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DEPV fordert Änderungen am GModG

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Der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) bemängelt im Regierungsentwurf zum GModG die weiterhin hohen bürokratischen Belastungen für Holzwärme:

DEPV-Geschäftsführer Martin Bentele erklärt: „Holz stellt aktuell über 60 Prozent der Erneuerbaren Wärme in Deutschland. Das ist ein erheblicher Anteil der regenerativen Wärmeversorgung. Neue Hürden würden die Wärmewende weiter ausbremsen und Deutschland von den Klimazielen entfernen. Daher erwarten wir gerade von der aktuellen Regierung, die sich für Erleichterungen im Wärmemarkt und Technologieoffenheit ausgesprochen hat, Rückenwind“.

Darum fordert der Verband schnelle Verbesserungen am Gesetzesentwurf, denn der Heizungsmarkt könne sich keinen weiteren Stillstand leisten. 

Verband kritisiert neue Nachweispflichten

Die geplante Abschaffung der 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel begünstigt aus Sicht des Verbands fossile Energien. Nach einem Jahr der Verunsicherung am Heizungsmarkt seien vor allem einfache Regelungen, die alle erneuerbaren Wärmetechnologien gleichbehandeln, wichtig.

Dass Heizungsanlagenbetreiber künftig nachweisen sollen, dass Holzbrennstoffe den Nachhaltigkeitsanforderungen der Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung (BioSt-NachV) entsprächen, führe zu einem unverhältnismäßigen Aufwand ohne Mehrwert. 

Bentele betont: „Wir nutzen in Deutschland zum allergrößten Teil heimisches Holz. Die gesetzlichen Regelungen für ein nachhaltiges Waldmanagement existieren in Deutschland seit Jahrzehnten. Es gibt noch Potential für eine höhere energetische Holznutzung, um fossile Energien einzusparen. Nicht umsonst ist die Bundesrepublik seit Jahren Nettoexporteur von Pellets!“

Die Regelungen der BioSt-NachV sind für große Anlagen über 7,5 Megawatt konzipiert. Der Verband lehnt ihre Übertragung auf private Hausbesitzer ab. Bentele fragt: „Wie soll der Heizungsbauer das seinen Kunden vermitteln? Es muss doch darum gehen, dass Eigentümer sich frei für die für sie passende Heiztechnik entscheiden können“

Der DEPV verlangt deshalb einfache Vorgaben für den Wärmemarkt. Holzwärme soll im Gesetz nicht mit zusätzlichen Hürden belastet werden.

Bio-Treppe sichern

Außerdem fordert der Pelletverband, den Anteil von Holz in allen Hybridanlagen unmissverständlich auf den steigenden Anteil der Bio-Treppe anzurechnen. Das soll nicht nur für Holzheizungsanlagen gelten, die gleichzeitig mit der fossilen Heizung installiert wurden.

Auch müsse für die seit 2024 installierten Öl- und Gasheizungen die bereits geltende Bio-Treppe beibehalten werden. Nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf würde sie entfallen. Das ist nicht sinnvoll, wenn die Bio-Treppe das klimapolitische Herzstück des GModG sein solle.

Das soll sich ab 2045 ändern

Um die Ziele des Klimaschutzgesetzes in Deutschland zu erreichen, darf spätestens ab 2045 nicht mehr fossil geheizt werden. Deshalb verlangt der Verband, das Einsatzverbot für fossile Brennstoffe ab 2045 beizubehalten. Andernfalls sieht der Verband die Klimaziele als gefährdet.

Bentele appelliert: „Holzwärme in Deutschland ist breit verfügbar, versorgungssicher, bezahlbar, technisch ausgereift, emissionsarm und sehr effizient. Dazu stärkt sie den ländlichen Raum. Die Bundesregierung wäre gut beraten in der aktuellen Situation bei der Energiewende im Gebäudesektor auf Wärme aus Pellets und Holz zu setzen statt diese zu beschränken“.

Alle Einzelheiten zu den Forderungen des DEPV können Sie in der Stellungnahme zum GModG nachlesen.

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