwämme und Tücher in luftdicht verschlossenen Beuteln zu entsorgen. Bei großflächigem oder tiefgreifendem Schimmelbefall sowie bei betroffenen Wänden, Tapeten oder Dämmstoffen ist eine professionelle Sanierung erforderlich.

Lesen Sie hierzu auch: Schimmelbefall im Haus professionell sanieren

Ausblick: Fachgerechtes Vorgehen und Prävention im Fokus

Die sachgerechte Bewertung und Beseitigung von Schimmel setzt genaue Ursachenanalyse und die Einhaltung technischer Standards voraus. Präventive Maßnahmen wie richtiges Lüften und Heizen bleiben zentrale Bausteine, um Schimmelbildung in Mietwohnungen effektiv zu verhindern. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die frühzeitige Einbindung von Fachleuten, um rechtliche und bauliche Risiken zu minimieren.

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