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Digitale Thermostate: Dena fordert Einbaupflicht

Die drohende Gasversorgungskrise erfordert auch im Haushaltsbereich rasches Handeln – rechtzeitig bevor die nächste Heizperiode beginnt. Zur Debatte um eine gesetzlich verordnete Temperaturabsenkung in Mietwohnungen erklärt Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Energie-Agentur (dena):

„Der Schlüssel für erhebliche Einsparungen bei der Heizenergie heißt Transparenz. Die Technologien sind vorhanden: Digitale Thermostate und Messsysteme müssen in einer konzertierten Aktion massiv in den Einsatz gebracht werden. Und zwar jetzt, damit in der nächsten Heizperiode ausreichend viele Haushalte versorgt sind. Die dena schätzt das mögliche Einsparpotenzial auf über 10 Prozent.

Preissteigerungen vermeiden

Eigentum verpflichtet. Das gilt auch für Klimaschutz und Versorgungssicherheit. Die Kosten für Anschaffung, Einbau und Nutzung von Heizkörperthermostaten dürfen nicht auf die Mieter und Nutzer abgewälzt werden, sie müssen von den Eigentümern getragen werden. Dazu sollten Hauseigentümer und Betreiber von Heizsystemen gesetzlich verpflichtet werden. Begleitet werden könnte diese dringliche Gesetzesänderung von einem abschmelzenden Förderprogramm, das bis zum 31.12.2022 die Hälfte der Anschaffungskosten, im Jahr 2023 25 Prozent trägt. Ab dem dritten Jahr könnte eine über drei Jahre ansteigende Pönale für Eigentümer eingeführt werden, die den Druck erhöht und die Umsetzung beschleunigt. Wichtig ist, dass Marktakteure eine derartige Verpflichtung in einer Krisensituation nicht zu marktunüblichen Preissteigerungen, also Mitnahmeeffekten, nutzen.

Eine gesetzlich verankerte Absenkung der Temperatur in Mietwohnungen sehen wir äußerst kritisch. Auseinandersetzungen mit dem Vermieter um die Einhaltung der Heizungstemperatur sind schon heute ein großes Ärgernis für Mieter und Familien. Ein solcher Vorschlag ist verbraucherfeindlich und schadet der Akzeptanz und damit dem Gelingen der Energiewende. Möglich, sinnvoll und technisch umsetzbar wäre dagegen eine gesetzlich vorgegebene Temperaturabsenkung in öffentlichen Einrichtungen, Verwaltungen, im Freizeitbereich oder im Handel. Überall dort, wo Temperaturen zentral eingestellt und gesteuert werden. Allerdings müssen auch hier technische Aspekte und soziale Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.  

Die dena wird diesen Vorschlag im Rahmen ihres Mitwirkens an der kürzlich vorgestellten Energiewechsel-Kampagne des BMWK einbringen.“

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