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4 Fehler beim Umgang mit Bildrechten auf der Firmenseite

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Längst vergessen sind die Zeiten, in denen eine Internetseite zu 90 Prozent aus Text bestand, der dann auch noch an allen Ecken und Ecken mit blinkenden oder farbigen Links versehen war. Die Benutzerfreundlichkeit einer Webseite hat sich seitdem geändert - weniger ist mehr.

Heutzutage machen Bilder im Text-Bild-Verhältnis einen großen Teil aus, gemäß dem Sprichwort „Ein Bild sagt mehr als tausend Worte“. Wenn es um das Beschaffen des Bildes geht, gehen viele Webseitenbetreiber über den Weg des Internets. Dort lässt sich zu jedem Thema das passende Bild finden. Schnell heruntergeladen und auf der Homepage eingebaut schmückt das „neu erworbene“ Bild den neuen Artikel oder die entsprechende Rubrik auf der eigenen Firmenseite. 

Ab jetzt ist allerdings Vorsicht geboten, denn hier können viele rechtliche Fehler begangen werden. Was bei Bildern aus dem Internet häufig nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist: Sie unterliegen bestimmten Lizenzen und Rechten. Um teure Strafen zu vermeiden, sollten Sie die folgenden 4 Fehler bei Bildern möglichst vermeiden:

1. Missachtung des Urheberrechts

Jedes Bild, das mit einer Foto-/Handykamera gemacht wurde, ist das geistige Eigentum desjenigen, der es gemacht hat. Als Schöpfer des Werkes erhält man Urheberrechte, die über das Urhebergesetz (UrhG) geregelt sind. Wer diese Rechte missachtet, also beispielsweise das Bild unerlaubt kopiert und auf der eigenen Homepage einbaut, kann dafür bestraft werden. Häufig sind die Strafen mit teuren Abmahnkosten verbunden. Wer Bilder aus dem Internet verwendet, sollte sich grundsätzlich die Erlaubnis des Schöpfers bzw. des Rechteinhaber holen. Vorsicht: Auch wenn das Bild kein Copyright-Zeichen oder einen entsprechenden Vermerkt hat, ist es dennoch aufgrund des Urhebergesetztes geschützt.  Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wer das Bild so weit bearbeitet, dass das Original kaum noch zu erkennen ist, benötigt keine Zustimmung des Urhebers. Diese sogenannte „freie Bearbeitung“ muss allerdings von Fall zu Fall entschieden werden. 

Lesen Sie auch: 7 Tipps für Preisangaben auf Ihrer Internetseite

2. Nichteinhalten der Lizenzvereinbarung

Auch wer einen Fotografen für seine Firmenseite beauftragt, bekommt damit nicht automatisch das Urheberrecht des Fotografen übertragen. Dieses liegt nach wie vor beim Fotografen, allerdings kann die Verwertung über Lizenz- und Nutzungsvereinbarungen geregelt werden. So muss im Vorfeld geklärt werden, wie lange und wie häufig die Bilder verwendet und ob sie z.B. bearbeitet werden dürfen.  Gleiches gilt für Agenturen, die Bilder von Fotografen im Netz zum Download gegen eine Gebühr anbieten, z.B. Fotolia oder Getty Images. Diese Bilddatenbanken haben bestimmte Lizenzbedingungen, die sich danach richten, welches Download-Paket gebucht wurde. So kann die Nutzung der Bilder auf nur wenige Monate beschränkt sein, oder der Kontext, in dem sie verwendet werden dürfen (privat, gewerblich), ist klar definiert. 

3. Nichtnennung des Urhebers

Wer die Zustimmung eines Urhebers hat, sein Bild zu nutzen, sollte grundsätzlich auch den Namen des Urhebers als Vermerk anbringen. Das kann auf oder unter dem Bild sein, auch die Nennung an der Bildseite ist möglich. Manchmal genügt ein Vermerk im Impressum. Diese Details sollten bei Verwendung des Bildes mit dem Urheber abgeklärt werden. Natürlich kann der Urheber eines Bildes auf seine Namensnennung verzichten. Gleiches gilt für die bereits erwähnten Bilddatenbanken. Jeder Anbieter hat eigene Vorgaben, wie Bilder gekennzeichnet werden müssen. Die Nutzungsbedingungen sollten daher unbedingt durchgelesen werden.

4. Kostenlos heißt nicht lizenzfrei

Es gibt verschiedene Anbieter, die Bilder kostenfrei anbieten. Dazu zählt beispielsweise die gemeinnützige Organisation Creative Commons (CC). Aber: Auch wenn für die Bilder kein Geld ausgegeben werden muss, obliegen sie bestimmten Lizenzen. Die CC-Lizenzen können sehr unterschiedlich sein. Deshalb ist jedes CC-Bild auf die jeweilige Lizenz zu prüfen.

Fazit

Bilder machen eine Firmenseite anschaulich und sorgen für Abwechslung. Das Internet scheint eine unendliche Bildquelle zu sein, ist aber mit vielen Gefahren verbunden. Wer ein Bild aus dem Netz „klaut“, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Wer allerdings das Urheberrecht und eventuelle Lizenzen beachtet, muss in der Regel keine Abmahnungen und Geldstrafen befürchten.                  

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