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Bund-Länder-Einigung zum Kohleausstieg erzielt

Zu den Ergebnissen der Kohle-Verhandlungen im Bundeskanzleramt erklärte der Bundeswirtschaftsminister, Peter Altmaier:

„In den gestrigen Gesprächen im Bundeskanzleramt ist ein Durchbruch gelungen. Der Stilllegungspfad ist geeint und auch der Rahmen für die Entschädigung steht. Wir werden das Zeitalter der Kohleverstromung damit planbar und wirtschaftlich vernünftig beenden. Das ist ein großer Erfolg!“

Gesetzgebungsverfahren soll im ersten Halbjahr 2020 abgeschlossen sein

Das Bundeswirtschaftsministerium hatte sich in gemeinsamen Gesprächen mit dem Bundesfinanzministerium und dem Bundesumweltministerium am 14. Januar 2020 in intensiven Gesprächen mit den Braunkohlebetreibern auf einen Stilllegungspfad verständigt, der netztechnisch verkraftbar ist, die Vorgaben der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (PDF, 220 KB) erfüllt und regional ausgewogen ist. Die Länder-Ministerpräsidenten haben diesen Pfad akzeptiert.

Das Kohleausstiegsgesetz wird die Bundesregierung im Januar 2020, d. h. am 29. Januar 2020 auf den Weg bringen. Das Gesetzgebungsverfahren soll im ersten Halbjahr 2020 abgeschlossen werden.

Die Bund-Länder-Einigung zum Kohleausstieg finden Sie hier (PDF, 150 KB).

Die Übersicht zum Stilllegungspfad kann hier abgerufen werden (PDF, 72 KB).

Ausstieg kostet Milliarden 

Die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen sollen bis zum Jahr 2038 insgesamt bis zu 40 Milliarden Euro als Unterstützung erhalten. 14 Milliarden Euro sind dabei Bundeshilfen für die jeweils betroffenen Länder, 26 Milliarden sollen vom Bund direkt investiert werden. So soll z.B. Brandenburg jährlich mehr als 500 Millionen Euro erhalten, um die Region umzubauen. Braunkohletagebaue im Rheinland werden deutlich früher stillgelegt.

Statement des BDEW:

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Es ist zwar erfreulich, dass endlich eine Entscheidung getroffen wurde. Kraftwerksstilllegungen leisten einen wichtigen Beitrag für das Erreichen der CO2-Minderungsziele. Allerdings sollte - analog der Empfehlungen der Kohlekommission zum Monitoring - bereits 2023 und nicht erst 2026 und 2029 der Prozess überprüft werden.

Um die Versorgungssicherheit und die Kraftwerksstilllegungen zu gewährleisten, braucht es zwingend weitere wichtige Entscheidungen: Der Ausbau der Windenergie ist eingebrochen. Anstatt über Abstandregeln den Ausbau zu verhindern, sollte engagiert der Zubau der erneuerbaren Energien voran getrieben werden. Mit Blick auf die wichtige Rolle der Photovoltaik für das künftige Energiesystem Deutschlands gilt: Die Bundesregierung muss den 52-Gigawatt-Deckel endlich aufheben. Zugleich muss der Ausbau der umweltschonenden Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) endlich massiv beschleunigt werden. Das Bundeswirtschaftsministerium selbst betont, dass für den Erhalt des hohen Versorgungssicherheitsniveaus bis 2030 insgesamt 17 Gigawatt an KWK-Anlagen auf der Basis von Gas zugebaut werden müssen. Hierfür müssen die richtigen Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Zudem müssen jetzt schnellstmöglich die geplanten Ausschreibungen für die Stilllegung von Steinkohlekapazitäten auf den Weg gebracht werden. Bei der Verknüpfung von Braunkohle-und Steinkohleausstieg wird mehr als deutlich, dass wir das engagierte Eintreten für den Zubau von Alternativen brauchen, um die Versorgungssicherheit nicht zu gefährden."

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