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Heizkostenabrechnungen sind häufig fehlerhaft

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Wenn Mieter die Aufstellung ihrer jährlichen Heizkosten erhalten, nehmen sie eigentlich an, dass diese nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften korrekt erstellt worden ist. Doch davon kann man vermutlich nur bei jeder dritten Abrechnung ausgehen.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat 1.046 von Verbrauchern eingereichte Heizkostenabrechnungen aus den Jahren 2011 bis 2017 geprüft. Dabei fanden die Experten von Marktwächter Energie heraus, dass etwa zwei Drittel aller untersuchten Wärme Abrechnungen fehlerhaft bzw. klärungsbedürftig sind. Zu sehr ähnlichen Ergebnissen kam bereits eine vergleichbare Studie im Jahr 2010.

Eine exemplarische Untersuchung von weiteren 329 Abrechnungen, die der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern von 2014 bis 2017 vorlagen, ergab, dass dort mehr als die Hälfte der vorliegenden Heizkostenabrechnungen fehlerhaft bzw. klärungsbedürftig waren.

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