GModG: BWP kritisiert Referentenentwurf

Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) begrüßt, dass der Referentenentwurf vom 05.05.2026 zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) die Debatte konkretisiert. Zugleich kritisiert der Verband Rückschritte gegenüber dem geltenden Gebäudeenergiegesetz (GEG), neue Rechts- und Planungsunsicherheit für Verbraucher und Branche sowie Abweichungen von den Ende Februar vereinbarten Eckpunkten.
BWP kritisiert abgesenkte Anforderungen
Mit dem aktuell geltenden GEG sollten neue Heizungen ab diesem Jahr in Großstädten und ab 2028 in allen übrigen Gemeinden zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Der Referentenentwurf des GModG senkt die Anforderungen an neue Heizungen von 65 auf 10 Prozent Erneuerbaren-Anteil ab. BWP-Geschäftsführer Martin Sabel erklärt: „Mit Blick auf die Krise im Nahen Osten und ihre Auswirkungen auf Energiepreise und Versorgungssicherheit in Deutschland und die Klimaziele ist dies ein völlig falsches Zeichen. Es droht eine erhebliche Unsicherheit für Verbraucher und Branche.“
Der Verband stellt diesem Punkt zudem die Entwicklung am Heizungsmarkt gegenüber. Sabel betont: „Seit 2025 ist jede zweite neu installierte Heizung eine Wärmepumpe, diese Entwicklung setzt sich im ersten Quartal 2026 fort. Anstatt der Industrie, dem Handwerk und der gesamten Branche Planungssicherheit für Investitionen und Arbeitsplätze zu geben, birgt der Gesetzentwurf erhebliche Risiken, diesen notwendigen Trend abzubrechen.“ Der BWP fordert, die Heizungsförderung verlässlich und auf dem aktuellen Niveau fortzusetzen. Der Verband nennt außerdem Stromsteuer, Kraft-Wärme-Kopplungs- und Offshore-Umlagen sowie Netzentgelte, um den Strompreis zu entlasten und den Förderbedarf zu reduzieren.
Klarheit für die Biotreppe verlangt
Bereits seit 2024 müssen Gebäudeeigentümer bei der Installation einer neuen Gas- oder bei einer Ölheizung ab 2029 Tarife mit ansteigenden Anteilen an Biomasse abschließen. Der BWP fordert eine rechtliche Klarstellung, dass diese Pflicht für die seit 2024 installierten Anlagen weiter gilt. Der Verband beziffert diesen Bestand auf etwa eine Million installierte Gas- und Ölheizungen.
Für Heizungen, die die Vorgaben der Biotreppe erfüllen müssen, sowie für den übrigen noch fossil betriebenen Heizungsbestand fordert der Verband das Enddatum 31. Dezember 2044. Der Entwurf verankert ab 2040 lediglich einen Anteil von 60 Prozent erneuerbarer Energien. Der BWP verweist auf das Klimaschutzgesetz mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2045 und auf die Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD). Dies fordert Strategien und Maßnahmen für einen schrittweisen Ausstieg aus der Nutzung fossiler Brennstoffe zur Wärmeerzeugung bis 2040. Der Verband verlangt deshalb auch eine Vorgabe zur Nutzung von 100 Prozent erneuerbarer Energien in Gas- und Ölheizungen vor 2045.
Verband will Schlupfloch bei Hybridheizungen schließen
Der BWP verlangt auch Änderungen bei Hybridwärmepumpen. Der erneuerbare Beitrag zur Wärmebereitstellung soll mindestens der jeweils geltenden Stufe der Biotreppe entsprechen. Sabel sagt: „Wir halten das für einen technischen Fehler im Gesetzentwurf. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie diesen Fehler bis zum Kabinettsbeschluss in der kommenden Woche korrigiert.“
Der Verband kritisiert, dass der Entwurf keine äquivalente Dimensionierung des Wärmepumpenteils vorgibt. Er schlägt vor, die Leistung der Wärmepumpe beim Teillastpunkt A nach DIN EN 14825 festzulegen. Sie soll mindestens 30 Prozent der Leistung des Spitzenlasterzeugers erreichen, bei bivalent alternativem Betrieb 40 Prozent. In anderen Fällen soll eine fachkundige Person nachweisen, zu welchem Anteil eine Hybridwärmepumpe die geltenden Anforderungen erfüllt.
Mehr Beratung und weniger Prüfpflichten
Der BWP fordert eine verpflichtende Beratung vor der Investitionsentscheidung. Diese soll auf die rechtlichen Vorgaben, Nachweise und technische Voraussetzungen hinweisen und von einer fachkundigen Person durchgeführt werden. Hintergrund ist die Aufhebung des bisherigen § 71 Absatz 11 des Gebäudeenergiegesetzes. Damit entfällt im GModG die verpflichtende Beratung bei der Installation von Heizungsanlagen, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden.
Zudem verlangt der Verband eine frühere Evaluation. Statt 2030 soll eine erste Überprüfung 2028 erfolgen. Der BWP empfiehlt, § 60a des Gebäudeenergiegesetzes zu streichen. Die seit 2024 bestehenden gesonderten Prüfanforderungen für Wärmepumpen schaffen aus Sicht des Verbandes erheblichen bürokratischen Aufwand und widersprechen dem Anspruch der Entbürokratisierung und Technologieneutralität. Der Verband verweist zugleich auf bestehende Wartungs-, Prüf- und Optimierungspflichten sowie auf Fernüberwachung und Fernwartung.
Bundestag soll den Entwurf nachschärfen
Bei einzelnen Punkten unterstützt der Verband den Entwurf. Die vorgesehene Aufteilung bestimmter Netzentgelt-, Brennstoff- und Kohlendioxidkosten zwischen Mietern und Vermietern bei Heizungsanlagen hält der Verband grundsätzlich für folgerichtig, auch wenn sie einen hohen bürokratischen Aufwand bedeutet. Die Regelung zur Mieterhöhung nach Einbau oder Aufstellung einer Wärmepumpe bewertet der BWP als sachgerecht und praxisnah.
Für das parlamentarische Verfahren setzt der Verband auf Änderungen. Sabel betont: „Die Debatte um die konkrete Ausgestaltung beginnt gerade erst. In den kommenden Wochen muss der Deutsche Bundestag das Gesetz nachschärfen, Fehler korrigieren und insbesondere für Rechts- und Planungssicherheit sorgen. Hierzu gehört vor allem eine verlässliche Fortsetzung der Heizungsförderung in der Haushaltsplanung.“
Fazit und Ausblick
Aus Sicht des BWP entwickelt sich der Wärmepumpen-Markt positiv, schöpft sein Potenzial aber nicht aus. Wenn das GModG weniger Orientierung gibt, dann gewinnt die Förderung an Bedeutung, um den Trend zu verstetigen. Den weiteren, konsequenten Ausbau von Wärmepumpen hält der Verband für entscheidend für die Umsetzung, da das GModG zur Nutzung nur begrenzt verfügbarer Energieträger verpflichtet. Zugleich fordert der BWP eine Rechtssicherheit, dass Heizungen ab 2045 vollständig klimaneutral betrieben werden müssen. Auch klare Vorgaben für Hybridheizungen mit einem erneuerbaren Beitrag mindestens auf dem Niveau der Biotreppe sowie eine verpflichtende Beratung zu rechtlichen Pflichten, Nachweisen und technischen Voraussetzungen vor der Investitionsentscheidung, stuft der Verband als sehr wichtig ein.