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Umstellung auf H-Gas: 7 Fragen, 7 Antworten

Haushalte, die von Ihrem Versorger sogenanntes L-Gas beziehen, müssen ihre Geräte (Herd, Heizung) im kommenden Jahr entweder anpassen lassen oder austauschen. L-Gas (low calorific gas) besitzt einen niedrigeren Energiegehalt, also brennbare Kohlenwasserstoffe, als H-Gas (high calorific gas). Insgesamt sind laut Zentralverband Sanitär, Heizung, Klima rund 5,2 Millionen Geräte betroffen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Umstellung auf H-Gas.

Warum wird die Umstellung auf H-Gas nötig?

L-Gas stammt aus deutschen und niederländischen Förderung. Diese geht aber zurück und ab 2030 wird gar kein L-Gas mehr fließen. Um die Versorgungssicherheit sicherzustellen, beginnen die Versorger bereits jetzt mit der Umstellung auf Gas, das aus Norwegen, Russland und Großbritannien kommen soll. Dieses Gas hat aber eine höhere Energiedichte. Daher müssen nun Schritt für Schritt die Geräte angepasst werden.

Wann wird umgestellt?

Die Umstellung läuft bereits seit 2015, bislang aber nur in einzelnen Städten Niedersachsens. Danach werden zunehmend größere Gebiete umgestellt, als erste Großstadt ist noch 2017 Bremen geplant. Die Kunden erfahren durch ihren Gasnetzbetreiber, wann ihre Gemeinde oder ihr Stadtteil drankommt. Der Zeitpunkt der Anpassung hängt stark vom Gerätetyp ab und geht aus den Anpassungsanweisungen der Hersteller hervor, manche auf H-Gas umgestellte Geräte können noch eine Zeitlang mit L-Gas betrieben werden, bei anderen muss die Umstellung zeitnah passieren.

Ist H-Gas teurer?

Ja, H-Gas kostet mehr als L-Gas. Durch die höhere Energiedichte benötigt man für den selben Heizeffekt jedoch weniger H-Gas. Unterm Strich sollte sich das ausgleichen.

Wer muss wo auf H-Gas umstellen?

Vor allem Haushalte im Nordwesten Deutschlands, die in der Nähe der deutschen Gasvorkommen liegen, bzw. an den niederländischen Importleitungen, erhalten bislang noch L-Gas. Das sind Verbraucher in Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (nicht flächendeckend), Rheinland-Pfalz, aber auch Teile Sachsen-Anhalts und Hessen.

Welche Geräte müssen umgerüstet oder ausgetauscht werden?

Die Umrüstung bzw. der Austausch betrifft Geräte, die direkt an eine Gasleitung angeschlossen sind. Das sind zum Beispiel Gasthermen, Gasherde, Brennwert- oder andere Heizkessel sowie Gasöfen oder -kamine. Heizungen, die jünger als 20 Jahre alt sind, benötigen meist nur einen Austausch der Gasdüse und eine Neujustierung. Bei älteren Geräten muss geprüft werden, ob eine Umrüstung möglich ist, oder ein Austausch notwendig wird.

Wer entscheidet, ob umgerüstet oder ausgetauscht wird?

Die Umstellung erfolgt durch einen beauftragten Betrieb oder durch den Versorger selbst. Der Monteur ermittelt Name, Herstellerfirma und Herstellungsjahr des jeweiligen Gerätes und prüft, ob es in einem ordnungsgemäßen Zustand ist. Danach folgen Anpassung und Prüfung der Dichtheit des Geräts. Am Ende gibt es noch eine Abgasmessung, um die korrekte Einstellung zu überprüfen, und das Gerät wird als "angepasst" gekennzeichnet.

Wer bezahlt die Umstellung?

Dem Gaskunden selbst dürfen keine Kosten für die Umrüstung entstehen. Er darf weder für Arbeitsstunden noch für Austauschteile zur Kasse gebeten werden. Anders ist es, wenn das Gerät ausgetauscht werden muss: Das muss der Wohnungs- oder Hauseigentümer zahlen. Es gibt jedoch einen gestaffelten Zuschuss je nach Gerätealter, den man bei seinem Netzbetreiber beantragen kann. Ist das austauschpflichtige Gerät jünger als zehn Jahre, haben Eigentümer Anspruch auf 500 Euro Erstattung vom Netzbetreiber. Bei zehn bis 20 Jahre alten Geräten sind es 250 Euro, ältere Heizgeräte werden mit 100 Euro bezuschusst.

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