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So findet man den passenden Strom­tarif für die Wärme­pum­pe

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Wer eine Wärmepumpe mit einer elektrischen Anschlussleistung von mehr als 4,2 kW in Betrieb nimmt, kann von einem Rabatt auf die Netzentgelte profitieren. Häufig bieten Stromanbieter auch spezielle Tarife für Wärmepumpenstrom an, die diesen Rabatt auf die Netzentgelte bereits enthalten. 

Hintergrund für die Vergünstigungen: Für Wärmepumpen, die seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, gilt eine besondere gesetzliche Regelung. Wärmepumpen müssen steuerbar gemacht werden, sodass Netzbetreiber deren Leistung bei Netzengpässen reduzieren können. Im Gegenzug gewähren Netzbetreiber über die Stromrechnung vergünstigte Netzentgelte. 

„Für die Entlastung stehen drei verschiedene Rabatt-Modelle zur Auswahl“, sagt Christina Wallraf, Energieexpertin der Verbraucherzentrale NRW. „Die Entscheidung, welches Rabatt-Modul infrage kommt, sollte daher zuerst getroffen werden. Denn viele Stromtarife sind an ein bestimmtes Modul gekoppelt.“ Worauf bei der Tarifwahl zu achten ist, hat die Verbraucherzentrale NRW in vier Tipps zusammengestellt.

Wahl eines passenden Moduls für den Netzentgeltrabatt

Die Wahl des passenden Moduls hängt in erster Linie vom Stromverbrauch der Wärmepumpe ab. 

Bei der Wahl von Modul 1 wird eine jährliche Pauschale von etwa 150 Euro angerechnet (sie variiert allerdings je nach Netzgebiet), unabhängig davon, wie viel Strom die Wärmepumpe verbraucht. Das Modul ist einfach umsetzbar, denn man benötigt keinen eigenen Stromzähler für die Wärmepumpe. Allerdings ist Modul 1 in der Regel nur bei Wärmepumpen mit niedrigen Verbräuchen bis etwa 4.000 kWh die wirtschaftlichste Variante. 

Bei mittlerem und hohem Stromverbrauch der Wärmepumpe rechnet sich am ehesten Modul 2. Hier sind nur 40 % des Netzentgelt-Arbeitspreises zu zahlen, beispielsweise 4 ct pro kWh statt 10 ct. Es gilt also: Je höher der Verbrauch der Wärmepumpe, desto eher rechnet sich Modul 2. Allerdings erfordert Modul 2 einen separaten Stromzähler für die Wärmepumpe und manchmal auch einen neuen Zählerschrank, denn der Rabatt gilt nur für den Stromverbrauch der Wärmepumpe. Zudem fällt ein Grundpreis für den zweiten Stromvertrag an. 

Die Verbraucherzentrale NRW hat einen Rechner entwickelt, der eine Entscheidungshilfe für die Wahl zwischen Modul 1 und Modul 2 bietet. Wichtig zu wissen: Die Module können jährlich gewechselt werden. Wer sich unsicher ist, wie viel Strom die eigene Wärmepumpe benötigt, kann zunächst mit Modul 1 starten. 

Weiterer Pluspunkt: Hat die Wärmepumpe einen eigenen Zähler, ist eine zusätzliche Befreiung von zwei Umlagen möglich. Für das Kalenderjahr 2026 sind das 1,65 ct pro kWh brutto. Die Befreiung muss am Jahresanfang für das zurückliegende Jahr beim Stromlieferanten beantragt werden. 

Darüber hinaus müssen die Netzbetreiber ein Modul 3 anbieten. Dies ist eine Erweiterung von Modul 1: Haushalte erhalten die Pauschale nach Modul 1. Zusätzlich müssen Netzbetreiber drei verschiedene Zeitzonen mit unterschiedlich hohen Netzentgelten anbieten. Haushalte können profitieren, indem sie ihren Verbrauch in Zeiten mit niedrigen Netzentgelten verlagern. Die Zeiten legt jeder Netzbetreiber selbst fest. Häufig sind Netzentgelte nachts günstiger, dafür in den frühen Abendstunden besonders teuer. 

Modul 3 kann sich vor allem für das Laden von E-Autos eignen, da hier flexibel zu den „preiswerten“ Zeiten geladen werden kann. Eine Wärmepumpe hingegen benötigt auch tagsüber Strom, sodass mit Modul 3 voraussichtlich keine Einsparungen erzielt werden können. Daher kommen für Haushalte mit Wärmepumpe vor allem die Module 1 oder 2 infrage.

Stromtarif für die Wärmepumpe finden

Haushalte, deren Wärmepumpe über einen separaten Stromzähler betrieben wird, können in der Regel spezielle Wärmepumpenstromtarife abschließen. Entsprechende Tarife lassen sich über gängige Vergleichsportale wie Verivox und Check24 finden. Dort ist es wichtig, das Datum der Inbetriebnahme „ab 01.01.2024“ anzugeben, um passende Tarife angezeigt zu bekommen. Die Anzahl der Tarife in den Vergleichsportalen ist allerdings bisher überschaubar.

Um mehr Tarife zu erhalten, sollte man die Filtereinstellung „direkte Wechselmöglichkeit“ im Portal deaktivieren und sich alle abschließbaren Tarife anzeigen lassen. 

Zusätzlich ist es sinnvoll, sich selbst auf die Suche nach Tarifen zu begeben. Man kann den lokalen Energieversorger sowie große überregionale Stromanbieter kontaktieren. Auch etablierte Wärmestromanbieter, die sich in Vergleichsportalen über die Auswahl „Datum der Inbetriebnahme bis 31.12.2023“ finden lassen, halten teilweise spezielle Tarife bereit. Manche Tarife sind zwar vorhanden, aber nicht auf der Internetseite des Stromanbieters abgebildet. Daher kann es sinnvoll sein, bei den Anbietern gezielt nachzufragen.

Rabatt auf die Netzentgelte vertraglich zusichern lassen

Verbraucher:innen sollten sich vor Vertragsabschluss bei ihrem Stromanbieter erkundigen, ob der Rabatt auf die Netzentgelte bereits im Preis enthalten ist. Wenn nicht, sollten sie sich schriftlich zusichern lassen, dass sie den Rabatt nach Modul 1 oder 2 mit der Stromrechnung erhalten.
Wenn man sich für Modul 1 entscheidet, ist mit dem aktuellen Stromlieferanten zu klären, ob der bisherige Stromliefervertrag (der Haushaltsstromvertrag) weiter genutzt und trotzdem Modul 1 gewährt werden kann oder ob ein neuer Vertrag nötig ist.
Wahl des Moduls mitteilen
Haushalte sollten sowohl dem Netzbetreiber als auch dem Stromlieferanten mitteilen, für welches Modul sie sich entschieden haben. Eine eindeutige Mitteilung an beide verhindert spätere Missverständnisse.
● Informationen zu Wärmestromtarifen inklusive Rechner gibt es unter www.verbraucherzentrale.nrw/stromtarife-waermepumpe

● Kostenfreie Online-Veranstaltung zu Wärmepumpenstromtarifen am 07.09.2026 um 17 Uhr: https://www.verbraucherzentrale.nrw/veranstaltungen/neue-waermepumpe-passenden-stromtarif-finden-onlineseminar-124687

Quelle: VZ NRW / ml

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