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VDIV: Bundesregierung bremst beschlossenes GEG aus

Genauso oft geändert und diskutiert wie das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist die begleitende Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“, kurz BEG EM. Die Förderung zum Heizungstausch wird dabei durch die KfW ausgereicht. Vorgesehener Antragsstart war der 27. Februar 2024. Doch dieser Stichtag gilt nun offensichtlich nur noch für Besitzer von Einfamilienhäusern.

Alle anderen Eigentümergruppen müssen warten – mit ungewissem Ausgang, befürchtet der Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland). Fatal für WEG sei dies, da hier ohnehin der Weg der Entscheidungsfindung langwierig und kompliziert ist. Daher stelle der verspätete Antragsstart ein Problem dar. Damit WEG schnell eine Entscheidung treffen können, brauche es laut VDIV darüber hinaus die gesetzliche Möglichkeit zur virtuellen Eigentümerversammlung, die gerade im Bundestag behandelt wird. Und das schnell.

Die fehlende Planungssicherheit fördert Attentismus. Wenn der konkrete Start der Förderung nicht verlässlich feststeht, sind Wohnungseigentümer demotiviert, energetisch zu sanieren“, sagt VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. „Wieso unterschiedliche Startzeitpunkte gelten, erschließt sich nicht. Das macht den Heizungstausch komplizierter, als er ohnehin schon ist.“

Wer kann, ab wann den Antrag stellen?

Laut offizieller Info der KfW dürfen Eigentümer von Mehrfamilienhäusern (auch WEG) voraussichtlich ab Mai 2024 den Antrag stellen, sofern die Maßnahme das Gemeinschaftseigentum betrifft. Sprich: bei zentraler Heizungsanlage.

Erst voraussichtlich ab August 2024 dürfen Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern sowie von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in WEG den Antrag stellen, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden. Heißt: Wenn es um Gebäude mit Etagenheizungen geht.

Rund 7 Prozent der Gebäude in Deutschland sind mit Etagenheizungen ausgestattet. Sie werden bei diesem Antragsverfahren aus Sicht des VDIV schlechter gestellt. „Es garantiert niemand, dass die Fördertöpfe bis August 2024 nicht schon ausgeschöpft sind. Beispiele für solche Szenarien aus der jüngeren Vergangenheit gibt es einige – etwa die KfW-Förderung für den klimafreundlichen Neubau oder zu E-Ladestationen“, so VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

Damit untergrabe die Bundesregierung die Akzeptanz der Wärmewende. Es bestehe zwar grundsätzlich die Möglichkeit, die Maßnahme ab sofort zu beauftragen. Die Förderung hingegen soll dann rückwirkend beantragt und ausgezahlt werden (GEG + BEG EM gelten seit Januar 2024). Die KfW weist auf ihrer Website darauf hin, dass die Gewährung der Förderung unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Mittel steht. „Planbarkeit sieht anders aus“, so Martin Kaßler.

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