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EEG-Novelle: 2020 ist Entscheidungsjahr für Bioenergie

Ende Januar werden die ersten Gespräche zwischen Bund und Ländern zur diesjährigen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) stattfinden.

Da diese EEG-Reform einen Kipppunkt für ihre Branche darstellt, haben die Bioenergieverbände mit einem heute veröffentlichten Positionspapier den konkreten Handlungsbedarf für die anstehenden politischen Entscheidungen zusammengefasst. Sie fordern, dass die EEG-Novelle endlich das Klimaschutzprogramm 2030 und damit auch den festgelegten Stabilisierungspfad für die Bioenergiebranche umsetzt.

„Mit der EEG-Novelle 2020 müssen nun endlich klare Entscheidungen für die Bioenergie getroffen werden – sie ist für unsere Branche ein Kipppunkt“, betont Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, im Namen der Bioenergieverbände.

„2020 ist das Jahr der wesentlichen Weichenstellungen für die Bioenergie und es ist daher dringend geboten, das Klimaschutzprogramm 2030 umzusetzen. Denn dort ist das Ziel verankert, die Stromerzeugung aus Biomasse bis 2030 mit 42 Milliarden Kilowattstunden in etwa auf dem heutigen Niveau zu halten.“

Ein verlässlicher Rahmen wird benötigt

Um den damit einhergehenden Klimaschutzbeitrag der Bioenergiebranche sicherzustellen, müssen nun die Ausschreibungsvolumina für die Jahre 2023 bis 2030 im EEG festgeschrieben werden. Nur so haben die Branchenakteure einen verlässlichen Rahmen für die notwendigen Investitionen und der Bioenergiekraftwerkspark wird nicht zeitgleich mit Kernkraft- und Kohlekraftwerken abgeschaltet.

Darüber hinaus setzen sich die Verbände für eine Überprüfung und Anpassung der Gebotsgrenzen ein, um der Branche wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die Bereitstellung von erneuerbarem Strom zu bieten. Auch die Realisierungsfristen im EEG müssen verlängert werden, da der Zeitraum von 18 bzw. 24 Monaten insbesondere für größere Holzheizkraftwerke und Abfall-basierte Biogasanlagen nicht ausreicht, um vom ersten Spatenstich bis zur Inbetriebnahme zu gelangen.

Stabilisierung der Bioenergienutzung

Mit der EEG-Novelle müsse die im Klimaschutzprogramm 2030 festgelegte Minderung von Methan-Emissionen aus der Viehhaltung durch einen Ausbau der Vergärung von Wirtschaftsdüngern und landwirtschaftlichen Reststoffen in Biogasanlagen umgesetzt werden. Weiterhin müsse die Flexibilisierung von Biogasanlagen fortgeführt und ausgebaut werden – der Deckel der Flexibilitätsprämie ist jedoch erreicht und sollte laut der Bioenergieverbände abgeschafft oder angehoben werden.

Die Verbände fordern den Bund und die Länder auf, sich bei ihren Verhandlungen für eine Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 und die entsprechende Stabilisierung der Bioenergienutzung einzusetzen. Nur so könne vermieden werden, dass der heutige Klimaschutzbeitrag der Bioenergiebranche unwiederbringlich verloren geht und durch andere Maßnahmen kompensiert werden müsste.

Die ausführlichen Maßnahmenvorschläge hierzu haben die Bioenergieverbände in ihrem Positionspapier zum EEG zusammengestellt.

 

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