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Feinstaub und Stickstoffdioxid: Was heute gilt – und was ab 2030 kommt

Die Debatte um Luftschadstoffe hat an Schärfe gewonnen. Drohende Grenzwertüberschreitungen, verschärfte EU-Vorgaben ab 2030 und WHO-Empfehlungen werden dabei häufig vermischt. Eine Einordnung der Initiative „Ofen Zukunft" schafft Klarheit – auch für die Gebäudetechnik-Branche.

Drei Maßstäbe, die man auseinanderhalten muss

In der öffentlichen Diskussion werden häufig drei verschiedene Wertekategorien nebeneinandergestellt, ohne deren unterschiedliche Bedeutung klarzumachen:

  • Aktuell geltende EU-Grenzwerte – rechtlich bindend, an den meisten deutschen Messstationen eingehalten
  • Ab 2030 geplante EU-Grenzwerte – politisch beschlossen, deutlich strenger
  • WHO-Empfehlungen – rein gesundheitlich begründet, ohne rechtliche Bindungswirkung

Grenzwerte im Vergleich (Jahresmittel)

Schadstoff

Aktuell gültig (EU)

Ab 2030 (EU)

WHO-Empfehlung

Stickstoffdioxid (NO₂)

40 µg/m³

20 µg/m³

10 µg/m³

Feinstaub PM10

40 µg/m³

Feinstaub PM2,5

25 µg/m³

10 µg/m³

5 µg/m³

Zusätzlich gilt für PM10 ein Tagesgrenzwert von 50 µg/m³, der an maximal 35 Tagen pro Jahr überschritten werden darf.

Wo steht Deutschland heute?

Die derzeit geltenden Grenzwerte werden an den meisten Messstationen eingehalten – insbesondere beim Stickstoffdioxid wurden durch verkehrsbezogene Maßnahmen deutliche Rückgänge erzielt. Geltendes Recht wird also überwiegend nicht verletzt.

Allerdings: Nach aktuellen Messdaten würde ein erheblicher Teil der Stationen die ab 2030 geltenden, strengeren Werte heute noch nicht einhalten. Daraus entsteht Handlungsdruck für die kommenden Jahre.

Emission vs. Immission – ein wichtiger Unterschied

Für die Branche besonders relevant ist die Unterscheidung:

  • Emission: Schadstoffmenge, die an einer Quelle freigesetzt wird (z. B. Ofen, Heizung, Verkehr)
  • Immission: Schadstoffkonzentration in der Umgebungsluft – das, was tatsächlich gemessen wird

Grenzwerte beziehen sich immer auf Immissionen. Ob die Emissionen einer einzelnen Quelle zu Überschreitungen führen, hängt von vielen Faktoren ab: Wetterlage, Bebauung, Verkehrsaufkommen und dem Zusammenwirken verschiedener Emittenten.

Feinstaub: Ein komplexer Quellenmix

Feinstaub entsteht nicht nur durch Verbrennung, sondern auch durch:

  • Reifen- und Bremsabrieb
  • Industrielle Prozesse
  • Landwirtschaft
  • Naturphänomene wie Saharastaub

Die Anteile variieren regional erheblich. Luftreinhaltepolitik setzt deshalb stets an mehreren Sektoren gleichzeitig an.

Einordnung für die Praxis

Die aktuelle Diskussion bedeutet nicht, dass heute geltendes Recht flächendeckend verletzt wird. Sie zeigt aber, dass das politisch gewollte Schutzniveau ab 2030 deutlich über dem heutigen Belastungsniveau liegt. Für Planer, Energieberater und das Fachhandwerk heißt das: Die Anforderungen an emissionsarme Heiztechnik werden weiter steigen.

Die vollständige Analyse mit weiteren Hintergründen finden Sie auf ofenzukunft.de.

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