Neue Pflichten, neue Chancen: Was §14a EnWG für Wärmepumpen bedeutet

Seit dem 1. Januar 2024 gilt §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) – und bringt für viele Hausbesitzer und Fachbetriebe Änderungen mit sich. Wärmepumpen, Wallboxen und andere steuerbare Verbrauchseinrichtungen müssen künftig ins Netz eingebunden werden. Das Ziel: Netzstabilität sichern und gleichzeitig attraktive Vorteile für Betreiber schaffen.
Doch was bedeutet das konkret für Planung, Installation und Betrieb neuer Anlagen? Welche Fristen gelten – und wie können Bestandsanlagen vorbereitet werden?
Diese und weitere Fragen beantwortet Matthias Wagnitz vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima bei unserem Wärmepumpen-Tag 2025 am Freitag. Erfahren Sie aus erster Hand, welche technischen und rechtlichen Anforderungen auf Sie zukommen – und wie Sie die neuen Vorgaben in der Praxis optimal umsetzen.
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Datum: 24.10.2025
Uhrzeit: 09:00 - 16:30 Uhr
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