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Neue Pflichten, neue Chancen: Was §14a EnWG für Wärmepumpen bedeutet

Seit dem 1. Januar 2024 gilt §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) – und bringt für viele Hausbesitzer und Fachbetriebe Änderungen mit sich. Wärmepumpen, Wallboxen und andere steuerbare Verbrauchseinrichtungen müssen künftig ins Netz eingebunden werden. Das Ziel: Netzstabilität sichern und gleichzeitig attraktive Vorteile für Betreiber schaffen.

Doch was bedeutet das konkret für Planung, Installation und Betrieb neuer Anlagen? Welche Fristen gelten – und wie können Bestandsanlagen vorbereitet werden?

Diese und weitere Fragen beantwortet Matthias Wagnitz vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima bei unserem Wärmepumpen-Tag 2025 am Freitag. Erfahren Sie aus erster Hand, welche technischen und rechtlichen Anforderungen auf Sie zukommen – und wie Sie die neuen Vorgaben in der Praxis optimal umsetzen.

👉 Hier geht's zur Anmeldung und weiteren Infos zu den Vorträgen!

Datum: 24.10.2025
Uhrzeit: 09:00 - 16:30 Uhr

Weitere Inhalte und Themen:

  • Erdwärmepumpe und Solarthermie - ein Winning Team
  • Brennbare Kältemittel - was muss man bei Installation, Inbetriebnahme und Wartung beachten?
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Wie immer nehmen wir uns viel Zeit für Ihre Fragen!

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